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Persönlichkeitsrechtsverletzung bei XXXXXXXXX

 
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dominik-alpha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 17:27    Titel: Persönlichkeitsrechtsverletzung bei XXXXXXXXX Antworten mit Zitat

Habe bei XXXXXX einen Email-Account angeboten, welcher den Vor- und Zunahme eines deutschen Musikinterpreten enthält. Nach 3 Tagen wurde das Angebot von XXXXXX gelöscht. Kurz darauf bekam ich von einer Anwaltskanzlei, welche den Interpreten als Mandanten haben, einen Brief. Darin steht, ich hätte die Persönlichkeitsrechte des Künstlers verletzt und müsse eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Zudem muss ich nun entstandene Anwaltskosten in Höhe von 651,80 Euro zahlen. Ich habe durch das Angebot auf XXXXXX keinen Cent verdient. Da ich 19 Jahre alt bin und zur Zeit mein Abitur mache, kann ich mir diese Rechnung natürlich auch nicht leisten.
Sollte ich diese Rechnung nicht bezahlen, würde die Kanzlei ihrem Mandanten empfehlen rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten.
Wie ihr euch sicher vorstellen könnt, bin ich nun ziemlich in Sorge wegen des Briefes und weis auch nicht wie ich mich verhalten soll. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bitte bitte bitte!!
Wie ist die Rechtslage?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

bitte beachten Sie Folgendes:
  • Verwendung von Namen

    Jede öffentliche Aussage zu einer Person / Produkt / Firma usw. kann einer Person bzw. einem kommerziellen Anbieter nicht passen und als geschäfts- oder rufschädigend interpretiert werden oder Rechte Dritter verletzen. Da das FDR für solche meist anonymen Aussagen seiner Mitglieder haftbar gemacht werden kann, sind Beiträge mit Nennung von

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    • Namen von Firmen

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    Schildern Sie den Sachverhalt bzw. die Fragestellung allgemein ohne Namensnennungen!

Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Beitrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ignorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des FDR und unserer Nutzerschaft.


Mit freundlichem Gruss

Ihr FDR-Moderatorenteam

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die bloße Registrierung eines Emailaccounts "vorname_nachname@..." oder deren private Benutzung stellt noch keine Beeinträchtigung des Namensrechts des §12 BGB dar.

Die Nutzung im geschäftlichen Verkehr (und dazu zählt neben dem Auftreten im geschäftlichen Verkehr auch der Verkauf einer solchen Adresse) kann hingegen Namensrechte verletzen, sodaß sich diesbezüglich ein Unterlassungsanspruch ergeben würde.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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