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Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.12.07, 21:09 Titel: Metallregale als GWG
Hallo,
wie sieht das FA die selbständige Nutzbarkeit von Regalen und Regalsystemen. Es geht um solche Baumarkt-Metall-Regale. Ein Set (4 Stangen Vertikal, 3 Böden Horizontal und xxx Schrauben) ist 10,- Euro Teuer. Nun kauft ein Unternehmer insgesamt für 1.200 Euro diese Regale und lässt diese zusammenschrauben, immer 3 Sets übereinander (dann ist das Regal 2m hoch) und viele viele Regale in einen Raum. Wie nun mit der GWG Eigenschaft? Die Verschraubungen sind nicht extra gemacht o.ä., die Löcher sind alle vorgefertigt (wie bspw. (Wortsperre: Firma) Serie Ivar).
m.E. klar GWG, Regale sind selbständig nutzbar, das ergibt sich aus dem Kauf nach und nach und nicht en bloc. Andere Meinungen?
Die einzelnen Elemente einer aus genormten Teilen zusammengesetzten und verschraubten Schreibtischkombination sowie zu Schrankwänden zusammengesetzte Regale stellen selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter und keine in der jeweiligen Zusammensetzung einheitlichen Wirtschaftsgüter dar.
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