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Verfasst am: 11.04.08, 17:27 Titel: Persönlichkeitsrechtsverletzung bei XXXXXXXXX
Habe bei XXXXXX einen Email-Account angeboten, welcher den Vor- und Zunahme eines deutschen Musikinterpreten enthält. Nach 3 Tagen wurde das Angebot von XXXXXX gelöscht. Kurz darauf bekam ich von einer Anwaltskanzlei, welche den Interpreten als Mandanten haben, einen Brief. Darin steht, ich hätte die Persönlichkeitsrechte des Künstlers verletzt und müsse eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Zudem muss ich nun entstandene Anwaltskosten in Höhe von 651,80 Euro zahlen. Ich habe durch das Angebot auf XXXXXX keinen Cent verdient. Da ich 19 Jahre alt bin und zur Zeit mein Abitur mache, kann ich mir diese Rechnung natürlich auch nicht leisten.
Sollte ich diese Rechnung nicht bezahlen, würde die Kanzlei ihrem Mandanten empfehlen rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten.
Wie ihr euch sicher vorstellen könnt, bin ich nun ziemlich in Sorge wegen des Briefes und weis auch nicht wie ich mich verhalten soll. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bitte bitte bitte!!
Wie ist die Rechtslage?
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.04.08, 17:52 Titel:
Die bloße Registrierung eines Emailaccounts "vorname_nachname@..." oder deren private Benutzung stellt noch keine Beeinträchtigung des Namensrechts des §12 BGB dar.
Die Nutzung im geschäftlichen Verkehr (und dazu zählt neben dem Auftreten im geschäftlichen Verkehr auch der Verkauf einer solchen Adresse) kann hingegen Namensrechte verletzen, sodaß sich diesbezüglich ein Unterlassungsanspruch ergeben würde. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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