Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Frage zu Thema Liebhaberei und Tipps für zukünftige Steuererklärungen.
Ehepartner A ist im Medien-Internetbereich tätig. Nach längerer Arbeitslosigkeit macht er sich im Jahr 2002 als Webdesigner selbständig. Mit Hilfe eines Steuerberaters wurde vor Aufnahme der Selbständigkeit eine Geschäftsprognose erstellt, die auch für die Existenz-Förderung durch das Arbeitsamt erfolgreich verwendet wurde. Es treten Anfangsverluste im Jahr 2002 (planmäßig) und 2003 (unplanmäßig) auf. Durch den allgemeinen Preisverfall im Internetsektor zeichnet sich ab, dass die Selbständigkeit auf Dauer nicht kostendeckend durchgeführt werden kann. Aufgrund einer berufbedingten Versetzung von Ehepartner B erfolgt Anfang 2004 ein Umzug in ein anderes Bundesland. Das Gewerbe wird wegen Erfolglosigkeit und Umzug aufgebenden. Die Steuerbescheide für 2002 und 2003 ergehen aufgrund des Liebhaberei-Vorbehalts vorläufig.
Im Jahr 2004 ist Ehepartner B Alleinverdiener.
Im Jahr 2005 macht sich Ehepartner A erneut selbständig, allerdings in jetzt im Bereich Lebensberatung/ Coaching. Erneut fallen Verluste für die Jahre 2005 und 2006 an (Fortbildung/Literatur etc.), diese sind im 2.ten Jahr jedoch bereits erheblich geringer.
Aufgrund einer erneuten berufbedingten Versetzung von Ehepartner B erfolgt Anfang 2007 wieder ein Umzug in ein anderes Bundesland. U.a. durch den daraus resultierenden Kundenverlust fallen im Jahr 2007 keine Umsätze an, aber auch keine Kosten an. Das Gewerbe wurde allerdings neuen Wohnsitz erneut angemeldet.
Die Steuerbescheide für 2005 & 2006 ergehen logischerweise auch wegen des Liebhaberei-Vorbehaltes vorläufig.
Folgende Verluste wurden in den vergangene Jahren in etwa geltend gemacht:
2002: -4.000,-
2003: -1.500,-
2004: - keine Gewerbe, ab 2005 neues Gewerbe
2005: -3.000,-
2006: -1.000,-
Folgende Fragen
1. Für 2007: Sollte man einfach bei der Gewinn- & Verlustrechnung wahrheitsgemäß 0 angeben und in den kommenden Jahren sehen was kommt ?
2. Oder könnt es ratsam sein, um eventuellen Liebhaberei-Diskussionen mit dem FA aus dem Weg zu gehen, einfach in den kommenden Jahren regelmäßig einen kleinen Gewinn (ggf. von Jahr zu Jahr ansteigend) anzugeben, bis z.B. irgendwann die Verluste ausgeglichen sind (Stichwort „Totalgwewinn“) ?
3. Wenn Antwort auf Frage 2 „ja“ lautet, reicht es die Verluste aus 2005&6 auszugleichen, da 2002&3 halt ein geschäftlicher Reinfall in Verbindung mit Ortswechsel war ?
4. Oder ist die Gesamtargumentation für den Fall der Nachfrage durch FA nicht ausreichend und schlüssig, dass jedes Mal, wenn Gewinne im 3. Jahr hätten anfallen können, der berufsbedingte Umzug der Familie (wegen des Hauptverdieners) stattfand ?
Auch wenn Sie vorbildlich Ihre Frage in der A-und-B-Version geschrieben haben;
Bitte beachten Sie dennoch die Forenregeln.. M.E.sind Frage 1 + 2 sehr grenzwertig!
Um alle Fragen auf einmal und allgemein zu beantworten:
Selbstverständlich immer ehrlich sein.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.