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Kann das Finanzamt die Anerkennung einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung verweigern, wenn die Entfernung zur Hauptwohnung nur 23 km beträgt (Arbeitnehmer hat kein eigenes Auto, unregelmäßige Arbeitszeiten mit stundenweisen Unterbrechungen, aber häufig bis spät in die Nacht)?
R 43 Abs. 1 LStR spricht ausschließlich von " außerhalb des ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet" !
Eine Mindestenfernung wäre mir nicht bekannt.
Die berufliche Veranlassung muss halt glaubhaft gemacht werden..
Wobei man m.E. bei dieser Aussage ..
normanescio hat folgendes geschrieben::
Arbeitnehmer hat kein eigenes Auto, unregelmäßige Arbeitszeiten mit stundenweisen Unterbrechungen, aber häufig bis spät in die Nacht
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