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Firmenwagen 1-Prozent-Regelung: Sonderausstattung

 
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MrBLU
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 14:01    Titel: Firmenwagen 1-Prozent-Regelung: Sonderausstattung Antworten mit Zitat

Hi!

Der Wortlaut des Gesetzes ist "Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen."

Also sehe ich es doch richtig, dass Zubehör (z.B. Lenkrad und Felgen), das nur einen Tag später montiert würde (mit entsprechender Werkstattrechnung und bei dem die Firma die Originalteile behielte), schon nicht mehr in die Regelung fiele, oder?

Meines Erachtens dürfte es sich hier nicht einmal um eine Grauzone handeln, da nachträglich eingebaute Ausstattung nicht angesprochen wird. Wie ist die Rechtslage?

Gruß,
BLU
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Würde ich auch so sehen, wenn der Wortlaut bestimmt. Einbauteile die erst später eingebaut werden, dürften demnach nicht unter die 1 % Regelung fallen.

Aber mal ehrlich, wie oft kommt das vor. Es kommt doch kein Mensch auf die Idee, sich das Auto "nackt" zu kaufen, es anzumelden und dann anschließend die Einbauten vornehmen zu lassen. Zumal das technisch auch schwer sein dürfte. Mal abgesehen von Kleinigkeiten wie besonderen Felgen oder CD-Playern.
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MrBLU
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hi und Danke für die Antwort.

In diesem Fall ginge es um ein Fahrzeug aus dem asiatischen Raum. Dieses wird in einer bestimmten Grundausstattung gefertigt und verschifft. Alles, was man sonst so haben möchte (zB Leder, Felgen, Parksensoren etc), steht auf einer Zubehör-Liste und wird erst nachträglich in Deutschland eingebaut.

Somit könnte man im Laufe der zB 36 Monate mehrere hundert EUR an diesen "Kleinigkeiten" sparen, wenn ERST das Fahrzeug zugelassen und DANN der Umbau vorgenommen wird.
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens kommt es darauf an, wer die Werkstattrechnung gezahlt hat. Die Privatperson oder der Unternehmer. Zahlt der Unternehmer und stellt das "Zubehör" der Privatperson zur Verfügung, wäre dies ein geldwerter Vorteil, der von der Privatperson zu versteuern wäre.
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MrBLU
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mhh... Das klingt (leider) auch wieder äußerst einleuchtend.
Ein Aspekt, den ich außer acht gelassen hatte.

Danke!
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