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Garantierte Gewinnübergabe in Höhe von 1000 € in bar????

 
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laser-heaven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 16:21    Titel: Garantierte Gewinnübergabe in Höhe von 1000 € in bar???? Antworten mit Zitat

Einen schönen guten Tag wünsche ich.

Voller Freude habe ich einen Brief eines angeblichen "Service-Büros" aus Damme mit einer Postfachadresse erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, daß ich auf jeden Fall 1000 € in bar gewonnen hätte.
Selbstverständlich kann der Gewinn nicht einfach so ausgezahlt werden, das wäre ja auch zu schön.
Nein, vielmehr hat man natürlich dem Anlass entsprechend eine Feier vorbereitet, um mit "Menschen, die uns lieb und wichtig sind" die Gewinnübergabe in einem ordentlichen Rahmen zu feiern.
Weiter ist natürlich zu lesen, dass der Gewinn "sofort und komplett am 05.02.2008 in BAR" ausgezahlt wird. Die Barauszahlung wird nicht verrechnet und nicht mit anderen Gewinnern geteilt.

Dass es sich dabei um eine Kaffeefahrt handelt, ist wohl jedem klar.

Wie ist nun die Rechtslage in einem solchen Fall.
Könnte ein Teilnehmer einer solchen Fahrt den angeblichen Gewinn nicht sogar gerichtlich einklagen, sollte es auf der Fahrt erwartungsgemäß nicht zu einer Gewinnübergabe kommen?
Für mich ist auf den ersten Blick in diesem Schreiben keine Hintertür zu erkennen.

Trotzdem habe ich hier mal einen Link zu diesem Brief eingefügt, wo sich jeder diesen mal aufmerksam dürchlesen kann.

Link gelöscht, wolf25

Wie ist die Rechtslage, wenn z.B. ein "Gewinner" dieser Reise sich zwar zur Fahrt anmeldet, aber dann einfach nicht mitfährt?
Könnte diese "Rache der Gewinner" nicht auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Ich freue mich schon jetzt auf zahlreiche lustige und ernstgemeinte Antworten.
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laser-heaven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo schon wieder.

Ich habe gesehen, daß der Link gelöscht wurde.
Sollte ich damit gegen die Regeln verstoßen haben so tut es mir leid.
Aber wenn das Einfügen eines Links nicht erlaubt ist, warum gibt es diese Funktion in Euerm Forum?????
_________________
Joe
___________________________________________
Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn ist kein Mut!
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Weil es durchaus erlaubte Links gibt..
z.B. Links zu Gerichtsurteilen, Paragraphen etc. !

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)

Beste Grüße

wolf25 (Moderator)
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