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Rauchverbot NRW Firmenkantine

 
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Sonni101
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Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 08:38    Titel: Rauchverbot NRW Firmenkantine Antworten mit Zitat

Seit Juli gilt auch in NRW das allgemein bekannte Rauchverbot in Gaststätten etc.
Gilt dieses Verbot in gleicher Form auch für die Firmeneigene Kantine?

Grüssle!
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

ja
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Sonni101
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Aha.
Und müsste sich auch das Ordnungsamt/Gewerbeaufsicht darum kümmern wenn man dort Beschwerde wegen Rauchen einreicht?
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
ja


Die Lage in NRW kenne ich nicht, aber für Niedersachsen müßte die Antwort wohl "Nein" lauten:


Zitat:
Auch im Ministerium seien in der vergangenen Woche täglich "20 bis 30 Anrufe" eingegangen, sagte jetzt ein Sprecher und gab damit indirekt zu, dass das als hieb- und stichfeste gepriesene Nichtraucherschutzgesetz den Betroffenen offenbar noch nicht einleuchtet. So darf in Kantinen weiter geraucht werden, wenn es dort nur Speisen für Betriebsangehörige gibt. Ebenso in Spielhallen, wenn dort keine Getränke ausgeschenkt werden. In Festzelten hingegen ist die Kippe nur in einem "untergeordneten Nebenraum" erlaubt, der allerdings "mit einer fest installierten Zeltplane und Tür verschlossen sein muss". So beschreibt es das Ministerium.


_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

für NRW scheint die Frage eindeutig zu sein:

Gilt das Rauchverbot auch in der Betriebskantine?

Das Gesetz hat alle Einrichtungen aufgenommen, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW sind Betriebskantinen daher als Gaststätten einzustufen. Geraucht werden darf nur in abgeschlossenen Nebenräumen. Zudem ist in der Arbeitsstättenverordnung die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Schutz seiner nicht rauchenden Beschäftigten bereits seit 2002 gesetzlich geregelt.
Quelle: MAGS NRW.

Es wurde in Medien auch angekündigt, dass es weniger stichprobenartige Kontrollen geben würde, sondern man eher auf Beschwerden reagieren würde. Deswegen würde ich das Ordnungsamt informieren.

Gruß
Nordland
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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner meinung kann das auch der Arbeitgeber oder der Betriebsrat so beschließen.
Als ich bei einer größeren Firma war gab es in der Kantiene ein Rauch und ein Handyverbot.
Das war schon Ende der 1990 er Jahre.
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