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Kauf Einzelpersonfirma

 
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 08:43    Titel: Kauf Einzelpersonfirma Antworten mit Zitat

Hallo,

die GmbH X kauft eine Einzelfirma E. Danach gründet X eine KG, in der Sie als Komplementärin und der Verkäufer E als Kommanditist fungiert. Könnte man aus steuerlicher Sicht jetzt E Vorwerfen, dass er seinen Betrieb gar nicht ganz verkauft hat und dadurch eine Umsatzsteuer- und Gewebesteuerlast auslösen ?

MfG

ThoFa
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 18:18    Titel: Re: Kauf Einzelpersonfirma Antworten mit Zitat

ThoFa hat folgendes geschrieben::
die GmbH X kauft eine Einzelfirma E. Danach gründet X eine KG, in der Sie als Komplementärin und der Verkäufer E als Kommanditist fungiert. Könnte man aus steuerlicher Sicht jetzt E Vorwerfen, dass er seinen Betrieb gar nicht ganz verkauft hat und dadurch eine Umsatzsteuer- und Gewebesteuerlast auslösen ?
Etwas verworren, das Ganze. Führt die GmbH & Co. KG jetzt den Geschäftsbetrieb des ehemaligen Einzelunternehmens fort? Wenn ja, wurde dieser Betrieb, bzw. einzelne Wirtschaftsgüter, von der GmbH auf die KG übertragen? Wie sind die Beteiligungsverhältnisse an der KG?. Welche Einlage hat E geleistet? Und ist E womöglich an X beteiligt?
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 02:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

GmbH kauft Einzelfirma und gründet eine KG mit dem ehemaligen Inhaber. Der Betrieb wird komplett von der GmbH in die KG übertragen. E ist mit 20 % an der KG beteiligt.

MfG

ThoFa
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

ThoFa hat folgendes geschrieben::
E ist mit 20 % an der KG beteiligt.
Was zahlt er den für diese 20%, bzw., in welcher Höhe hat er eine Einlage zu leisten? 20% des ursprünglichen Kaufpreises?

Zumindest bzgl. der GewSt halte ich das für problematisch. Bei der Veräußerung eines ganzen Betriebes unterliegt der Gewinn nicht der GewSt. Soweit an eine Personengesellschaft verkauft wird, gilt dies (nach m.W. herrschender Meinung) nicht, soweit der Veräußerer an der PG beteiligt ist. Hätte E also direkt an die KG verkauft, wäre der Gewinn i.H.v. 20% der GewSt unterlegen. Dies wurde hier offensichtlich umgangen. Kann also schon sein, dass das FA hier eine "Steuerumgehung" i.S. § 42 AO vermuten wird.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

Merci....
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