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Kunde kann Anzahlung nicht mehr beweisen

 
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Friedmann
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 15:55    Titel: Kunde kann Anzahlung nicht mehr beweisen Antworten mit Zitat

Hallo

Kunde A bestellt bei einem Hänlder einen bestimmten Artikel. Der Händler verlangt eine kleine Anzahlung und händigt dafür eine Quittung aus und erklärt die Wichtigkeit der Quittung....." gut aufheben, da Verechnung bei Abholung der Ware nur gegen Vorlage der Quittung möglich ist "
Einige Tage später kommt der Kunde um die Ware abzuholen und sucht nach dem Quittungsbeleg. Er findet ihn nicht mehr. Der Hänlder weiß nichts mehr von der Anzahlung, beschreibt jedoch das Aussehen einer solchen Quittung " steht Anzahlung drauf, der Betrag wurde rot eingekreist...usw" Der Kunde findet die Quittung jedoch nicht und meint, der Händler könne doch in seinem Kassenprogarmm mal nachsehen, er müsste sich doch erinnern...." ich habe ihnen doch diese und jenes erzählt, erinnern Sie sich denn nicht ?" Der Händler darauf: " Ich erinnere mich, das Sie mir dies und Jenes erzählt haben, ich erinner mich jedoch nicht an die Quittung. Es gibt so viele Kunden, die Anzahlungen leisten, das muss ich mir nicht merken, deswegen bekommen die Kunden ja die Quitttung mit !"

Wer hat recht ? Kann der Kunde fordern, das sich der Händler erinnert ?
Muss der Kunde die Anzahlung beweisen ?
Ist der Händler berechtigt, diesen Fall als nicht angezhalt zu betrachten und den vollen Preis des Artikels zu verlangen ? ( der Kunde hätte ja wegen der Anzahlung weniger bezahlt)
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer hat recht ? Kann der Kunde fordern, das sich der Händler erinnert ?
Wie soll das gehen?

Zitat:
Muss der Kunde die Anzahlung beweisen ?
Im Zweifel ja. Allerdings muss die Beweisführung nicht zwingend über die Quittung erfolgen.

Zitat:
Ist der Händler berechtigt, diesen Fall als nicht angezhalt zu betrachten und den vollen Preis des Artikels zu verlangen ?
Falls der Kunde eine Anzahlung nicht beweisen kann, so schuldet er vertragsgemäß den kompletten Kaufpreis.

Grüße
KurzDa
_________________
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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