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Verfasst am: 03.01.08, 19:13 Titel: Störerfestnahme nach § 164 StPO auch beim Beschuldigten
Mein Fiktiver Beispielfall:
Bei einer Durchsuchung nach 102 StPO "störrt" der Beschuldigte. Eine Verdunklung, Flucht oder Angriffsgefahr ist jedoch nicht gegenwärtig. Besteht die Möglichkeit einer Störerfestnahme nach § 164 StPO bzw. trifft diese Möglichkeit (was ich glaube) nur bei Dritten zu. Wie ist zu verfahren.
Hoffe Ihr könnt mir in meinem Fiktiven Fall weiterhelfen. _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
In diversen Kommentaren wird jedoch abgegrenzt und nur von 3. Personen gesprochen. Deshalb bin ich mir noch unschlüssig. Ich denke zwar das durch die Art des Vollzugs des Beschlusses unmittelbarer Zwang in einer Weise ausgeübt werden kann, dass dies einer Störrerfestnahme ähnlich ist, aber ich wollte hier nochmal für für diesen fiktiven Fall paar Meinungen hören. _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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