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Sonderregelung Informatik?

 
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 23:05    Titel: Sonderregelung Informatik? Antworten mit Zitat

Hier mal eine weitere Frage von mir. ^^

Schüler S ist Schüler in Hamburg an einer Gesamtschule, Sekundarstufe II. S hat als Fach unter anderem auch Informatik beim Lehrer L.

S dachte nun in Hamburg gelte die folgende Regelung bei der Zusammensetzung der Note: schriftlich 40%, mündlich 60%. Dies sollte änderbar sein bis schriftlich 50%, mündlich 50%.

L behauptet nun, dass das Fach Informatik eine ungeschriebene Ausnahme sei. Man nehme daher mal an, L will die schriftliche Leistung mit 70% oder gar 90% werten.

1. Gibt es eine solche "Sonderregelung"?
2. Ist das rechtens?
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ac-hr
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Hamburg) gilt für alle Lehrer und für alle Fächer - in Hamburg! Cool
Zitat:
6) Die Noten der Zeugnisse werden auf Grund der schriftlichen, der mündlichen und der praktischen Leistungen der Schülerin oder des Schülers unter Berücksichtigung ihrer Anteile an der Gesamtleistung, der Art des Faches und der Entwicklung der Leistungen festgesetzt. Die Festsetzung der Noten ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtbewertung der von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.

Der Lehrer muss mit seiner Note die Gesamtleistung des Schülers abbilden, und wenn er meint, dass in diesem Schuljahr die schriftlichen Leistungen besonders ins Gewicht fallen, dann wird er diese möglicherweise stärker gewichten und umgekehrt.
Wenn der Schüler mit der Note nicht einverstanden ist, weil er denkt, seine mündlichen oder schriftlichen Leistungen seien unterbewertet worden, dann sollte er Widerspruch gegen die Note einlegen. Dieses Mittel ist hier im Forum schon mehrfach thematisiert worden.
_________________
Gruß Rainer!
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