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Nicht möglich Mahnbescheid zu bezahlen

 
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MikeBerlin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 21:48    Titel: Nicht möglich Mahnbescheid zu bezahlen Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Fall. Eine Person erhält einen Mahnbescheid über 4100 Euro. Bei dieser Person liegt das Einkommen bei 945 Euro und Wertgegenstände ausser zwei Computern gibt es nicht. Dass das einkommen demnächst höher wird ist nicht anzunehmen.

Wie sollte sich diese Person dann jetzt verhalten.
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Murderdoll
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Informier dich mal über die eidesstattliche Versicherung. Soweit ich weiß ist das im Groben so, dass man ein Eid ablegen muss, dass man nichts hat...

Und dann sollten die die Person auch eigentlich erstmal in Ruhe lassen. Und die Gebühren steigen nicht.

Aber Informiere dich noch genauer.
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MikeBerlin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

danke
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

wenn die Forderung rechtens ist und Sie dem nicht widersprechen, folgt vermutlich alsbald ein Vollstreckungsbescheid.
Den versucht dann irgendwann ein Gerichtsvollzieher zu vollstrecken was heißt, er versucht bei Ihnen irgendwelche verwertbaren Gegenstände zu pfänden.
Wenn das alles zur Tilgung der Forderung nicht ausreicht, kann der Gläubiger
einen Antrag auf Abgabe der Eidestattlichen Versicherung stellen.
Diese wird vom dem GV abgenommen. Das geht in einem Protokoll, wo Sie an Eides statt versichern, nichts mehr an Wertgegenständen im Besitz zu haben, keine Immobilien zu besitzen; wieviel Geld Sie wo verdienen.
Wenn also nichts zu holen ist, wird der GV abziehen und Sie eine Weile in Ruhe lassen.

Vielleicht können Sie sich aber mit dem Gläubiger ins Benehmen setzten und vielleicht eine kleine Ratenzahlung anbieten?

Mano
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Murderdoll
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann auch dem Gläubiger auch anbieten z.B. nur 1000€ zu zahlen und den Rest vergessen.


Den sonst könnte es sein, dass die gar ncihts bekommen und die Forderung verjährt.
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

klar kann man verhandeln - wenn man hat. Das funktioniert zuweilen sogar.

MikeBerlin hat folgendes geschrieben::
Bei dieser Person liegt das Einkommen bei 945 Euro und Wertgegenstände ausser zwei Computern gibt es nicht.


Murderdoll hat folgendes geschrieben::
Den sonst könnte es sein, dass die gar ncihts bekommen und die Forderung verjährt.

Klar verjährt die Forderung.
Nach Titulierung ist aber alles viel teurer - es kommen die Zinsen hinzu - und die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.

Mano
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