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Vorladung wegen warenkreditbetrug....
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber das ist doch seine Sache.


Natürlich.

Falls es dann tatsächlich zu einer StA-Vernehmung kommt, ist es mit dem "Entziehen" ja ohnehin vorbei, es sei denn er kann sich auf ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht aus §§ 52 ff. StPO stützen.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

atze44 hat folgendes geschrieben::
kann ich auch schriftliche verfassung machen?


Offensichtlich eher nicht.
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das war aber ein gutschein im wert von 100€ lohnt es sich da überhaupt?ein gerichtverfahren?
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meisterproper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

atze44 hat folgendes geschrieben::
Das war aber ein gutschein im wert von 100€ lohnt es sich da überhaupt?ein gerichtverfahren?


Was heißt lohnen?

Ein Ermittlungsverfahren kann auch wegen 1 EURO eröffnet werden.
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß aber ein Gerictverfahren würde sich nicht lohn.Da ich sowieso Zeugenschaft liche vernehmung habe. Und die nichts weiter in der hand haben.
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meisterproper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

atze44 hat folgendes geschrieben::
Ich weiß aber ein Gerictverfahren würde sich nicht lohn.Da ich sowieso Zeugenschaft liche vernehmung habe. Und die nichts weiter in der hand haben.


Naja, das wird die Staatsanwaltschaft vielleicht anders sehen, wer weiß?
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich bin der einzige Zeuge.Der jeniger der die gutscheine erstellt hat hatte ein Proxy an.

Somit konnte man ihn ncht zurück verfolgen.

Meint ihr dass die staatsanwaltschaft wegen 100€ weiter ermittelt?
Obwohl ich der einzigste Zeuge bin^^?
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

pushhhhhhhhh
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das gibt unsere Kristallkugel leider nicht her. Ebenso funktionierte das Gedankenlesen bei dem entsprechenden Staatsanwalt nicht.

Jetzt frag ich mich allerdings, wieso man so ein starkes Interesse haben könnte, NICHT aussagen zu müsen ?

hws
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

vergisst nicht dass man sich immer selber belasten würde.

Man wird dort fertig gemacht ich bin erst 14.-.-
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meisterproper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

atze44 hat folgendes geschrieben::


Man wird dort fertig gemacht ich bin erst 14.-.-


Dann solltest Du schnell mal mit deinen Eltern sprechen . . .
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 04:07    Titel: Antworten mit Zitat

ich geh da nicht hin ist ja nur zeugeschaftliche aussage
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der tollen Einstellung würde ich es nicht unbedingt bedauern, wenn dir mal was passiert (zusammengeschlagen, Handy und Jacke geraubt) dass dann auch alle Zeugen nicht eingreifen und anschließen "nix gesehen haben".

Wenn das ein größerer Betrug ist (nicht nur einzelne Karten gefälscht) könnte ich mir gut vorstellen, dass der Staatsanwalt das doch verfolgt und du aussagen MUSST - und/oder dein PC beschlagnahmt wird wegen Sicherstellung von Beweisen.

hws
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

atze44 hat folgendes geschrieben::
vergisst nicht dass man sich immer selber belasten würde.

Man wird dort fertig gemacht ich bin erst 14.-.-


Warum würdest Du Dich selber belasten? Wenn Du die Dinger in gutem Glauben gekauft hast, ist das nicht strafbar. Du hast ja offenbar eine starke Motivation den Verkäufer nicht preiszugeben. Warum auch immer. Selbst wenn Du Dich erfolgreich auf § 55 StPO stützen könntest und somit ein Auskunftsverweigerungsrecht hättest, kann die StA auch ein Verfahren gegen Dich als Beschuldigten wegen versuchter Strafvereitelung und Begünstigung einleiten [§§ 257, 258 StGB[. In diesem Zusammenhang können auch -wie schon gesagt wurde- Beweismittel wie PC beschlagnahmt werden. §§ 257 und 258 StGB wären nur straflos, wenn Du an der Vortat (also dem fälschen und vertrieben der Gutscheine) beteiligt warst. Dann könntest Du zwar nicht für §§ 257, 258 bestraft werden, aber eben für die Vortat.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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mightymike1978
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 59
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem ist das unhöflich ohne Abzusagen bei der Polizei nicht zu erscheinen.

Nebenbei gesagt bekommen die dadurch auch keine bessere Laune... Winken

Beste Grüße

Michael

p.s.:
Wenn Du vorgeladen wirst, dann eh über Deine gesetzlichen Vertreter (Eltern).
_________________
"nullum crimen, sine Kiemen"
Zitat eines Raubfischs vor Gericht
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