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Verfasst am: 04.03.08, 23:16 Titel: "Nebenbei" Bachelor of Laws
Hi.
Ich studiere auf Examen. Nun ist es so, dass man im Verlauf des Studium den Bachelor of Laws machen kann. Hierzu ist es lediglich nötig, ein paar zusätzliche Klausuren zu schreiben (neben den Pflichtklausuren für das Studium auf Examen) und in den Hausarbeiten jeweils einen kleinen "Bachelor-Teil" mitzubearbeiten. Da ich ohnehin alle Klausuren aus übungstechnischen Gründen mitschreibe, bedeutet erster Punkt keinen zusätzlichen Aufwand. Nun überlege ich, ob ich bei all den Hausarbeiten zusätzlich den Teil für den Bachelor bearbeite, um diesen Abschluss mitzunehmen.
Fallen euch irgendwelche Vorteile ein, die das mit sich bringen würde?
Dem stimme ich hinsichtlich des "Dipl-Jur." nur eingeschränkt zu. Ein Freund von mir hat ihn wieder vom Briefkopf genommen, da er die Fragen seiner Mandanten, ob er denn auch ein richtiger Anwalt sei, leid war. _________________ We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.03.08, 16:25 Titel:
Hallo,
Bachelor, Diplom etc. sind m.E. nur für eine Übergangszeit gut. Später kann man ja auch den ass. iur. dazunehmen und sich RA nennen. Einer Bekannten von mir (1. ex migt ach und krach, kein Ref angegangen) ist nun Dipl. iur. und der Chef hat ihr gesagt, für ihn sei sie eine Studienabbrecherin. Ich persönlich verkneif mir das Dipl. Zum einen kostet es bei uns an der Uni 92,xx Euro Verwaltungsgebühr zusätzlich, zum anderen ist es ja nur eine Übergangszeit...
Mfg
showbee
p.s. für den ausländischen Raum mag es besser sein, wenn man sich Bachelor & Master nennen darf statt Referen-what?!
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