Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietpfändungen, Mieteinnahmen aber nur Hyp.-Tilgung und
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietpfändungen, Mieteinnahmen aber nur Hyp.-Tilgung und

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
auswanderer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2007
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 00:09    Titel: Mietpfändungen, Mieteinnahmen aber nur Hyp.-Tilgung und Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen, A schuldet dem FA Geld (hat seine Steuererklä.2003 nicht gemacht, wurde geschätzt und hat so 20.000 Euro Steuern zu zahlen, die er gar nicht mal verdient hat) Blöd,aber so isser nun mal.

Er kümmert sich grundsätzlich um nichts, die Partnerin ist ihm auch auf diese Weise "abhandengekommen".....

Gut, A schuldet dem FA die geschätzten Steuern, kann sie nicht zahlen, da er nur noch ein paar Euros an Frührente bekommt. Nun wurden die Kaltmieten aus seinem vermieteten MFH direkt bei den Mietern gepfändet. Diese ME reichten aber mal grade aus (wenn denn die Mieter alle gezahlt haben) um die Hypothek zu bedienen.

Nun versucht eines seiner Kinder ihm zu helfen -die wussten vorher von nichts-
Es wurde gefunden, dass eine Pfändung von Miete u. Pacht auf Antrag des Schulders vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben ist, als diese Einkünfte.......usw.

Die Mieten waren ohnehin laut Hyp.-Vertrag der Bank abgetreten. Das MFH wurde schon zum Verkauf angeboten-aber das dauert seine Zeit.

An wen müsste sich A wenden, denn die Vollstreckung kommt ja von keinem Gericht?

Wie wäre die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

An das Finanzamt selber.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe hier leider keine Kommentierung zur Verfügung - ist § 851b ZPO auf die Verwaltungsvollstreckung denn entsprechend anwendbar?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
auswanderer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2007
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, das wollte der Treadschreiber wohl ev. wissen.

Denn wenn das so weiterläuft mit der Pfändung der Mieten wird ja auch noch das Haus versteigert, seine Schulden werden dadurch noch höher.

Wenn es denn noch verkauft werden könnte, ist die Aussicht sehr wahrscheinlich, dass noch ein Überschuss zur Hyp.Ablösung vorhanden ist und damit ein großer Teil der FA-Schulden gezahlt werden könnte. Möchte hier nochmal betonen, dass A keine Schulden gemacht hat, sondern geschätzt wurde - solch hohes Einkommen hatte er gar nicht, um 20.000 Euros Steuern zahlen zu müssen.

Er soll sich nicht noch weiter reinreiten - bei einer Schuldnerberatung war er nun schon, der hat ihm gesagt, mit dieser Sachbearbeiterin des FA sei nicht gut Kirschen esse - er kenne sie und er empfiehlt, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Aber das kann es ja auch nicht sein, denn wenn er hier schon einen Verdienst versteuern muss, den er gar nicht hatte, sollte er sich irgendwie anders helfen lassen.

Oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
funny
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 520

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

wie wäre es denn, wenn A die Steuererklärung für 2003 abgibt ? Frage wäre natürlich, ist dieser Bescheid noch zu ändern ?
_________________
Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.