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Mit Schuldschein Steuervorteile erschlichen ?

 
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burgwise
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 02:56    Titel: Mit Schuldschein Steuervorteile erschlichen ? Antworten mit Zitat

Hallo in die Runde

ein ganz abstruser Fall:
Mal angenommen, ein Gewerbetreibender, der am Finanzamt vorbeiwirtschaften will hat das Problem, "zuviel" Gewinn gemacht zu haben und kann auf der anderen Seite nicht viel an "Belastungen" abschreiben, weil da schon so ziemlich alles ausgereizt wurde.
Nun kommt der "kluge Mann" Sehr böse auf die Idee:
"Ich könnte doch ein Darlehen von meiner Freundin" (weiß ja keiner, ob sie meine Freundin ist oder eine Fremde) aufnehmen, angeblich für "Anschaffungen für den Betrieb".

Die Freundin will ihrem Freund helfen, "Steuern zu sparen" und macht mit ihm ein "Darlehensvertrag" zum Schein.

(Dumm natürlich, wenn sich die Gute von ihm anschließend trennt, denn dann darf er WIRKLICH an sie zahlen (lach')

ABER nun die Frage:
Wird ein "Privat-Darlehens-Vertrag" für angebliche Investitionen in den "Betrieb" steuerlich so mir nichts Dir nichts als "betriebliche Aufwendungen" steuerentlastend vom FA genehmigt ? Oder wird da vor allen Dingen bei "Privat-Darlehen" schon mal genauer geprüft vom Fiskus, ob da tatsächliche Berechtigung herrscht ?

LG BW
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hier wird selbstverständlich geprüft..!

Und noch eine Frage meinerseits :
Die Freundin ist dann auch einverstanden, die Zinsen, die Sie niemals erhalten hat zu versteuern , ja !? Winken
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe noch nie gehört, dass man ein Darlehen als Aufwendungen buchen kann! Da müssen natürlich Ausgaben getätigt werden? Was soll diese absurde Frage?
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

ulli hat folgendes geschrieben::
Da müssen natürlich Ausgaben getätigt werden?

Die wird es wohl auch geben, wenn ich den Fall richtig verstanden habe.

1.) Es gibt Schwarzgeld in der Firma, von dem das Finanzamt nichts weiss.
2.) Der Firmenchef will von dem Geld Sachen anschaffen, kann aber die Herkunft des Geldes dafür nicht nachweisen.
3.) hätte er jetzt nen Kredit aufgenommen, hätte er eine Erklärung zur Herkunft des Geldes.

Ähnliches könnte ich mir bei einigen China-Restaurants und Pizzaläden vorstellen: kaum tatsächlichen Umsatz, aber tolle Umsatzzahlen.

Und irgendwo gabs mal ein Fall, dass ein türkischer Import/Exportladen Leute suchte, an die er "Schrott" liefern konnte gegen hohe Rechnungen - die die Leute aber nicht bezahlen mussten und sogar noch was "bar auf die Kralle" kriegten. Ist aber aufgeflogen.

Könnte man den vorleigenden Fall unter Geldwäsche einordnen? Dabei wird der Staat ganz schön fies Sehr böse

hws
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burgwise
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 04:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten !
Bin etwas beruhigt, denn ich habe den Eindruck, daß es Moglern (Gemeinschaftsschmarozern) immer leichter gemacht wird, ihre Dinger durchzuziehen.
Dennoch in meinem Beispiel, steht der Typ immer noch gut, wenn er die Zinsen (die seine Freundin offiziell ggf. versteuern muß) sogar selbst bezahlt.

Und weil das so ist, so meine ich, wäre es sowieso am besten, es würden überhaupt keine Aufwendungen mehr steuerlich geltend gemacht werden können.
Der Unternehmer verdient (egal mit welchem Aufwand) eine Summe X und versteuert davon Y, fertig und zwar EU-einheitlich !
Wenn einer z.B. 10 LKW's braucht, um sein Geschäft zu betreiben, dann muß er die Kosten eben auf die Preise kalkulieren, basta !
Aber dies ist nur meine Meinung und ich bin kein Fachmann. Geschockt

LG BW
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