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Anstiftung zur Straftat?

 
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Grosser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 15:38    Titel: Anstiftung zur Straftat? Antworten mit Zitat

Guten Tag liebe Forengemeinde,

nur mal folgender hypothetischer Sachverhalt zum gemeinsamen Diskutieren:

Fänden Sie es nicht auch irgendwie "anrüchig", wenn ein Rechtsanwalt im Namen seiner Mandantin zu deren Arbeitgeber ginge, um diesem dort vorzuschlagen, daß der Arbeitgeber ja pro forma eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen könne, weil der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten möchte, dann könne im Kündigungsschutzverfahren dem Gericht erklärt werden, man habe sich außergerichtlich geeinigt, um den Mandanten, also den Arbeitnehmer, dadurch nicht einer Sperrzeit bezüglich seines Arbeitslosengeldes auszusetzen.

Klingt ganz schön "anrüchig" oder sehe ich das falsch?

Mir fällt dazu spontan versuchte Anstiftung zum Betrug ein.

Ich würde mich aber über andere Sichtweisen freuen.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.07, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal neutral gesagt denke ich, dass 90% der Kündigungsschutzverfahren wegen verhaltensbedingter Kündigung im Gütetermin auf die "betriebsbedingte" Kündigung "umverglichen" werden.

Die Bedenken von Grosser können in einer Vielzahl von Fällen wohl geteilt werden...
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Die Bedenken von Grosser können in einer Vielzahl von Fällen wohl geteilt werden...


Die Gefahr bei solch abgekarteten Spielchen ist allerdings, dass der Arbeitgeber nach dem geschlossenen Vergleich kalt lächelnd auf der Arbeitsbescheinigung "Kündigung erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers" angeben könnte.

Zumindest wäre der Arbeitgeber dann frei jeglichen Vorwurfs, er hätte sich an irgendeinem Betrugsversuch beteiligt.

Inkognito
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Inkognito hat folgendes geschrieben::
Die Gefahr bei solch abgekarteten Spielchen ist allerdings, dass der Arbeitgeber nach dem geschlossenen Vergleich kalt lächelnd auf der Arbeitsbescheinigung "Kündigung erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers" angeben könnte.

Was man durch einen entsprechenden Vergleichsvertrag ausschließen könnte. Dann müßte der Arbeitgeber im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs dem AN das durch die Sperrzeit entgangene ALG ersetzen...

Ich kann in dem von Grosser angesprochenen Fall keinen Betrug entdecken, es entspricht einer m. E. sinnvollen Praxis. Wie Inkognito schon angesprochen hat: wollte man hierin Betrug sehen, müßte man 3/4 der Arbeitsrichter wegen Beihilfe zum Betrug verfolgen.

Dazu ein altes Bonmot eines Anwaltskollegen: "Alles, was nicht an Prozeßbetrug grenzt, grenzt an Parteiverrat."

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Grosser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich sehr für Ihre vielseitigen Denkanstöße und muß zugeben, daß ich einen solchen Sachverhalt tatsächlich viel bedeutungsvoller gewertet habe.

Die Praxis im Rahmen eines tatsächlichen Vergleichs war mir bekannt.

Ich habe es allerdings als verwerflicher erachtet, wenn ein RA tatsächlich so direkt versucht, seinem Mandanten einen finanziellen Vorteil zu "erwirtschaften".

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und ein gelungenes Verdauen der Weihnachtsgans. Winken

PS: Dazu ein altes Bonmot eines Anwaltskollegen: "Alles, was nicht an Prozeßbetrug grenzt, grenzt an Parteiverrat." - Den muß ich mir merken.
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Grosser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::

Die Bedenken von Grosser können in einer Vielzahl von Fällen wohl geteilt werden...


Nachdem ich die Beitrag nun nochmal gelesen habe: Deute ich daraus zumindest ein leichtes Zeichen der Verwerflichkeit?
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