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Widerruf nach Gebrauch und Beschädigung?

 
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lezitor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.12.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 01:36    Titel: Widerruf nach Gebrauch und Beschädigung? Antworten mit Zitat

Käufer K erwirbt in einem Modellbau-Onlineshop V einen Modellhubschrauber.
Nach der Inbetriebnahme wird gleich beim ersten Flugversuch das Flugmodell beschädigt.
K schickt das Modell zurück, behauptet, es hätte sich ja gleich auf die Seite gesetzt.
V kann den Hubschrauber nicht wiederverkaufen, da mehrere Teile beschädigt sind.
V ist der Meinung, der Hubschrauber wäre bei der Auslieferung 100% i.O. gewesen.
Was sagt das Gesetz in diesem Fall?
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Erst schon mal das:

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit

1.die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2.er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
3.der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.

(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,

1.wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
2.soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
3.wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.

(4) Der Gläubiger kann wegen Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen.


--------------------------------


Hat der Käufer durch Eigenverschulden (weil er kein Hubschrauber fliegen kann) das Flugmodell beschädigt muss er Wertersatz leisten, also das Ding bezahlen.

Hat sich der Hubschrauber aufgrund eines Sachmangels auf die Seite gesetzt trägt der Verkäufer den Schaden.
_________________
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