Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Störerfestnahme nach § 164 StPO auch beim Beschuldigten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Störerfestnahme nach § 164 StPO auch beim Beschuldigten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
SR73
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 19:13    Titel: Störerfestnahme nach § 164 StPO auch beim Beschuldigten Antworten mit Zitat

Mein Fiktiver Beispielfall:

Bei einer Durchsuchung nach 102 StPO "störrt" der Beschuldigte. Eine Verdunklung, Flucht oder Angriffsgefahr ist jedoch nicht gegenwärtig. Besteht die Möglichkeit einer Störerfestnahme nach § 164 StPO bzw. trifft diese Möglichkeit (was ich glaube) nur bei Dritten zu. Wie ist zu verfahren.

Hoffe Ihr könnt mir in meinem Fiktiven Fall weiterhelfen.
_________________
Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SR73
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

In diversen Kommentaren wird jedoch abgegrenzt und nur von 3. Personen gesprochen. Deshalb bin ich mir noch unschlüssig. Ich denke zwar das durch die Art des Vollzugs des Beschlusses unmittelbarer Zwang in einer Weise ausgeübt werden kann, dass dies einer Störrerfestnahme ähnlich ist, aber ich wollte hier nochmal für für diesen fiktiven Fall paar Meinungen hören.
_________________
Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.