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Verfasst am: 30.12.07, 17:14 Titel: Legal gekauft aber doch illegal?
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich bin grade auf einen interessanten Artikel gestoßen, in dem berichtet wurde, dass Repräsentanten der Musikindustrie in den USA jetzt damit anfangen wollen, Leute, die eine CD legal gekauft haben und dann z.B. auf ihren PC "gerippt" haben zu verklagen. Sie begründen das damit, dass es anscheinend eine "Unauthorisierte Kopie" darstellt.
Wohl doch... bei einer kopiergeschützten CD dürfen wohl seit. Anfang des Jahres auch hier ohne Einwilligung keine digitalisierten (CD, MP3) Kopien gefertigt werden, auch wenn die OriginalCD sich im Eigentum des Kopierenden befindet... r4echt informativ scheint die FAQ-Seite des BMJ
Wohl doch... bei einer kopiergeschützten CD dürfen wohl seit. Anfang des Jahres auch hier ohne Einwilligung keine digitalisierten (CD, MP3) Kopien gefertigt werden, auch wenn die OriginalCD sich im Eigentum des Kopierenden befindet... r4echt informativ scheint die FAQ-Seite des BMJ
Da bei gesetze-im-internet der §53 UrhG schon aktualisiert ist, gehe ich davon aus, daß der 108b ebenfalls aktuell ist. Und darin steht:
Zitat:
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn ich mich nicht total irre, ist das keine Änderung zum vorherigen Status Quo. Eigentlich verboten, zu privaten Zwecken aber straffrei.
Edit: ich glaube, ich kann das BMJ gegen einen Verstoß gegen das UrhG verklagen (im Hinblick auf ein Urteil gegen einen Verlag aus Hannover)
Wichtig sind nur die hervorgehobenen Textstellen.
Auszug aus dem FAQ zur Frage: "Darf ich noch die bisherigen Versionen meiner Brennersoftware nutzen, auch wenn diese in der Lage ist, Kopierschutzmechanismen auszuschalten?"
Zitat:
Ich darf die bisherigen Versionen meiner Brennersoftware nicht dazu nutzen, Kopierschutzmechanismen auszuschalten. Deswegen muss ich sie als Privatperson aber nicht wegwerfen. Die Novelle des Urheberrechts verbietet die Herstellung, den Vertrieb, die Einfuhr und sogar die Bewerbung von Soft- und Hardware, die vornehmlich dazu dient, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Der Besitz ist allerdings nur zu gewerblichen Zwecken verboten, nicht aber für Privatpersonen. Eine Privatkopie einer Audio CD darf ich also nur dann mit meiner alten Version von [Hier steht im Original ein Klarname eines bekannten Programmmes, dessen Logo ein Schaf ist und dessen Hersteller mittlerweile ins Ausland abgewandert sind] machen, wenn die CD nicht kopiergeschützt ist.
Verfasst am: 10.01.08, 15:25 Titel: Re: Legal gekauft aber doch illegal?
Tacit87 hat folgendes geschrieben::
ich dachte immer Sicherheitskopien seien für den persönlichen gebrauch erlaubt.
Sicherheitskopien sind auch bei gewerblichem Gebrauch "erlaubt" (genauer: dürfen vom Rechteinhaber nicht untersagt werden, soweit notwendig), allerdings nur bei Computergrogrammen.
Zum privaten Gebrauch dürfen Kopien nicht nur "zur Sicherheit" angefertigt werden, sondern zu allen Zwecken des privaten Gebrauchs - solange dabei legale (genauer: nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte) Vorlagen verwendet werden.
Bisher dürfen Kopierschutzsperren beim Kopieren zum Privatgebrauch straffrei umgangen werden; allerdings ist das Kopieren dann rechtswidrig mit der Folge, daß der privatkopierende Kopierschutzknacker Gefahr läuft, von den Rechteinhabern zivilrechtlich auf Unterlassung/Schadensersatz in Anspruch genommen werden zu können.
Das Bundesverfassungsgericht hat argumentiert: u.a. weil (in Deutschland) kein Fall bekannt sei, wo kopierschutzumgehende Privatkopierer von Rechteinhabern belangt wurden, brauche über die Verfassungsbeschwerde gegen die Kopierschutz-Strafbestimmungen nicht entschieden zu werden:
BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 25. 7. 2005 - 1 BvR 2182/04
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen §§ 95a I, III, 95b I Nr. 6 UrhG
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen das seiner Meinung nach mit den angegriffenen Vorschriften verbundene Verbot der Herstellung privater Sicherungskopien von ordnungsgemäß erworbenen, aber kopiergeschützten CDs und DVDs.
(...)
Selbsthilfemaßnahmen zur Umgehung eines etwaigen Kopierschutzes [sind] nunmehr auch dann rechtswidrig, wenn sie dazu dienen, von der Erlaubnis des § 53 I UrhG [ = Privatkopie von rechtmäßig hergestellten Vorlagen] Gebrauch zu machen (...) Damit ist aber keine Strafandrohung verbunden. Denn §§ 108b I letzter Satzeinschub, 111a I Nr. 1 lit. a UrhG nehmen Umgehungen des Kopierschutzes zum eigenen privaten Gebrauch von straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionen aus.
Es verbleibt nur die Möglichkeit, dass die Rechtsinhaber den Zivilrechtsweg gegen das Erstellen von Privatkopien unter Umgehung des Kopierschutzes beschreiten und Ansprüche gem. §§ 97ff. UrhG oder §§ 823, 1004 BGB geltend machen [ = Unterlassung, Schadensersatz usw. ]. Inwiefern der Beschwerdeführer das zu besorgen hätte, führt er jedoch nicht aus. Darlegungen hierzu wären aber angesichts des Umstands, dass - soweit ersichtlich - in Deutschland derartige Verfahren bei Privatkopien bislang nicht angestrengt wurden, erforderlich gewesen.
(...)
Zudem ist das Sich-Verschaffen eines geeigneten Werkzeugs beispielsweise aus dem Internet per Download auch nach dem Vortrag des Beschwerdeführer tatsächlich möglich und - wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht. www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050725_1bvr218204.html
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