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Person A kauft einen Jahreswagen bei einem Vetragshändler des KFZ-Herstellers und schliesst eine Neuwagen-Anschlussgarantie ab. Dieser Abschluss war möglich bis 45.000 Kilometer Laufleistung und bis das KFZ maximal 24 Monate alt war. Beide Bedingungen sind beim Kauf gegeben. Die Anschlussgarantie wird mit in den KFZ-Kaufvertrag aufgenommen + auch berechnet.
Nach einem Jahr hat das Fahrzeug einen Schaden, welches eigtl. von der Anschlussgarantie übernommen werden sollte. Es stellt Sich heraus, dass beim Abschluss zwar im Kaufvertrag von der Neuwagen-Anschlussgarantie die Rede war ( + Berechnung ) jedoch die Versicherung tatsächlich nie abgeschlossen wurde. Inzwischen hat das KFZ die maximale Laufleistung und Alter, die zum Abschluss einer solchen "Neuwagen-Anschlussgarantie" Vorraussetzung sind überschritten / zum Zeitpunkt des Kaufvertrages waren die Vorraussetzungen aber gegeben.
Welche Rechte hätte Person A ? Kann Person A vom Vertrag zurücktreten ( nach 1 Jahr ! ) und das KFZ zurückgeben + seinen vollen Kaufpreis erhalten ? Kann der Händer irgendwie die Versicherung "nachbessern" ?
zum einen wäre ein schadensersatzanspruch denkbar nach 280 I bgb, das nichtabschließen stellt m.e. die pflichtverletzung dar, die der händler wohl auch zu vertreten hat.
der schadensersatz würde m.e. alle kosten umfassen, die üblicherweise von der garantie gedeckt gewesen wären.
im übrigen würde ich auch die rücktrittsvoraussetzungen als gegeben erachten, so dass der käufer zum rücktritt berechtigt wäre, jedoch den kaufpreis nur abzüglich der gezogenen nutzungen erstattet bekommen würde.
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