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Kirchensteuer

 
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F.L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 11:52    Titel: Kirchensteuer Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgendes:

Jemand ist nicht getauft worden, aber auf seiner Lohnsteuerkarte steht RK und diesbezüglich zahlt er auch schon von jeher Kirchensteuer.
Meine Fragen: wennn sein Verschulden ist das?
Natürlich kann jemand jetzt austretten, aber wie sieht für die Vergangenheit aus?
Hat jemand einen Anspruch auf die gezahlten Beitäge.

was sagt da das Gestetz.

Danke für eure Hife
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da hilft nur eine Klärung beim örtlichen Kirchenamt.

Die können dann ggfs. nachträglich die Kirchensteuer erlassen.
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F.L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

örtlichen Kirchenamt???

Hab ich noch nie gehört. bzw. gibt es bei uns in Bayern nicht (eigent. unglaublich!!) die Kirchensteuer hat jemand immer per LS-Karte beglichen + 1x im Jahr ein Blanko-Überweisungformular von der örtlichen Kirchengemeine bekommen mit detaierter Aufstellung der Forderungen die man zusätzlich noch schuldig sein soll nach Abzug der KircheSteuer.
Diese wurde aber von jemand nie beglichen, was auch (zum Glück) keine nachsichziehendenen Probleme verursachte.

Der Ursprung dieses Problems begang schon in der frühen Schulzeit, da es damals nur evang. oder kath.- Unterricht gab- und man eingestuft worden ist.

Hauptsächlich geht es in dieser Fragestellung darum wie es gesetzlich aussieht, da jemand nicht "unvorbereitet" zu dem entsprechenden Ansprechpartner gehen will und seine (eventuellen) Rechte geltend machen will.
Gibts es da Verjährungsfristen und darf man einfach "eingestuft" werden ?
Irgendwo damals muss ja ein Fehler passiert sein, denn wenn jemand registiert wird kann er ja nixht einfach sagen er ist nicht getauft ist, obwohl gegenteil.

Wäre es umgekehrt, würden die auf die offenen Forderungen mit der ganzen Härte des Gesetztes loslegen.

THX FOR HELP
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Michelle2512
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest als die erste Lohnsteuerkarte mit dem Eintrag "rk" an Jemand versandt/ausgegeben wurde, hätte Jemand dieses ändern lassen müssen.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

F.L. hat folgendes geschrieben::
örtlichen Kirchenamt???

Hab ich noch nie gehört. bzw. gibt es bei uns in Bayern nicht (eigent. unglaublich!!)

Auch in Bayern gibt es das.. Siehe hier!

Michelle2512 hat folgendes geschrieben::
Zumindest als die erste Lohnsteuerkarte mit dem Eintrag "rk" an Jemand versandt/ausgegeben wurde, hätte Jemand dieses ändern lassen müssen.

Natürlich, das wäre der einfachste Weg gewesen..
Eine rückwirkende Erstattung möchte ich dennoch nicht ausschließen.

@F.L.
Bitte posten Sie in diesem Thread, falls möglich, sämtliche Neuerungen..
Der Ausgang würde mich doch sehr interessieren. Danke!

Beste Grüße

wolf25
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F.L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 22:50    Titel: knifflig?! Antworten mit Zitat

[quote="wolf25"]
F.L. hat folgendes geschrieben::

@F.L.
Bitte posten Sie in diesem Thread, falls möglich, sämtliche Neuerungen..
Der Ausgang würde mich doch sehr interessieren. Danke!

Beste Grüße

wolf25


mach ich selbverständlich!

ich habe mir schon gedacht das dieser fall juristisch anspruchsvoll ist, oder auch nicht Winken
Deswegen habe ich mich auch an euch gewendet, um herauszukriegen wie die chancen stehen bzw. ob es realistisch ist die komplett gezahlte K-st./grössten Teils zurückererstattet zu bekommen. auch wenn es vorn (obersten) kadi geht. Es geht natürlich ums Geld, aber auch ums Prinzip. Denn man kann nicht (meiner Meinung nach) einfach in eine Schublade gesteckt werden. -und ausserdem warum sollte man austretten, wenn man noch nie eingetretten ist (Taufe!)

Kirchensteuer zahlen -JA KLAR! steht ja in ihrer Lohnsteuerkarte!!!
Heiraten in der rk-Kirche - NEIN GEHT LEIDER NICHT! da sie ja noch nicht getauft worden sind!!!
ahhhhha Geschockt

klar ist, das an mehreren Stellen versäumt wurde nachzufragen, zu korrigieren o.ä.

und wie sieht es eigentlich aus wenn man davon nichts wusste.

angenommen:
in der Schulzeit haben die Eltern für einen entschieden (der Junge soll mal in den rk-unterricht , auch wenn nicht getauft- Thema minderjährig

so mit 30+ will jemand aus der Kirche austretten und merkt bei der recherche das er garnicht Mitglied ist in dem Verein?!


welche Erfolgsaussichten würdet ihr euren Mandanten geben.
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

das hört sich alles schon ein wenig seltsam an: da wird für jemanden jahrelang Kirchensteuer abgeführt und dann will er die wiederhaben, weil er nicht Mitglied dieser Kirche ist?

Gibts bestandskräftige Steuerbescheide?

Übrigens: nicht getauft zu sein, bedeutet ja noch nicht, dass man auch nciht Mitglied einer Kirche ist. Wie war das denn bei den Eltern? Gehörten diese beiden einer Kirche an?

Man kann sich auch als Erwachsener noch taufen lassen.
_________________
Irren ist menschlich.

Ist das Leben schön Sommer-Smilie
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

F.J. hat folgendes geschrieben::
mach ich selbverständlich!

Bitte tun Sie das wirklich. Ich würde mich freuen !

Zitat:
ich habe mir schon gedacht das dieser fall juristisch anspruchsvoll ist,

Ich denke nicht, dass es ein juristisch anspruchsvoller Fall ist..
Eher ein relativ (einfacher) selten vorkommender Fall..!

Zitat:
welche Erfolgsaussichten würdet ihr euren Mandanten geben.

Ich hab zwar keine "Mandanten" im eigentlichen Wortsinn, macht aber an sich keinen Unterschied...!
Die Erfolgaussichten: Keine Ahnung ! Aber mal meine "laienhafte" Einschätzung, ich rechne mit einer Erstattung... Hoffe aber um eine Rechtsgrundlage!
Darum bitte ich jeden fachkundigen User um Stellungnahme...!

Beste Grüße

wolf25
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F.L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vorwitzig hat folgendes geschrieben::
das hört sich alles schon ein wenig seltsam an: da wird für jemanden jahrelang Kirchensteuer abgeführt und dann will er die wiederhaben, weil er nicht Mitglied dieser Kirche ist?

Gibts bestandskräftige Steuerbescheide?

Übrigens: nicht getauft zu sein, bedeutet ja noch nicht, dass man auch nciht Mitglied einer Kirche ist. Wie war das denn bei den Eltern? Gehörten diese beiden einer Kirche an?

Man kann sich auch als Erwachsener noch taufen lassen.


nur zur deiner Info holle icvh mal mehr aus:

ich wurde in Tschechien geboren. Damals war den Komunsiten alles andere wichtig als das "volk" bzw. die Möglichkeiten des >Volkes.

wir waren sudetendeutsche und so wir ixhs mitbekommen habe sind alle mit ähnlichen baujahr nicht getauft, damals war man froh wenn man was zum futtern hatte bzw. "überlebte" also das nötigste beikriegte.
ende der 80 bin aus regulär ausgesiedelt, meine eltern waren >RK
dadurch wurde ich "wahrscheinlich" deswegen zugestuft.-rk

das ganze get darum irdendwo auszutretten wo man eigendkich kein mitglied ist.

Austretten kann mom jeder für die zukunft, aber durch diesen Gedanken und Nachforschungen ist die lebenslange "Nicht-Mitmitgliedschaft" ans Tageslicht gekommen!

Dsa war mir klar, das es einige gegeben wird die sagen: jetzt kommt er und will die ganze kohle rückwirkend.

aber ich habe mir mal alles durch den kopf gehen lassen und wenn man suich mal vorstelllt es wäre anderstherum - müsste ich zhlen!!!--
habe zufällig so einen fall (auch hier gepostet) ene offene forderung von 1998!!! vllt per such-funktion.

dadurch das sich keiner gemeldet hat die Jahre und die einen 30 Jahre -titiel haben bin ich mit ZinsesZins + gebühren auf fast den doppelten betrag gekommen- als bonus hat der Forderer die Verbindlichkeit einem Inkasso-Büro gegeben er sich natütöich gleich eien schöne Bearbeitungsgebühr Betrag gegönnt hat-

und nach anruf im besagten Büro kamm die Aussage ich sll froh sein das die nicht erst in 29 jahren gekommen sind = xxx,xx@ puhhhhhhhhhh sehr soyial das Unternehmen-


Trotzdem Thx for Help
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vorwitzig hat folgendes geschrieben::

Übrigens: nicht getauft zu sein, bedeutet ja noch nicht, dass man auch nciht Mitglied einer Kirche ist.
Hier geht es aber um "rk". Und da gibt's nur die eine, und da ist man auch nur drin, wenn man getauft ist.

Bei bestandskräftigen Steuerbescheiden hilft meines Wissens gar nichts mehr.

In welches Bistum man gehört, lässt sich hier relativ einfach abfragen:
http://www.bayern-katholisch.de/pfarreien.php
Dann wendet man sich an das Kirchensteueramt (Link siehe wolf25) und lässt sich bescheinigen, dass man der Kirche nicht angehört (hat).

Zum Abmotzen über Kirche gibt es ganz andere Foren; Stichworte "Freigeisterhaus" oder "IBKA" . Hier bitte nicht.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

wirklich interessant.

http://www.katholische-kirche-um-nagold.de/Naviga/Frame.php?Seite=29

Die weitere Frage von mir war: Gibts bestandskräftige Einkommensteuer-bzw. Kirchensteuerbescheide?

Falls ja, wäre die Frage, ob eine Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen möglich ist. Hätte der Steuerpflichtige nicht wissen müssen, dass er nicht in der Kirche ist, weil er nicht getauft ist?

Wenn nein (keine Einkommen- und Kirchensteuerbescheide), wäre die Kirchensteuer ja nur einfach so vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten worden. Hier wäre erstmal die Frage, wie die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnkirchensteuer zurückgeholt werden könnte. Muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung berichtigen ? Ich meine, wohl eher nicht. Dann müßte man Einkommensteuererklärungen einreichen, wo - im Regelfall (bis auf Bayern glaub ich) - dann auch gleich die Kirchensteuer mit festgesetzt würde bzw. die bezahlte Kirchensteuer erstattet würde.
Und dann gibts aber ggfls. für die Jahre bis 2004 das Problem der Ablauf der Antragsfrist des § 46 EStG.

Oh, oh Probleme über Probleme.

Also direkt an die Kirche schreiben und unter Beifügung sämtlicher Lohnsteuerbescheinigungen der vergangenen Jahre die vom Arbeitgeber bezahlte Kirchensteuer zurückfordern ?


Zuletzt bearbeitet von Vorwitzig am 29.12.07, 19:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::


Bei bestandskräftigen Steuerbescheiden hilft meines Wissens gar nichts mehr.

Doch, die von mir gegebene Lösung.

Wenn die Kirche bestätigt, dass man wirklich nicht Mitglied ist, teilt die Kirche das dem Finanzamt mit, das Finanzamt kann daraufhin die Kirchensteuer erlassen und auszahlen.

Außer in Bayern, da dort die Kirchensteuer nicht vom FA eingetrieben wird, sondern vom Kirchensteueramt.
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::

Wenn die Kirche bestätigt, dass man wirklich nicht Mitglied ist, teilt die Kirche das dem Finanzamt mit, das Finanzamt kann daraufhin die Kirchensteuer erlassen und auszahlen.

Außer in Bayern, da dort die Kirchensteuer nicht vom FA eingetrieben wird, sondern vom Kirchensteueramt.


echt? Wird die Kirchensteuer wirklich einfach so für die vergangenen Jahre erlassen und zurückgezahlt?

Wo liegt die Unbilligkeit? . Hätte der Steuerpflichtige nicht wissen müssen, dass er nicht in der Kirche ist, weil er nicht getauft ist?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vorwitzig hat folgendes geschrieben::

echt? Wird die Kirchensteuer wirklich einfach so für die vergangenen Jahre erlassen und zurückgezahlt?

Ob das in diesem Fall zutrifft, kann ich auch nicht sagen.

Ich weiß nur, dass das FA eben manchmal diese Schreiben von der jeweiligen Kirche bekommt und die Kirchensteuer dann ausgezahlt wird.

Der jeweilige Hintergrund ist mir aber auch nicht bekannt, das steht in den Schreiben nicht drin, sondern eben nur für welche Zeiträume.

Daher ist es auch die einzige Möglichkeit, das beim Kirchensteueramt zu klären, das Finanzamt ist da der falsche Ansprechpartner.

Falls die Kirche in seinem Sinne positiv entscheiden sollte, ist das FA oder das Kirchensteueramt nur noch ausführendes Organ, nicht Entscheidungsträger.
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