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Guten Tag,
ich habe ein kleines Problem. Hatte vor 14 Tagen im Ausland ein Doppelzimmer mit Frühstück gebucht, jedoch keine schriftliche Bestätigung mit genauer Angabe des Termins und den genauen Kosten bekommen, obwohl ich online über System gebucht habe, nur eine mail mit: Wir danken für Ihre Buchung und erwarten Anreise am 29..
Jetzt folgendes: Wir sind gestern abend angereist und uns wurde zu allererst das Geld abgenommen und eine Rechnung in die Hand gedrückt. Jetzt sind wir heute morgen aufgrund einer Magendarmarkrankung nach Hause gefahren, die Frau an der Rezeption hat kaum deutsch gesprochen, hat aber verstanden, dass wir heimfahren und den Schlüssel entgegengenommen. Der Besitzer der Pension ist nicht erschienen,auch wenn seine Frau ihn 2x deswegen gerufen hatte. Jetzt sind wir zurück und haben auch wieder Zugriff zum Internet, um auf dessen HP zu lesen, da uns egtl. auch kostenloser WLAN zugesagt wurde, was aber auch nicht funktioniert hat, so dass wir vorher nicht mehr sehen konnten, was genau die Bestimmungen angeht. Zum einen hat er jetzt einen Zuschlag für die Silvestertage berechnet, der vorher defintiv nicht war und zum anderen steht folgendes:
"Bitte beachten Sie,falls Sie von der bestellten Unterkunft in der Zeit weniger als 3 Tage vor der Anreise zu uns abtreten, rechnen wir 50%Stornogebühr aus dem ausgerechneten Preis des Aufenthaltes."
Die handgeschriebende Rechnung selber stimmt auch nicht wirklich. Dort steht als Datum 29.12.2007-01.01.2008 4Übernachtungen und es wurden 4 Übernachtungen berechnet inkl. dem Silvesterzuschlag.
Meine Frage jetzt: Haben wir ein Recht auf eine Teilrückerstattung oder sind wir die Dummen, nur weil wir gestern zunächst angetreten sind, denn wir hätten ja einfach nicht erscheinen können? Wenn nicht, darf er das Zimmer einfach neu vermieten oder könnten wir es einfach an jemand anderen übergeben, z.B, an Verwandte oder gar bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigern? Bitte dringend um Antwort
da kenne ich mich jetzt net wirklich richtig aus. Was hat das WLAN mit der Heimfahrt zu tun, beispielsweise?
Aber gut:
a) wäre ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen - das kann ich so weder sagen noch überprüfen, dann wären
a)a) bei Nichterscheinen ebenso wie bei
a)b) vorzeitiger Abreise
höchstwahrscheinlich Stornogebühren zulässig
wenn somit für 14 Tage gebucht war, nach einer Nacht abgereist wurde, und aber nur vier Tage in Rechnung gestellt wurden, wäre dies - immer unter der Voraussetzung, dass die Buchung und die dazu gehörenden AGB rechtskräftig vereinbart gewesen sind - ja günstiger als von 13 Tagen je 50 % in Rechnung zu stellen.
also da liegt ein Mißverständnis vor, es waren keine 14Tage gebucht, sondern die Reservierung selber hat erst 14 Tage vorher stattgefunden, also recht kurzfristig.
Zu dem WLan-die Entscheidung für die Unterkunft wurde dadurch erheblich beeinflusst, da ich beruflich darauf angewiesen bin. Dies hätte mir zusätzlich Probleme bereitet.
Die Sauberkeit in der Unterkunft war auch nicht die Beste. Auf der Toilettenbrille und auf dem Boden klebten Haare, kein Staub gewischt und in der Wanne saß eine schöne große schwarze Spinne.
Meine Erkrankung wäre dort sicher nicht besser geworden...-das nur nochmal zur Info.
Auf der HP hatte die Unterkunft einen recht sauberen und guten Eindruck gemacht, aber so kann man sich täuschen.
Jedenfalls ist Stand der Dinge, dass wir keinen Cent zurückbekommen und der Besitzer uns auch noch diverse Dinge unterstellt, die nicht stimmen. Und aufgrund dieser Unterstellungen würde er uns da auch nicht entgegenkommen.
Zu dem WLan-die Entscheidung für die Unterkunft wurde dadurch erheblich beeinflusst, da ich beruflich darauf angewiesen bin. Dies hätte mir zusätzlich Probleme bereitet.
Die Sauberkeit in der Unterkunft war auch nicht die Beste. Auf der Toilettenbrille und auf dem Boden klebten Haare, kein Staub gewischt und in der Wanne saß eine schöne große schwarze Spinne.
Meine Erkrankung wäre dort sicher nicht besser geworden...-das nur nochmal zur Info.
Auf der HP hatte die Unterkunft einen recht sauberen und guten Eindruck gemacht, aber so kann man sich täuschen.
Jedenfalls ist Stand der Dinge, dass wir keinen Cent zurückbekommen und der Besitzer uns auch noch diverse Dinge unterstellt, die nicht stimmen. Und aufgrund dieser Unterstellungen würde er uns da auch nicht entgegenkommen.
Nette Gastgeber würde ich sagen...
Summa summarum denke ich Sie haben mit dieser Reservierung ein Problem. Es sähe so aus, dass Sie da nichts viel machen können.
Beanstandungen müssen unmittelbar vor Ort vorgetragen werden. Zusätzlich muss man dem Betreiber die Möglichkeit geben, in einer angemessenen Zeit die beanstandete Unregelmäßigkeiten zu beseitigen.
Nun es war bei Ihnen diese Möglichkeit nicht gegeben, weil Sie Ihre Reise frühzeitig beendet haben. Sie können jedoch wohl nachweisen, dass Sie die Unterkunft bereits am 30.12. verlassen haben. (Datum der Quittung? Zeugen zu Hause?).
Ob die berechnete 4 Nächte laut Bedingungen rechtens sind oder nicht, kann ich nicht sagen, diese Bedingungen kenne ich leider nicht. Gehen wir in Ihrem Fall davon aus, dass sie korrekt sind. Persönlich bin ich aber der Meinung, dass der zusätzliche Silvesterzuschlag nicht berechnen werden darf und dem zu folgend, erstattet werden muss.
Nur, wenn der Gerichtstand im Ausland ist, dann sollten Sie bevor Sie etwas unternehmen je nach Höhe des Zuschlages unbedingt eine Kosten-Nutzen-Berechnung durchführen.
In einer Sache haben Sie recht. Es gibt Gastgeber die diese Bezeichnung nicht verdienen. Aber man ist jetzt um eine Erfahrung reicher _________________ LG Leonardo
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