Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einstw. Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einstw. Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 13:50    Titel: Einstw. Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung? Antworten mit Zitat

Frohes Neues,

ich hab mal eine generelle Frage:

Gegen ein 1. Versäumnisurteil ist durch den Bekl. Einspruch eingelegt worden und gleichzeitig die einstw. Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung beantragt worden.

Das Gericht hat dem Bekl. einen Beschluß über die einstw. Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500 € zugestellt.

Müßte der Beklagte daraufhin etwas unternehmen (also z.B. Sicherheit leisten) oder würde ein solcher Beschluß für den Bekl. erst relevant, wenn der Kläger (= Gläubiger) vorläufig vollstrecken möchte?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten.

CLV
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beschluß hilft dem Bekl. erst, wenn er die Sicherheitsleistung nachweist. Ansonsten wäre der Kl. nicht gehindert zu vollstrecken.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für Ihre Antwort.

Also wäre es Aufgabe des Beklagten, die Sicherheit zu leisten, um sich vor der ZV zu "schützen".

Wäre es in solchen Fällen unüblich, wenn sich der Bekl. mit dem Kläger in Verbindung setzt, um zu erfahren, ob dieser überhaupt vollstrecken möchte? Ggf. wäre die Sicherheitsleistung ja dann entbehrlich...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also wäre es Aufgabe des Beklagten, die Sicherheit zu leisten, um sich vor der ZV zu "schützen".
Natürlich, denn das Gericht hält die Sicherheitsleistung für erforderlich.
Zitat:
Wäre es in solchen Fällen unüblich, wenn sich der Bekl. mit dem Kläger in Verbindung setzt, um zu erfahren, ob dieser überhaupt vollstrecken möchte?
Irgendwie schon, denn warum sollte der Kläger auf die Sicherheitsleistung bzw. die Zwangsvollstreckung verzichten?
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Ihre weitere Antwort. Das hat mir geholfen.

Das mit dem In-Verbindung-setzen habe ich deswegen gefragt, weil der Bekl. ohnehin die EV abgegeben hat, so daß deswegen nichts zu vollstrecken ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.