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Verfasst am: 03.01.08, 13:50 Titel: Einstw. Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung?
Frohes Neues,
ich hab mal eine generelle Frage:
Gegen ein 1. Versäumnisurteil ist durch den Bekl. Einspruch eingelegt worden und gleichzeitig die einstw. Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung beantragt worden.
Das Gericht hat dem Bekl. einen Beschluß über die einstw. Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500 € zugestellt.
Müßte der Beklagte daraufhin etwas unternehmen (also z.B. Sicherheit leisten) oder würde ein solcher Beschluß für den Bekl. erst relevant, wenn der Kläger (= Gläubiger) vorläufig vollstrecken möchte?
Der Beschluß hilft dem Bekl. erst, wenn er die Sicherheitsleistung nachweist. Ansonsten wäre der Kl. nicht gehindert zu vollstrecken. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Also wäre es Aufgabe des Beklagten, die Sicherheit zu leisten, um sich vor der ZV zu "schützen".
Wäre es in solchen Fällen unüblich, wenn sich der Bekl. mit dem Kläger in Verbindung setzt, um zu erfahren, ob dieser überhaupt vollstrecken möchte? Ggf. wäre die Sicherheitsleistung ja dann entbehrlich...
Also wäre es Aufgabe des Beklagten, die Sicherheit zu leisten, um sich vor der ZV zu "schützen".
Natürlich, denn das Gericht hält die Sicherheitsleistung für erforderlich.
Zitat:
Wäre es in solchen Fällen unüblich, wenn sich der Bekl. mit dem Kläger in Verbindung setzt, um zu erfahren, ob dieser überhaupt vollstrecken möchte?
Irgendwie schon, denn warum sollte der Kläger auf die Sicherheitsleistung bzw. die Zwangsvollstreckung verzichten? _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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