Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.12.07, 02:56 Titel: Mit Schuldschein Steuervorteile erschlichen ?
Hallo in die Runde
ein ganz abstruser Fall:
Mal angenommen, ein Gewerbetreibender, der am Finanzamt vorbeiwirtschaften will hat das Problem, "zuviel" Gewinn gemacht zu haben und kann auf der anderen Seite nicht viel an "Belastungen" abschreiben, weil da schon so ziemlich alles ausgereizt wurde.
Nun kommt der "kluge Mann" auf die Idee:
"Ich könnte doch ein Darlehen von meiner Freundin" (weiß ja keiner, ob sie meine Freundin ist oder eine Fremde) aufnehmen, angeblich für "Anschaffungen für den Betrieb".
Die Freundin will ihrem Freund helfen, "Steuern zu sparen" und macht mit ihm ein "Darlehensvertrag" zum Schein.
(Dumm natürlich, wenn sich die Gute von ihm anschließend trennt, denn dann darf er WIRKLICH an sie zahlen (lach')
ABER nun die Frage:
Wird ein "Privat-Darlehens-Vertrag" für angebliche Investitionen in den "Betrieb" steuerlich so mir nichts Dir nichts als "betriebliche Aufwendungen" steuerentlastend vom FA genehmigt ? Oder wird da vor allen Dingen bei "Privat-Darlehen" schon mal genauer geprüft vom Fiskus, ob da tatsächliche Berechtigung herrscht ?
ich habe noch nie gehört, dass man ein Darlehen als Aufwendungen buchen kann! Da müssen natürlich Ausgaben getätigt werden? Was soll diese absurde Frage?
Die wird es wohl auch geben, wenn ich den Fall richtig verstanden habe.
1.) Es gibt Schwarzgeld in der Firma, von dem das Finanzamt nichts weiss.
2.) Der Firmenchef will von dem Geld Sachen anschaffen, kann aber die Herkunft des Geldes dafür nicht nachweisen.
3.) hätte er jetzt nen Kredit aufgenommen, hätte er eine Erklärung zur Herkunft des Geldes.
Ähnliches könnte ich mir bei einigen China-Restaurants und Pizzaläden vorstellen: kaum tatsächlichen Umsatz, aber tolle Umsatzzahlen.
Und irgendwo gabs mal ein Fall, dass ein türkischer Import/Exportladen Leute suchte, an die er "Schrott" liefern konnte gegen hohe Rechnungen - die die Leute aber nicht bezahlen mussten und sogar noch was "bar auf die Kralle" kriegten. Ist aber aufgeflogen.
Könnte man den vorleigenden Fall unter Geldwäsche einordnen? Dabei wird der Staat ganz schön fies
Danke für Eure Antworten !
Bin etwas beruhigt, denn ich habe den Eindruck, daß es Moglern (Gemeinschaftsschmarozern) immer leichter gemacht wird, ihre Dinger durchzuziehen.
Dennoch in meinem Beispiel, steht der Typ immer noch gut, wenn er die Zinsen (die seine Freundin offiziell ggf. versteuern muß) sogar selbst bezahlt.
Und weil das so ist, so meine ich, wäre es sowieso am besten, es würden überhaupt keine Aufwendungen mehr steuerlich geltend gemacht werden können.
Der Unternehmer verdient (egal mit welchem Aufwand) eine Summe X und versteuert davon Y, fertig und zwar EU-einheitlich !
Wenn einer z.B. 10 LKW's braucht, um sein Geschäft zu betreiben, dann muß er die Kosten eben auf die Preise kalkulieren, basta !
Aber dies ist nur meine Meinung und ich bin kein Fachmann.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.