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externe Festplatte defekt - kein Service??!

 
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poesch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 15:55    Titel: externe Festplatte defekt - kein Service??! Antworten mit Zitat

Hallo! Ich habe am 2.1.2006 eine externe festplatte gekauft, bzw mein vater war es. er hatte sie mal fürs backup gekauft, aber sie wurde nie verwendet. so kam es das ich meinen vater fragte, ob ich sie nicht haben könnte. und was lag unter dem tannenbaum dieses jahr? richtig, die festplatte. alles schön und gut soweit. doch als ich sie auspackte und ausprobierte, bemerkte ich das sie zwar leuchtet, aber nicht funktioniert (sich auch nicht dreht oder laute von sich gab)
nach den feiertagen um weihnachten rufte ich dann natürlich bei der hotline an. 20 min vergebens in der warteschleife... von wegen service.. 12 ct die minute, und nie geht jemand ran. auch nicht beim 2. beim 3. ich glaube ich bin mittlerweile beim 100sten versuch, und habe mittlerweile 15 euro in die hotline gesteckt, die wohl eher nur ein anrufbeantworter mit wartemelodie ist. Denn egal um welcher uhrzeit von 8 - 17 uhr ich anrufe, nie ist jemand rangegangen. Mal eben kurz auf die homepage das kontaktformular ausfüllen.. geht nicht, scriptfehler auf der seite. sobald man den grund auswählt wird man von zahlen und unverständlichen begriffen von firefox bombardiert, der versucht mir das problem auf der seite zu erklären Auf den Arm nehmen aber es geht einfach nicht. also ich fasse zusammen: hotline nicht erreichbar, per website auch nicht erreichbar. ok dann auf zu Firma X, edit by wolf25 wo das gerät gekauft wurde. Oh, wenn das gerät älter als 2 Monate ist, müssen sie die Hotline anrufen. Daraufhin erklärte ich der frau die anscheinend keine ahnung hatte, was das problem dabei sei. daraufhin sagte sie nur: ja das ist jetzt auch schon 6 tage über die garantie...sehr lustig. wie soll man denn einen garantiefall melden wenn es keine kontaktmöglichkeit gibt? die festplatte hat 88 euro gekostet...von einer firma die sich "Firma Y, edit by wolf25" nennt. In der bedienungsanleitung steht noch qualität und service wird groß geschrieben Traurig was für ein schlechter witz. aber zurück zu meinem problem: was kann ich den da machen? es ist doch offensichtlich das ich doch keine möglichkeit hatte seit weihnachten dort anzurufen. wenn ich wenigstens jemanden erreichen könnte...
wie ist die rechtslage da?
MfG Pascal K

Bitte auch keine leicht verschlüsselten Firmenbezeichnungen, die offensichtlichen Rückschluss auf den eigentlichen Firmennamen zulassen, wolf25
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, soweit ich es verstanden habe:

Gekauft am 2.1.2006 – heute 7.1.2008. Daraus folgt, 2-jährige Gewährleistungszeit vorbei.

Zitat:
Oh, wenn das gerät älter als 2 Monate ist, müssen sie die Hotline anrufen.

Die Aussage des Händlers, bei einem Gerätealter von mehr als 2 Monaten müsse man die Hotline anrufen, ist m.E. Unsinn. Die gesetzlich geregelte Gewährleistung gilt zwischen dem Händler und dem Verbraucher und lässt sich nicht mit dem Hinweis auf irgendwelche Hotlines aushebeln. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt des Kaufes nicht defekt war, danach muss der Kunde beweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes defekt war.

Nach der Fallschilderung wurde der Defekt nach Weihnachten 2007, also fast zwei Jahre nach Kauf bemerkt. D.h. der Kunde konnte bis zum 2.1.2008 den Mangel beim Händler anzeigen (da der Kauf mehr als ein halbes Jahr zurückliegt, ist der Kunde hier in der Beweispflicht, s.o.).

Aus der Schilderung geht leider nicht hervor, wann der Kunde mit dem Händler (nicht der Hotline) erstmals Kontakt aufgenommen hat und ob die zweijährige Gewährleistungszeit schon um war.

Zur Garantie kann man gar nichts sagen, da die Garantiebedingungen nicht bekannt sind.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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