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Verfasst am: 30.12.07, 00:09 Titel: Mietpfändungen, Mieteinnahmen aber nur Hyp.-Tilgung und
Hallo,
mal angenommen, A schuldet dem FA Geld (hat seine Steuererklä.2003 nicht gemacht, wurde geschätzt und hat so 20.000 Euro Steuern zu zahlen, die er gar nicht mal verdient hat) Blöd,aber so isser nun mal.
Er kümmert sich grundsätzlich um nichts, die Partnerin ist ihm auch auf diese Weise "abhandengekommen".....
Gut, A schuldet dem FA die geschätzten Steuern, kann sie nicht zahlen, da er nur noch ein paar Euros an Frührente bekommt. Nun wurden die Kaltmieten aus seinem vermieteten MFH direkt bei den Mietern gepfändet. Diese ME reichten aber mal grade aus (wenn denn die Mieter alle gezahlt haben) um die Hypothek zu bedienen.
Nun versucht eines seiner Kinder ihm zu helfen -die wussten vorher von nichts-
Es wurde gefunden, dass eine Pfändung von Miete u. Pacht auf Antrag des Schulders vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben ist, als diese Einkünfte.......usw.
Die Mieten waren ohnehin laut Hyp.-Vertrag der Bank abgetreten. Das MFH wurde schon zum Verkauf angeboten-aber das dauert seine Zeit.
An wen müsste sich A wenden, denn die Vollstreckung kommt ja von keinem Gericht?
Ich habe hier leider keine Kommentierung zur Verfügung - ist § 851b ZPO auf die Verwaltungsvollstreckung denn entsprechend anwendbar? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Tja, das wollte der Treadschreiber wohl ev. wissen.
Denn wenn das so weiterläuft mit der Pfändung der Mieten wird ja auch noch das Haus versteigert, seine Schulden werden dadurch noch höher.
Wenn es denn noch verkauft werden könnte, ist die Aussicht sehr wahrscheinlich, dass noch ein Überschuss zur Hyp.Ablösung vorhanden ist und damit ein großer Teil der FA-Schulden gezahlt werden könnte. Möchte hier nochmal betonen, dass A keine Schulden gemacht hat, sondern geschätzt wurde - solch hohes Einkommen hatte er gar nicht, um 20.000 Euros Steuern zahlen zu müssen.
Er soll sich nicht noch weiter reinreiten - bei einer Schuldnerberatung war er nun schon, der hat ihm gesagt, mit dieser Sachbearbeiterin des FA sei nicht gut Kirschen esse - er kenne sie und er empfiehlt, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Aber das kann es ja auch nicht sein, denn wenn er hier schon einen Verdienst versteuern muss, den er gar nicht hatte, sollte er sich irgendwie anders helfen lassen.
wie wäre es denn, wenn A die Steuererklärung für 2003 abgibt ? Frage wäre natürlich, ist dieser Bescheid noch zu ändern ? _________________ Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
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