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Bei (fast) allen die man bei Internetauktionshaus [Name geändert] anbietet (als gewerblicher Händler) gilt ja einen Monat Widerrufsrecht!
Gilt das Widerrufsrecht von einem Monat auch bei Dienstleistungen?
Person A bietet nämlich in einer Auktion eine Reperatur an d.h. der Kunde schickt sein Gerät zu Person A und dieser reapriert es und schickt es umgehend zurück!
Naja wichtig ist nur, ob es 1 Monat oder doch nur 14 Tage Widerruf ist?
Nicht das bei Dienstleistungen andere Widerrufsbelehrungen gelten und Person A eine Abmahnung bekommt?!
Die Frage wurde mW noch nicht abschließend geklärt. In der Ebucht wird es aber so sein, dass die Widerrufsbelehrung aus technischen Gründen erst nach dem Vertragsschluss zugehen kann - demnach beträgt die Widerrufsfrist somit einen Monat (vgl. § 355 II BGB)
Ob Sache oder Dienstleistung spielt dabei keine Rolle.
A sollte sich aber vor Beginn seiner Selbstständigkeit im Onlinebereich anwaltlich beraten lassen.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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