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Paragraph gesucht für erneute Musterung für Zivildienst

 
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jonnypl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 18:01    Titel: Paragraph gesucht für erneute Musterung für Zivildienst Antworten mit Zitat

Ich würde mich gerne informieren über die Rechtslage bei einer erneuten Musterung, da es ja so sein soll, dass die Möglichkeit bestünde sich nach 2 Jahren noch ein mal mustern zu lassen, auf Grund gesundheitlicher Veränderungen.

Daher würde ich gerne wissen wie die Rechtlage hier ist.

Ein Paragraph wird deshalb gesucht, der eine erneute Musterung für den Zivildienst ermöglicht, wenn eine Musterung zu lange her ist und das Gesundheitsbild sich geändert haben könnte.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im voraus.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

ist der wunsch denn schon beim kwea vorgetragen wurden?
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jonnypl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
ist der wunsch denn schon beim kwea vorgetragen wurden?


Wie gesagt ist die Rechtslage unklar, eine Verweigerung und Bewilligung liegt vor bei der Bundeswehr, so dass nur eine Einziehung zum Zivildienst gegeben wäre.

Daher ist die Frage wie die Rechtslage sein könnte für eine Musterung bezüglich des Zivildienstes.

Müsste denn dennoch beim Kreiswehrersatzamt der Wunsch vorgetragen werden, obwohl es sich um den Zivilidenst handelt?

Denn eine Musterung mit T4 oder T5 wäre ja eine Einberufung zum Zivildienst eher undenkbar, somit ist die Frage, wie die Rechtslage ist.
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BAStudent
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.01.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Rechtslage würde mich auch sehr Interessieren.

Gilt § 20b Satz 2 WehrpflG bei Kriegsdiensverweigern auch noch?
_________________
Need Help
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
ist der wunsch denn schon beim kwea vorgetragen wurden?


Wieso beim KWEA? Für Zivis ist das BAZ zuständig!
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jonnypl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schaut es denn aus, gilt dieser Paragraph und analog zum Zivildienst?
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, alle zwei Jahre können Sie Ihre Tauglichkeit für den Zivildienst überprüfen lassen.
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