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Muss ich zahlen/Ware nehmen? Inkasso möglich?
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schwennn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 18:52    Titel: Muss ich zahlen/Ware nehmen? Inkasso möglich? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Folgende "Geschichte" kuurz ausgeführt..:

Am 10.12.2007 Bestellung von Merchandising bei einem Internet-Shop (T-Shirts etc.) für einen Betrag von ca. €395,- auf Nachnahme. Gleich am Folgetag angerufen worden, mit dem Hinweis dass alles bis auf 2 Artikel lieferbar ist =>1 Artikel gestrichen, für den anderen Ersatzartikel gewählt. Zudem vereinbart, dass die Ware bis spätestens 17.12. versendet wird (wegen dem Ersatzartikel Verzögerung). Zudem vereinbart, dass wenn Artikel zu spät kommt, Artikel weglassen.

Dann nach Nachfrage erfahren, dass noch mehr Artikel nicht auf Lager waren. Zusicherung für Versandt am 18.12.
Am 21.12. nach Skepsis beim Shop angerufen. Dann erfahren, dass Bestellung immer noch nicht versandt, Zusicherung, dass Bestellung noch an diesem Tag raus geht, ist dann auch geschehen. Allerdings gleich der Hinweis: Bei Bestellung fehlen Artikel xy xx yx etc., Bestellung verringerte sich von rund €395,- auf ca. €290,-.

Nachnahmebestellung trifft am 27.12.2007 ein und Annahme wird meinerseits abgelehnt.
Gründe:

1. Zugesicherter Liefertermin wurde um 9 Tage überschritten (18.12.07-27.12.07). Schon am 11.12.2007 wurde von Ihnen zur Kenntnis genommen, dass die Ware komplett zurück gehen wird, für den Fall, dass sie nicht in Kalenderwoche 51 eintrifft.
2. Versorgung mit falschen Informationen, siehe einzelne Datierungen.
3. Nach telefonischer Mitteilung, dass ein Viertel der Bestellung nicht im Paket enthalten ist, keine schriftliche Aktualisierung der Artikel-Liste, sowie keine Mitteilung des exakten neuen Rechnungsbetrages.
=> Ohne zu Wissen, was sich genau in einem Paket befindet, und ohne im Voraus zu wissen, welcher Betrag zu zahlen ist, keine Annahme!


Dann am 3.1. (heute) wurde ich angerufen und mir wurde gesagt, dass sie es mir entweder nochmal senden, oder sie es morgen o-ton "inkasso geben!" und das soll mich dann €80,- kosten.

Meine Fragen:
1. Bin ich zur Zahlung/Annahme verpflichtet?
2. Kann das Geld überhaupt von mir eingefordert werden? Ich habe keine Ware erhalten! (Mein Vater sagt Inkasso geht nicht, da ich keine Ware/keine Leistung erhalten habe, er ist aber nur Kaufmann und kein Rechtsexperte)
3. Was ist in diesem Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht? Ich hätte die Ware eh zurückgeschickt, hätte dann aber Angst gehabt mein Geld nicht mehr zu bekommen nach dem allen. Einziger Unterschied eben, dass ich bei Annahme die Nachnahmegebühren bezahlt hätte, die Rücksendung hätten dann aber auch sie zahlen müssen.
In den AGB steht, dass das Widerrufsrecht spätestens mit Erhalt der Ware beginnt...

Hinweise: Ich wurde immer wieder mit falschen Infos versorgt, wie zum Beispiel von Anfang an, dass alle Artikel bis auf 2 auf Lager sind...nachher mussten 12 der 16 Artikel überhaupt erst nachbestellt werden.

Bitte helft mir, ich habe echt keine Ahnung!
Ich habe den kompletten Verlauf des Kontakts mit dem Shop (email, Telefonate) aufgeschrieben mit Datierungen und Uhrzeit und den einzelnen Vorfällen. Wenn ihr diese Infos braucht füge ich das noch an.

Vielen Dank schonmal!


Zuletzt bearbeitet von schwennn am 04.01.08, 12:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschiebe mal zum Verbraucherrecht, da kommt vielleicht mehr.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Fernabsatzvertrag ( dazu gehört auch eine Internetbestellung ) zwischen Verbraucher und Unternehmer, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf kann durch Erklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware ( auch durch Verweigerung der Annahme ) wirksam erklärt werden. Auf Vertragserfüllung in Verbindung mit Kaufpreiszahlung kann der Verkäufer demnach nicht mehr bestehen.
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

im übrigen mal ein fall des 323 I ivm II nr. 2
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Bei einem Fernabsatzvertrag ( dazu gehört auch eine Internetbestellung ) zwischen Verbraucher und Unternehmer, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf kann durch Erklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware ( auch durch Verweigerung der Annahme ) wirksam erklärt werden. Auf Vertragserfüllung in Verbindung mit Kaufpreiszahlung kann der Verkäufer demnach nicht mehr bestehen.


außer es handelt sich um speziell für diesen kunden hergestellte ware (Merchandising?), od. irre ich da?
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LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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schwennn
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Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ok so hätte ich mir das -der Logik nach- auch erklärt. Er kann ja kein Geld für eine Leistung einfordern, die ich nicht in Anspruch genommen habe (Ware).

@pOtH

Das Merchandising das ich bestellt habe, ist ganz normales Serien-Merch. Der Witz ist nun, dass in der e-mail die ich bekommen habe stand:
"Ware wurde extra für sie bestellt"
Und so tut er da eben so, als wäre meine Bestellung nach Kundenspezifikation, was einfach nicht der Fall ist. Mit den Unwahrheiten geht es also weiter. Ebenso stand in der Mail, dass "mehrfach" versucht wurde mir das Paket zuzustellen....

Also ich hab dann noch ein paar Fragen:

1.) Muss ich bevor ein Fall inkasso gegeben werden kann eine schrichftliche Mahnung erhalten haben? Ich habe eben ein Anruf gehabt und eine Mail, aber eine Mahnung muss doch per Brief oder zumindest als Fax erfolgen, oder?

2.) Da es sich nun lediglich noch um die Versandkosten dreht, welche er ja möglicherweise einfordern könnte (das ist mir noch nicht ganz klar), würde ein inkasso-Unternehmen da überhaupt was machen bei einem Betrag von ca. €19,-?

3.) Sollte dann etwas vom Inkass-Büro kommen: Wenn ich nicht zahle, würde der Fall ja vor Gericht gehen, oder? Aber wegen nicht mal €20,- geht doch sowas nicht vor Gericht...? => müsste ich daher keine Sorge haben?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

bitte keine fragen nach einer konkreten rechtsberatung, die hier nicht erfolgen darf.

fragen zur allgemeinen rechtslage sind selbstverständlich erlaubt und natürlich auch erwünscht Winken
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schwennn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Naja die Frage ist nur danach, ob ein Fall wegen €20,- überhaupt vor Gericht gehen könnte (falls du das meinst).
Ich möchte keine Tipps o.ä., aber ich kenne die Verfahren nicht und daher sollte ich sowas wie mit den Mahnungen etc. schon wissen.
Oder geht sonst noch was in Richtung Rechtsberatung?
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
Big Guro hat folgendes geschrieben::
Bei einem Fernabsatzvertrag ( dazu gehört auch eine Internetbestellung ) zwischen Verbraucher und Unternehmer, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf kann durch Erklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware ( auch durch Verweigerung der Annahme ) wirksam erklärt werden. Auf Vertragserfüllung in Verbindung mit Kaufpreiszahlung kann der Verkäufer demnach nicht mehr bestehen.


außer es handelt sich um speziell für diesen kunden hergestellte ware (Merchandising?), od. irre ich da?


Nein - natürlich nicht, aber Merchandising ist in der Regel keine speziell für den Kunden hergestellte Ware, sondern billige Chinamassenproduktion. Auch müsste der Kunde ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet haben, was wohl nicht der Fall ist. Denmach steht dem Kunden ein Widerrufrecht zu.

P.S. Auch für 20 Euro kann man vor Gericht gehen.
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schwennn
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Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ok danke.

Ist noch die Frage zu klären, ob er von mir die Versandkosten verlangen kann.
Ich selbst würde sagen ja. Aber nur die für die Sendung zu mir, zurück hätte es ja eh er zahlen müssen, da Warenwert über €40,-.
Der Versand ist ja die einzige Leistung die ich in Anspruch genommen habe.

Aber wie ist denn das nun mit dem Inkasso-Verfahren? Muss ich vorher min. 1 schriftliche Mahnung erhalten haben?
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ab einem Warenwert über 40 Euro können dem Verbraucher die Rücksendekosten auferlegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Widerrufs weder die Gegenleistung (Kaufpreiszahlung) noch eine Teilzahlung erbracht hat. Es genügt eine entspechende Klausel in den AGBs. Die Hinsendekosten trägt der Untenehmer.
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schwennn
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Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Auch ab einem Warenwert über 40 Euro können dem Verbraucher die Rücksendekosten auferlegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Widerrufs weder die Gegenleistung (Kaufpreiszahlung) noch eine Teilzahlung erbracht hat. Es genügt eine entspechende Klausel in den AGBs. Die Hinsendekosten trägt der Untenehmer.



Eine Teilzahlung ist natürlich noch nicht erbracht, da auf Nachnahme bestellt wurde. Die Klausel befindet sich in den AGB, daher muss ich wohl zahlen.
Allerdings: Warum meinst du muss der Unternehmer die Hinsendekosten übernehmen? Beim Kauf waren die Versandkosten mit €5,90 angegeben. Oder meintest du, dass im Falle des Widerrufs der Unternehmer die Versandkosten auf jeden Fall übernehmen muss? Da die erbrachten Leistungen ja beiderseits zurückgewährt werden müssen.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

schwennn hat folgendes geschrieben::


Oder meintest du, dass im Falle des Widerrufs der Unternehmer die Versandkosten auf jeden Fall übernehmen muss?


Ja, im Falle des Widerrufs.

"Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Karlsruhe sind die Hinsendekosten ebenfalls zu erstatten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass dies jedoch nur bei einem kompletten Widerruf des Vertrages gilt. Werden mehrere Produkte bestellt, jedoch nur einzelne Produkte zurückgesandt, somit nicht die ganze Sendung, hat der Verbraucher keinen Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten. Dies gilt, so die Verbraucherzentrale dann, wenn die Versandkosten für die Hinsendekosten im Bestellformular separat aufgeführt werden. Dies macht insofern Sinn, als dass in diesem Fall die Hinsendekosten als gesonderte Leistung zu qualifizieren sind und nicht Bestandteil des Gesamtkaufpreises sind. Nach unserer Erfahrung ist die Ausweisung von Versandkosten in Rechnungen oder auch in Bestellformularen nicht zuletzt auf Grund der Verpflichtungen aus der Preisangabenverordnung, Versandkosten anzugeben, üblich."
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schwennn
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Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön. Hast du mir dazu bitte noch eine Quelle?

Also in diesem Fall würde es sich demnach ja so verhalten:
In der AGB-Klausel ist zwar verankert, dass bei noch nicht erbrachter Teilzahlung (was hier der Fall ist), die Rücksendekosten auf Kosten des Verbrauchers gehen.
ALLERDINGS: Ich habe in einem anderen Thread hier gefunden, dass bei einer Nachnahmesendung die Kosten für eine eventuelle Rücksendung (welche bei einer Nachnahmesendung immer wahrscheinlich ist) schon in den Hinsendekosten enthalten sind. Geht ein Paket also zurück, entstehen für den ursprünglichen Absender keine weiteren Versandgebühren.
Ist das richtig so?

Denn dann wären die Kosten ja vom Verkäufer zu übernehmen, da dieser die Hinsendekosten übernehmen muss und Rücksendekosten keine angefallen sind.

So mein Verständnis...?

Vielen Dank für die Hilfe übrigens, Big Guro!
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

schwennn hat folgendes geschrieben::
Geht ein Paket also zurück, entstehen für den ursprünglichen Absender keine weiteren Versandgebühren.
Ist das richtig so?


Keine Ahnung, mal die Versender fragen.


schwennn hat folgendes geschrieben::

Denn dann wären die Kosten ja vom Verkäufer zu übernehmen, da dieser die Hinsendekosten übernehmen muss und Rücksendekosten keine angefallen sind.


Wenn dem so ist und keine Rücksendekosten angefallen sind, gibts auch vom Kunden nix zu ersetzen.
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