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atze44 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 65
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Verfasst am: 27.12.07, 15:46 Titel: Vorladung wegen warenkreditbetrug.... |
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Guten Tag,
Undzwar geht es um Warenkreditbetrug.
Ich hatte gutscheine von einer Seite gekauft die nicht legal ersteigert wären, behauptet die
kriminalpolizei.Ich habe eine Vorladung bekommen.Dort steht :Ihre zeugenschaftliche Vernehmung ist erforderlich.Sie wollen von mir wissen wo ich den Gutschein her habe.
Muss ich dort hingehen?
Ist zeugenschaftliche Vernehmung was ernsthaftes?
Geht das zum Gericht?
Wie bin ich dran?
Danke im Vorraus, |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 27.12.07, 15:54 Titel: |
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Moin,
das gehört ins Strafrecht....
atze44 hat folgendes geschrieben:: | Muss ich dort hingehen? |
Nein - es sei denn die Ladung ist von einem Richtrer oder Staatsanwalt unterschrieben oder es soll eine ED Behandlung vorgenommen werden. Steht aber dann auch in der Ladung.
atze44 hat folgendes geschrieben:: | Ist zeugenschaftliche Vernehmung was ernsthaftes? |
Ja, ziemlich -
solange sie nur Zeuge sein sollen gehts ja - aus manchem Zeugen kann auch schnell ein Beschuldigter werden?
atze44 hat folgendes geschrieben:: | Geht das zum Gericht? |
Das kann sein - steht aber noch nicht fest. deshalb will man sie ja befragen.
atze44 hat folgendes geschrieben:: | Wie bin ich dran? |
Woher soll das hier denn einer her wissen?
Mano |
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atze44 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 65
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Verfasst am: 27.12.07, 16:13 Titel: |
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Stimmt das alles von mano? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 27.12.07, 16:18 Titel: |
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Ja.
Warum/woran zweifeln Sie? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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atze44 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 65
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Verfasst am: 27.12.07, 16:25 Titel: |
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was passiert wenn ich da nicht hingehe also zu einer zeugenschaftlichen vernehmung? |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 27.12.07, 16:28 Titel: |
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atze44 hat folgendes geschrieben:: | was passiert wenn ich da nicht hingehe also zu einer zeugenschaftlichen vernehmung? | Dann geht dfie Akte zum Staatsanwalt, und der entscheidet ob der Zeuge "so" erforderlich ist, dass er vom StA selbst oder vom Richter zu hören ist, oder ob die Ermitlungen auch ohne ihn geführt werden können. Kann allerdings auch sein, dass der StA einen Durchsuchungsbeschluss beantragt, und der Zeuge bekommt dann Besuch, der die erhofften Beweismittel sich aus der Wohnung zusammensucht und mitnimmt... |
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meisterproper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 178
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Verfasst am: 27.12.07, 18:18 Titel: |
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Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du bei einem Händler Karten gekauft.
Der Händler selber hat diese selber nicht ganz legal bekommen oder gar gefälscht und Dir verkauft.
Kann es sein, das die beim Verkäufer bereits eine Hausdurchsuchung gemacht haben, und so an deine Adresse als Käufer kamen? |
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atze44 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 65
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Verfasst am: 27.12.07, 19:42 Titel: |
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Die wissen ja nicht wer der verkäufer ist.
Das war in einem forum. |
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meisterproper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 178
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Verfasst am: 27.12.07, 19:44 Titel: |
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atze44 hat folgendes geschrieben:: | Die wissen ja nicht wer der verkäufer ist.
Das war in einem forum. |
Hää?
Was war in einem Forum? |
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J.A. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.12.07, 19:50 Titel: |
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Zitat: | Hää?
Was war in einem Forum? |
Offenbar die Anbahnung / Verabredung des Kaufs, bzw. Verkaufs der Scheine...
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@ Atze
Zitat: | Das war in einem Forum
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Dann wird -wie Exrichter schon andeutete- sicherlich auf die polizeiliche Ladung zur Zeugenvernehmung (wenn man dieser keine Folge leistet) eine Ladung zur Zeugenvernehmung kommen, bei der nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft der Absender ist. Und der muß man Folge leisten.
Sollte die Polizei auf die Idee kommen, dass Sie nicht selber "quasi Opfer" sind, also selber mit den Scheinen hereingelegt wurden, sondern vielmehr mit der strafbaren Handlung als solcher zu tun haben (oder zumindest den Verkäufer decken wollen), wäre auch die andere bereits erwähnte Alternative denkbar, näml. das einen schönen morgens einige Polzisten mit einem richterlichen Durchsuchungsbescluß vor Ihrer Tür stehen, Ihre Behausung durchsuchen und alles was als Beweismittel in Frage kommt, beschlagnahmen. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
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atze44 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 65
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Verfasst am: 27.12.07, 19:54 Titel: |
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kann ich auch schriftliche verfassung machen? |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 27.12.07, 20:02 Titel: |
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Moin,
J.A. hat folgendes geschrieben:: | Dann wird -wie Exrichter schon andeutete- sicherlich auf die polizeiliche Ladung zur Zeugenvernehmung (wenn man dieser keine Folge leistet) eine Ladung zur Zeugenvernehmung kommen, bei der nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft der Absender ist. Und der muß man Folge leisten. |
Woher so sicher? Das kann sein - muß aber nicht zwingend folgen.
atze44 hat folgendes geschrieben:: | kann ich auch schriftliche verfassung machen? |
machen kann man alles.
Spätestens in einem möglicherweise folgenden Gerichtsverfahren werden sie vermutlich als Zeuge geladen.
Da müssen Sie dann hin - müssen auch aussagen - mit der Ausnahme, dass Sie dann Schweigen dürfen, wenn Sie sich selber belasten würden. Darüber werden sie aber dann gesondert belehrt. (§55 StPO)
Mano |
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J.A. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.12.07, 20:55 Titel: |
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Zitat: | Das kann sein - muß aber nicht zwingend folgen. |
Nein, zwingend natürlich nicht (hätte ich dazu schreiben können - stimmt).
Ich halte es aber für äußerst wahrscheinlich, dass sie folgt, da die zeugenschaftliche Vernehmung des Atze -so wie ich den SV verstehe- die einzige Möglichkeit für die Strafverfolgungsbehörden ist, an die Identität des (eigentl.) Täters zu kommen. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 27.12.07, 22:43 Titel: |
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versehentlicher Doppelpost - Mano
Zuletzt bearbeitet von mano am 27.12.07, 23:37, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 27.12.07, 23:08 Titel: |
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Moin
@J.A.
das sehe ich genau so -
warum er sich der Zeugenschaftlichen Vernehmung entziehen möchte, verstehe ich zwar auch nicht - vorausgesetzt er ist nicht involviert - das jedoch ist doch seine Sache.
Mano |
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