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Verfasst am: 01.01.08, 17:49 Titel: Abfuhr der Umsatzsteuer aus 2007
Hallo,
ein Kleinunternehmer hat nun das dritte Geschäftsjahr rum. In den ersten 2 Jahren musste er monatlich die Umsatzsteuerervoranmeldung an das FA senden und ggf die Umsatzsteuer abführen. In der Umsatzsteuererklärung im Folgejahr traten daher nur differenzbeträge von ein paar cent auf. Anfang 2007, als er in das dritte Jahr kam wurde ihm vom FA mitgeteilt das er nicht mehr zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, da er unter einem bestimmten Satz liege. Nun hat er das dritte Jahr vollendet und muss seine Umsatzsteuererklärung machen und die fällige Umsatzsteuer abführen. Wie ist hier die Rechtslage, welche zeitliche Abfolge und welche Fristen gibt das Recht hier vor?
wenn er seine Steuererklärung selbst erstellt muss er seine Umsatzsteuererklärung genauso wie die Einkommensteuererklärung genauso wie in den Vorjahren bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt abgeben !
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Das heißt er erstellt also seine Umsatz- und Einkommenssteuererklärung und bekommt anschließend den Bescheid das er die Summe X abführen muss?
Bei der ESt-Erklärung stimmt das, bei der USt-Erklärung ergeht idR kein Bescheid, die in der Erklärung berechnete Zahlung ist 4 Wochen nach Abgabe der Erklärung ohne weitere Nachricht vom FA fällig. Ein Bescheid ergeht nur, wenn das FA von der Erklärung abweichen will.
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