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Mutti FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 81
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Verfasst am: 04.01.08, 09:46 Titel: Bezahlt aber nicht genutzt |
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Hallo,
den Eltern wurde zu Weihnachten mehrere Übernachtungen in einem Hotel in Österreich geschenkt. Diese würde im Januar statt finden.
Eltern nutzen nun diese Nächtigungen nicht, aber bezahlt wurden sie bereits von dem Schenker.
Das Hotel ist doch nun hoffentlich dazu verpflichtet die bezahlten Übernachtungen die nicht genutzt werden zurück zu erstatten?
Oder ist das Geld nun weg? |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 04.01.08, 10:49 Titel: |
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Ich verschiebe das mal zum Reiserecht.
Grundsätzlich ist das Hotel berechtigt, die bei der Buchung zu Grunde liegenden Stornogebühren zu kassieren. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 04.01.08, 11:33 Titel: |
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Wäre das ein Fall für §615 BGB? _________________ Geist ist Geil! |
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mosaik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1055 Wohnort: Anif
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Verfasst am: 04.01.08, 15:13 Titel: |
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Adromir hat folgendes geschrieben:: | Wäre das ein Fall für §615 BGB? |
grundsätzlich ja
meint
Peter |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 04.01.08, 15:30 Titel: |
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Ich meine, falls das Hotel die Zimmer nicht mehr weitervermieten kann, hätten die Eltern lediglich Anspruch auf die Rückerstattung von Kosten die durch nicht inanspruchnahme der Zimmer auch nicht entstanden sind. Z.B. Reinigung der Zimmer, Strom Wasser Bettwäsche etc. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 04.01.08, 16:23 Titel: |
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Adromir hat folgendes geschrieben:: | Wäre das ein Fall für §615 BGB? |
Eher nicht - Hotelreservierungen sind keine Dienstverträge
Zielführend ist
§537 BGB hat folgendes geschrieben:: | (1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
(2) Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet. |
Das stützt karlis Meinung!
Im Detail mag es anders aussehen, wenn z.B. vertraglich ein kostenloses Stornorecht vereinbart worden ist. Auch wäre die Frage, ob das deutsche Recht überhaupt greift; im österreichischen Recht - das ich nicht so gut kenne - ist es aber vermutlich nicht viel anders. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06) |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 05.01.08, 09:20 Titel: |
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Die Angelegenheit wird vom Beherbergungsrecht bzw. Reiserecht geregelt. Es gelten ausschließlich die Beherbergungsbedingungen der jeweiligen Hotels.
Text aus der entsprechenden Literatur:
:
"Haben Sie einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen, so sind sie eigentlich schon mit der Akzeptanz des Angebotes an diesen Vertrag gebunden. Dabei muss der Vertrag nicht einmal schriftlich abgeschlossen werden. Ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag ist daher nur möglich, wenn es vertraglich vereinbart wurde"
Im Klartext: Es gelten die jeweiligen Vereinbahrungen. Wenn im Vertrag auch Stornosätze aufgeführt sind (was anzunehmen ist), müssen sie diese zahlen. Wie hoch sie sind, sollten sie in den Bedingungen nachschauen oder es mit dem Betreiber klären.
So ist es in Deutschland, aber wie Nils-Christian bereits erwähnt hat, in Österreich wird wahrscheinlich eine ähnliche Anlehnung sein. _________________ LG Leonardo |
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ganascia528 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 321
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Verfasst am: 05.01.08, 16:06 Titel: |
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Vielleicht mal das Hotel anrufen und die Reise evtl. (gegen kleinen Aufpreis) verschieben?
Grüße
Claudia |
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Hogwarts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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Verfasst am: 05.01.08, 18:29 Titel: |
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Nützt das deutsche BGB uns für ein Hotel in Österreich??? _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet. |
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