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Verfasst am: 16.01.08, 12:46 Titel: "Schwarzfahren" durch Unwissenheit?
Herr Müller ist passionierter Autofahrer. Allerdings muß sein Wagen doch mal zur Werkstatt. Einen Mietwagen zu nehmen wäre bei den kurzen Strecken nicht sinnvoll. Also fährt er mal wieder Straßenbahn. Das letzte Mal fuhr er wohl vor 7 oder 8 Jahren.
Er begibt sich also zu einem an der Haltestelle befindlichen Automaten und bekommt ein Ticket. Zufrieden setzt er sich in die nächste Bahn.
Plötzlich steht ein Kontrolleur vor ihm und verlangt seinen Fahrausweis. Herr Müller zeigt ihm den gekauften. Daraufhin sagt der Kontrolleur, Herr Müller hätte keingültiges Ticket.
Er versteht die Welt nicht mehr.
Der Kontrolleur meint, dass der Fahrausweis in der Bahn abgestempelt werden muß.
Das ist Herrn Müller überhaupt nicht aufgefallen.
Der Kontrolleur notiert sich Herrn Müllers Personalien und sagt, er bekäme Bescheid über die Höhe der Geldsumme.
Frage: Ist das Nichtabstempeln eines korrekt gekauften Fahrschein aus Unwissenheit überhaupt mit einer "Strafzahlung" zu belegen? _________________ "Um die Welt zu ruinieren, genügt es, wenn jeder seine Pflicht tut." Winston Churchill
Frage: Ist das Nichtabstempeln eines korrekt gekauften Fahrschein aus Unwissenheit überhaupt mit einer "Strafzahlung" zu belegen?
Ja auf jeden Fall, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Der Fahrgast wäre verpflichtet gewesen, sich vor der Fahrt über die Bedingungen zu informieren. Dies hat er nicht oder nur nachlässig getan und muss so ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen, das ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dass die Fahrkarten noch entwertet werden müssen, steht sicher an jedem Automat und ist zu dem in vielen ÖPNV-Systemen üblich. Natürlich könnte der Fahrgast dem Verkehrsunternehmen die Situation schildern und auf Kulanz hoffen. Allerdings haben auch schon viele versucht mit der Ausrede "das wusste ich nicht" die Leistung zu erschleichen, deswegen würde ich die Chancen nicht allzu hoch hängen.
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