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"Schwarzfahren" durch Unwissenheit?

 
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Gelée Royale
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 12:46    Titel: "Schwarzfahren" durch Unwissenheit? Antworten mit Zitat

Herr Müller ist passionierter Autofahrer. Allerdings muß sein Wagen doch mal zur Werkstatt. Einen Mietwagen zu nehmen wäre bei den kurzen Strecken nicht sinnvoll. Also fährt er mal wieder Straßenbahn. Das letzte Mal fuhr er wohl vor 7 oder 8 Jahren.

Er begibt sich also zu einem an der Haltestelle befindlichen Automaten und bekommt ein Ticket. Zufrieden setzt er sich in die nächste Bahn.

Plötzlich steht ein Kontrolleur vor ihm und verlangt seinen Fahrausweis. Herr Müller zeigt ihm den gekauften. Daraufhin sagt der Kontrolleur, Herr Müller hätte keingültiges Ticket.
Er versteht die Welt nicht mehr.
Der Kontrolleur meint, dass der Fahrausweis in der Bahn abgestempelt werden muß.
Das ist Herrn Müller überhaupt nicht aufgefallen.

Der Kontrolleur notiert sich Herrn Müllers Personalien und sagt, er bekäme Bescheid über die Höhe der Geldsumme.

Frage: Ist das Nichtabstempeln eines korrekt gekauften Fahrschein aus Unwissenheit überhaupt mit einer "Strafzahlung" zu belegen?
_________________
"Um die Welt zu ruinieren, genügt es, wenn jeder seine Pflicht tut." Winston Churchill
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo...

Ja.. Die "Strafe" ergeht zurecht.
Nachzulesen in § 12 Abs 1 c) EVO i.V.m. § 9 Abs. 3 a) EVO

Beste Grüße

wolf25

edit: Und verschoben ins Reiserecht. Winken
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Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 14:52    Titel: Re: "Schwarzfahren" durch Unwissenheit? Antworten mit Zitat

Gelée Royale hat folgendes geschrieben::
Frage: Ist das Nichtabstempeln eines korrekt gekauften Fahrschein aus Unwissenheit überhaupt mit einer "Strafzahlung" zu belegen?

Ja auf jeden Fall, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Der Fahrgast wäre verpflichtet gewesen, sich vor der Fahrt über die Bedingungen zu informieren. Dies hat er nicht oder nur nachlässig getan und muss so ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen, das ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dass die Fahrkarten noch entwertet werden müssen, steht sicher an jedem Automat und ist zu dem in vielen ÖPNV-Systemen üblich. Natürlich könnte der Fahrgast dem Verkehrsunternehmen die Situation schildern und auf Kulanz hoffen. Allerdings haben auch schon viele versucht mit der Ausrede "das wusste ich nicht" die Leistung zu erschleichen, deswegen würde ich die Chancen nicht allzu hoch hängen.
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