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Verfasst am: 06.01.08, 20:35 Titel: Ernennung zur Schulleiterin
- Gibt es eine Altersbegrenzung für die Ernennung zur Schulleiterin?
- Kann eine Stellvertretende Schulleiterin auch in derselben Schule zur Schulleiterin
ernannt werden, ohne dass besondere Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen?
Wie ist die Rechtslage in Niedersachsen?
kenne die heutige 'Satzung' nicht.
Mit 35y. war ich nicht zu jung (bestimmte Voraussetzungen waren entscheidend).
Ein älterer (ehemaliger) Kollege wurde problemlos vor kurzer Zeit Rektor mit 59y.
Nds. betr.
Eine Bewerbung für die selbe Schule war , vorsichtig ausgedrückt, nicht üblich.
Könnte mich über ehemalige Kollegen/Rektoren o.a.m. schlau fragen, aber hier wissen sicher andere eine schnellere und bessere Antwort.
Gebe weiter an die Experten.
Liebe Grüße
see
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est modus in rebus
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