Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auktionsartikel nicht auf Lager/Vertrag einfach stornieren?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auktionsartikel nicht auf Lager/Vertrag einfach stornieren?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
.crash
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 11:22    Titel: Auktionsartikel nicht auf Lager/Vertrag einfach stornieren? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Person A ersteigert bei einem Online-Auktionshaus (Nein, nicht e - b a y) bei einem Händler mit 2500 positiven Bewertungen einen Artikel, da dieser Artikel überall anders ausverkauft ist, in der Annahme, dass der Händler diesen Artikel vorrätig hat.
Auktionsende ist der 18.12., Zahlungseingang der 20.12., wurder auch per email bestätigt. Nun, am 31.12. wundert sich A so langsam, wo denn der Artikel bleibt und meldet sich bei der Hotline vom Händler. Dort wird Person A erklärt, dass der Lieferant des Artikels Lieferschwierigkeiten hätte und der Artikel diese Woche kommen sollte, ansonste würde der Kaufvertrag einfach storniert und Person A bekäme das Geld zurück.

Frage nun: Wie ist diese ganze Situation rechtlich zu bewerten? Kann Person A auf eine Vertragserfüllung bestehen? Kann der Händler einfach den Vertrag stornieren? Kann man gegebenenfalls den Preis für das gleiche Produkt bei einem anderen Anbieter verlangen?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus,

crash
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 16:45    Titel: Re: Auktionsartikel nicht auf Lager/Vertrag einfach stornier Antworten mit Zitat

.crash hat folgendes geschrieben::
Folgender Fall:

,... in der Annahme, dass der Händler diesen Artikel vorrätig hat.


Die Annahme des Kunden ist nicht ausreichend, demnach wurde keine Lieferzeit vereinbart.


.crash hat folgendes geschrieben::

Kann Person A auf eine Vertragserfüllung bestehen?


Ja.


.crash hat folgendes geschrieben::

Kann der Händler einfach den Vertrag stornieren?


Nein.


.crash hat folgendes geschrieben::

Kann man gegebenenfalls den Preis für das gleiche Produkt bei einem anderen Anbieter verlangen?



Nur unter gewissen Voraussetzungen, aber auch nur wenn sich der Händler in Lieferverzug befinden würde. In Mangel einer Vereinbarung über einen Liefertermin wohl eher nicht.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dike
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2007
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Andersrum wird ein Schuh draus:
Der Käufer hat das Recht, sich nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Lieferung, vom Vertrag zu lösen. Es sollte dem Besteller doch in erster Linie darum gehen, sein Geld zurückzubekommen, wenn er in Vorleistung getreten ist.
Die Frage ist dann noch, ob er, der Besteller, einen finanziellen Schaden dadurch erlitten hat, dass dem Verkäufer die Lieferung nicht möglich war.
_________________
nur mal so - ex aermelo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dike hat folgendes geschrieben::
Der Käufer hat das Recht, sich nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Lieferung, vom Vertrag zu lösen.


Das kann er doch immer und jederzeit, er hat doch ein Widerrufsrecht (Ausnahme Rücktrittrecht)


Dike hat folgendes geschrieben::
Es sollte dem Besteller doch in erster Linie darum gehen, sein Geld zurückzubekommen, wenn er in Vorleistung getreten ist.


Das ist im 346 klar geregelt.


Dike hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist dann noch, ob er, der Besteller, einen finanziellen Schaden dadurch erlitten hat, dass dem Verkäufer die Lieferung nicht möglich war.


Jo. das ist die Frage. Diesen Schaden müsste der Käufer beweisen.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.