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Muss ich meinen Mini-Job bei melden?

 
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Nachfrager
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 12:39    Titel: Muss ich meinen Mini-Job bei melden? Antworten mit Zitat

Hallo, kann mir jemand sagen, ob man seinen "hauptberuflichen Arbeitgeber" von seinem Mini-Job in Kenntnis setzen muss?
Ich habe vor, mir auf 400€ - Basis einen Mini-Job zu suchen, habe aber in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass ich keine Nebenbeschäftigung haben darf.
Deshalb diese Frage.

Danke für die Antworten im voraus!
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 12:53    Titel: Re: Muss ich meinen Mini-Job bei melden? Antworten mit Zitat

Nachfrager hat folgendes geschrieben::
Hallo, kann mir jemand sagen, ob man seinen "hauptberuflichen Arbeitgeber" von seinem Mini-Job in Kenntnis setzen muss?
Ich habe vor, mir auf 400€ - Basis einen Mini-Job zu suchen, habe aber in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass ich keine Nebenbeschäftigung haben darf.
Deshalb diese Frage.

Danke für die Antworten im voraus!


Willst du die Nebenbeschäftigung dann heimlich machen?

Inkognito[/img][/code]
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Nachfrager
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:25    Titel: Re: Muss ich meinen Mini-Job bei melden? Antworten mit Zitat

Nein, will sie deshalb nicht heimlich machen.

Es interessiert mich ja gerade aus dem Grund, dass ich legal vorgehen möchte.

Wenn ich allerdings nicht zu informieren hätte, warum sollte ich es dann tun?

Also? Cool
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:30    Titel: Re: Muss ich meinen Mini-Job bei melden? Antworten mit Zitat

Es ist doch ganz einfach.

Wenn Du nicht fragst, dann darfst Du die Nebentätigkeit (gemäß Arbeitsvertrag) nicht machen.

Also wirst Du wohl fragen müssen, wenn Du eine Ausnahme von dem generellen Verbot haben möchtest.

Inkognito
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KJanzen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 119
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 19:25    Titel: Re: Muss ich meinen Mini-Job bei melden? Antworten mit Zitat

Dein Hauptarbeitgeber darf Dir einen Nebenjob nicht grundsätzlich verbieten, das würde gegen das recht der freien Berufswahl verstossen. Er kann aber verlangen, dass er informiert wird, damit er prüfen kann, ob es ggf. Interessenkonflikte gibt (Nebenjob bei der Konkurrenz - das dürfte er verbieten) oder ob trotz Nebenjob die Bestimmungen des ArbZG noch eingehalten werden (Tägl. und wöchentliche Arbeitszeit, Ruhezeiten).
Sollte die Nebentätigkeit nicht mit dem ArbZG vereinbar sein, Du dem Arbeitgeber Konkurrenz machen oder beim Hauptjob nur noch müde sein, dann wäre es ein Grund für den Arbeitgeber , die Nebentätigkeit zu verbieten - generell darf er das aber nicht!
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