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funlovincriminal FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 49 Wohnort: mit einem Bein im Knast
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Verfasst am: 18.12.07, 13:27 Titel: Onlineauktion: Verkäufer liefert nicht - was nun? |
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Käufer K bietet in einer Onlineauktion bei einem beliebten Internetauktionshaus bei einer Auktion von Verkäufer V mit und gewinnt diese.
K überweist V Geld
nichts passiert (ca 10 Tage)
K fragt bei V per email nach
V reagiert nicht
K fragt erneut nach
V reagiert nicht
K meldet die Sache beim Onlineauktionshaus
V wird vom Onlineauktionshaus eine Frist gesetzt sich zu melden
die Frist verstreicht, nichts passiert
Was (außer Hausbesuch bei V) kann K jetzt noch machen, um entweder den Artikel oder sein Geld zurück zu bekommen? |
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Starwars2001 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 577
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Verfasst am: 18.12.07, 13:31 Titel: |
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Mahnbescheid zustellen lassen. |
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funlovincriminal FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 49 Wohnort: mit einem Bein im Knast
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Verfasst am: 18.12.07, 13:50 Titel: |
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Ich habe kurz in die KB geschaut. Da steht, dass ein Mahnbescheid je nach Höhe der Forderung Kosten verursacht. Da die Höhe der Forderung (Preis des Artikels, den V nicht liefert) sehr gering ist, stellt sich nun die Frage, ob ein Mahnbescheid überhaupt bei so einem "Kleckerbetrag" möglich ist. Und muss der Schuldner die Kosten für den Mahnbescheid übernehmen? |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 18.12.07, 14:11 Titel: |
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Zitat: | Mahnbescheid zustellen lassen. | Ein Mahnbescheid kann nur dann erlassen werden, wenn ein Anspruch einer Geldsumme geltend gemacht werden kann. K hat aber hier noch keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, da die Rücktrittsvoraussetzungen noch nicht vorliegen.
Zitat: | Was (außer Hausbesuch bei V) kann K jetzt noch machen, um entweder den Artikel oder sein Geld zurück zu bekommen? | K könnte den V per Einschreiben eine Frist zur Lieferung setzen. Verstreicht diese Frist (14 Tage), dann kann K vom Kaufvertrag zurücktreten (wieder per Einschreiben). Sollte V dann immer noch nicht reagieren, kann ein Mahnbescheid beantragt werden.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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funlovincriminal FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 49 Wohnort: mit einem Bein im Knast
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Verfasst am: 21.12.07, 16:32 Titel: |
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"Einfaches" Einschreiben oder Einschreiben Rückschein?
Es soll ja Leute geben, die ihre Post gerne mal nicht erhalten, weil sie angeblich auf dem Postweg verloren ging, oder so ähnlich. |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.12.07, 16:38 Titel: |
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Zitat: | "Einfaches" Einschreiben oder Einschreiben Rückschein?
| Da streiten sich die Gemüter. Ich selbst bevorzuge das normale Einwurfeinschreiben.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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G4711 Gast
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Verfasst am: 21.12.07, 16:39 Titel: |
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Vielleicht nicht die feine Art, aber man kann auch unbedenklich Strafanzeige erstatten, ein Anfangsverdacht des betruges besteht allemal, und manchmal bewirkt die Ladung durch die Polizei zur Beschuldigtenvernehmung Wunder... |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 21.12.07, 17:00 Titel: |
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Den Vorschreibern kann ich mich nur anschliessen. Allerdings halte ich nach dem ganzen Vorgepl(ä/e?)nkel (also zwischen K und V) eine Frist von 7 Tagen für ausreichend.
Es ist ja bisher schon einiges an Zeit verstrichen, in der V gezeigt hat, dass er nicht leisten will. _________________ Null Komma
***
nix |
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funlovincriminal FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 49 Wohnort: mit einem Bein im Knast
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Verfasst am: 21.12.07, 19:15 Titel: |
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Exrichter hat folgendes geschrieben:: | Vielleicht nicht die feine Art, aber man kann auch unbedenklich Strafanzeige erstatten, ein Anfangsverdacht des betruges besteht allemal, und manchmal bewirkt die Ladung durch die Polizei zur Beschuldigtenvernehmung Wunder... |
Also könnte K zur nächsten Zweigstelle der Polizei gehen, und sagen das V ihm den Artikel nicht liefert und K den V jetzt anzeigen möchte? |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.12.07, 19:22 Titel: |
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Zitat: | Also könnte K zur nächsten Zweigstelle der Polizei gehen, und sagen das V ihm den Artikel nicht liefert und K den V jetzt anzeigen möchte? | Ja, er könnte...
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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funlovincriminal FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 49 Wohnort: mit einem Bein im Knast
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Verfasst am: 21.12.07, 19:27 Titel: |
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Könnte die Aktion auch nach hinten losgehen?
Also, dass K am Ende irgendwas zahlen muss oder sonstwie "Ärger" bekommt?!? |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.12.07, 19:45 Titel: |
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Zitat: | Könnte die Aktion auch nach hinten losgehen?
| Da, wie Exrichter schon sagte, ein Anfangsverdacht wegen Betruges besteht, nein. Die Strafanzeige kostet nichts, ändert aber de facto noch nichts an der zivilrechtlichen Situation.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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funlovincriminal FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 49 Wohnort: mit einem Bein im Knast
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Verfasst am: 30.12.07, 09:57 Titel: |
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KurzDa hat folgendes geschrieben:: | K könnte den V per Einschreiben eine Frist zur Lieferung setzen. |
Angenommen K tut dies, erhält seinen Brief aber nach ein paar Tagen zurück, Mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln"
Wie könnte K jetzt V ausmachen und weiter vorgehen? |
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Michelle2512 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
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Verfasst am: 30.12.07, 10:21 Titel: |
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K könnte sich schriftlich an das Einwohnermeldeamt wenden und dort die aktuelle Anschrift ermitteln lassen. Wenn K Pech hat, ist V aber verzogen ohne sich umzumelden  |
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funlovincriminal FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 49 Wohnort: mit einem Bein im Knast
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Verfasst am: 30.12.07, 11:27 Titel: |
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Das Einwohnermeldeamt der Stadt des V, oder? |
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