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Hallo. Mandant M schildert dem Rechtsanwalt A den Sachverhalt und fragt z.B. ob er das Geld zahlen sollte oder lieber nicht und dann evtl. einen Prozess führen, wenn der Gläubiger einklagt. A beurteilt den Sachverhalt und äußert die Meinung, dass der Anspruch des Gläubigers vermutlich nicht besteht und empfliehlt deshalb, nicht zu zahlen. Allerdings fügt er hinzu, dass es ein geringes Prozessrisiko gibt.
Angenommen, A hat die Rechtslage nicht ganz richtig eingeschätzt. In Wirklichkeit ist das Prozessrisiko eher hoch. Aber M weiß das nicht, vertraut A und verliert den Prozess .
Die Sachverhaltsschilderungs- und Beratungsinhalte sind in Textform vorhanden.
Frage: Haftet A für die Prozesskosten, weil er falsch beraten hat oder haftet A nicht, weil er M über das Prozessrisiko aufgeklärt hat? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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