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Y möchte ein Restaurant kaufen. Inhaber sagt, das es Brauerei und Automatenfrei ist.
Wie kann Y sich absichern, das das auch stimmt? Inhaber möchte natürlich Abstand haben - was, wenn er nicht Eigentümer ist?.
Y wolllte erstmal den Vermieter fragen, ob der etwas weiß, welche anderern Möglichkeiten gibt es (z.B. in den Kaufvertrag aufnehmen?)
Andere Sache, kann Y sich auch im Kaufvertrag dahingehend absichern, ob die Küche abgenommen wird - z. B. ein Rücktrittsrecht vereinbaren, wenn nicht?
im vertrag vom vermieter festhalten lassen, dass es brauereifrei ist. der vermieter muss das wissen.
grundsätzlich vielleicht als einstieg ein restaurant nehmen, welches keinen abstand erfordert. nur weil abstand gezahlt werden muss, heisst es nicht, dass es auch gut lief. automatenfrei dürfte für ein restaurant relativ egal sein, da tut sich ja nicht viel.
bei verträgen immer aufpassen,d ass etwas konkretes drin steht. also NIEMALS auf vertreter verlassen, die einem irgendwas erzählen. immer wenigstens eine kurze handschriftliche bestätigung geben lassen. worte zählen nicht bzw. lassen sich nicht beweisen, wenn der andere es abstreitet. auch bei den zigarettenfutzis aufpassen. wenn die was von 20,- €/jahr erzählen wollen, dann vorsicht!
das mit dem rücktrittsrecht hab ich nicht verstanden.
der verkäufer wird sowas aber eher nicht unterschreiben, denn was soll er nachher mit der küche anfangen, wenn du drin bist und er längst raus. kriegt er ja dann nicht mehr viel für...
Hallo Inanhoe190
Danke für die Antwort.
Das mit der Brauerei ist in soweit geklärt, das ich die Brauerei, die das Material (Schilder etc.) zur Verfügung gestellt hat, angerufen habe.
Beim Abstand bin ich in soweit in Verhandlung, das ich dem Inhaber die Hälfte geboten habe (im INternet die Preise recherchiert).
Zur Küchenabnahme, habe festgestellt, das die vom Veterinärsamt (ja, die nehmen die Küchen ab) doch nicht so böse Menschen sind, habe mich im Vorfeld mit dem Mann getroffen, und die Mängel besprochen - inkl. Küchenbegehung (ebenso mit dem Bauamt, Brandschutz, Abwasser...)
Der Vermieter will den Inhaber sowieso raushaben, er hat angedeutet, das ich sogar noch weniger Abstand zahlen muß, "hauptsache der andere ist weg."
Nun ja,
Grüße
Claudia
nimms aber am besten sicherheitshalber noch mit in den pachtvertrag auf, dass das restaurant brauereifrei ist.
ganz wichtiger passus ist noch, dass der verpächter eine "konzessionsreife gaststätte" zur verfügung stellt. sollten sich nämlich noch baumängel ergeben, muss er diese beseitigen und nicht du.
den abstand bestimmt doch der vermieten nicht?!
wenn der vorpächter arabischer herkunft ist, würde ich höchstens 1/4 zahlen, die hälfte ist noch zu viel. sind halt handelstalente
zahle niemals listenpreise der getränkelieferanten, keine mindestabnahmemengen unterschreiben, keine staffelung bei der rückvergütung nach bezugsmenge vereinbaren oder am besten gleich auf rückvergütung verzichten und den grundpreis halt verringern.
pachtvertrag besser auch auf 1 jahr begrenzen plus option für weitere x jahre. falls es schief geht, biste nach 1 jahr raus und nicht 5 oder 10 jahre gebunden.
hm, das viel mir noch so spontan zum thema verträge ein
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