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Rücktritt vom Fahrzeugkauf

 
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Driveshaft
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 18:46    Titel: Rücktritt vom Fahrzeugkauf Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe am 23.12. ein Auto bei einer Privatperson angeschaut und mich spontan zum Kauf überreden lassen. Ich habe dem Herrn also 100€ Anzahlung gegeben, mehr hatte ich (zum Glück) nicht dabei. Kaufvertrag haben wir keinen gemacht, lediglich eine Quittung hat er mir für die 100€ auf einem übllichen Standartquittungsblock ausgeschrieben. Ich hatte zwar daheim schon ein schlechtes Gefühl, weil ich den Wagen eigentlich erstmal nur anschauen wollte und dann gründlich überlegen, hab mich aber dennoch auf mein neues Auto gefreut.

Jetzt haben sich vor ein paar Tagen (passend zum Neujahr Weinen ) einige Unannehmlichkeiten ereignet, die es mir nun unmöglich machen den Wagen zu nehmen. Das ganze habe ich gestern am 04.01.08 dem Verkäufer mitgeteilt, der sich prompt heute per Email gemeldet hat und ziemlich sauer war. Obwohl ich ihm geschrieben hatte, dass er die 100€ Anzahlung behalten kann wenn ihm unannehmlichkeiten dadruch entstehen, hat er mir heute mit Schadensersatz gedroht und gemeint das er die Sache seinem Anwalt übergibt und das ganze nicht einfach auf sich beruhen lässt.

Was soll ich nun machen? Den Wagen hätte ich natürlich gerne gehabt, aber es geht nunmal leider nicht mehr. Und zu dem ganzen Stress den ich jetzt sowieso schon habe kommt auch noch ein beleidigter Verkäufer hinzu Traurig

Wie sieht es rechtlich für mich aus? Muss ich mir Sorgen machen und gleich einen Anwalt suchen? Ich hab keinen Rechtschutz, also möcht ich nur zum Anwalt wenn es wirklich nötig ist.

Prost Neujahr sag ich da nur...


Gruß D.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

nach dem geschilderten sachverhalt wurde ein kaufvertrag geschlossen und verträge sind einzuhalten.

daher kann der verkäufer auf erfüllung bestehen, bei nichtleistung seitens des käufers kann er ggf. schadensersatzansprüche geltend machen
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Driveshaft
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Quittung über 100€ kann doch kein vollwertiger Kaufvertrag sein? Alles was mündlich besprochen wurde ist doch völlig hinfällig, da Aussage gegen Aussage steht oder nicht?

Und auch sonst muss man doch immer die möglichkeit haben in naher Zeit noch vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, immerhin habe ich schon 11-12 Tage später bescheid gegeben das ich den Wagen nicht nehmen kann.

Wie siehts aus?
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Alles was mündlich besprochen wurde ist doch völlig hinfällig, da Aussage gegen Aussage steht oder nicht?

Warum? Will da einer etwa einen (Prozess-)Betrug begehen? Wie will der Käufer die Anzahlung erklären?

Zitat:
Und auch sonst muss man doch immer die möglichkeit haben in naher Zeit noch vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, immerhin habe ich schon 11-12 Tage später bescheid gegeben das ich den Wagen nicht nehmen kann.

Wieso?

P. S. Es würde auch nicht schaden, sich vorher Gedanken zu machen, was man kauft und sich vor dem Posten die Forenregeln durchzulesen.
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Driveshaft hat folgendes geschrieben::
Eine Quittung über 100€ kann doch kein vollwertiger Kaufvertrag sein?


Nein. Der Kaufvertrag wurde schon vorher geschlossen. Dieser kommt durch Angebot ("Ich verkaufe Dir mein Auto zum Preis X") und Annahme ("Ich kaufe das Auto zum Preis X") zustande.
Verträge unterliegen in Deutschland in den meisten Fällen der Formfreiheit, d.h. sie können auch mündlich geschlossen werden.
So kommt z.B. in jedem Geschäft der Vertrag durch Bezahlen an der Kasse und Annehmen des Geldes (konkludentes Verhalten) zu stande.

Im Übrigen ist spraadhans und Pünktchen zuzustimmen.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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