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Ich glaube nicht, dass im Forum "Verwaltungsrecht" der geeignete Ort für die Frage ist.
Ich würde in die entsprechenden AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Firma schauen. Hier ist meist geregelt, wo der Gerichtsstand ist; ersatzweise HGB und BGB. _________________ Viele Grüße - Troodon
Wenn "Der Klügere" immer nachgibt, begründet dies die Herrschaft der Dummheit!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.01.05, 11:39 Titel:
§35 ZPO:
"Unter mehreren zuständigen Gerichten hat der Kläger die Wahl." _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 20.01.05, 11:09 Titel: Re: wo Gerichtsort
Lawman hat folgendes geschrieben::
Soweit ich weiss, ist der Gerichtsort am Ort des Klägers, wenn ich z.B. eine weit entfernte Firma verklage.
Wie sieht das aus, wenn sich mehrere Geschädigte zu einem Sammelverfahren zusammenschliessen?
1.Das Thema gehört vielleicht noch am ehesten in das "Schadensrecht", auf keinen Fall jedoch ins Verwaltungsrecht.
2. Eine "Sammelklage" gibt es im deutschen Zivilprozess nicht.
3. Grds. ist Gerichtsstand nicht der Wohnort des Klägers, sondern der des Beklagten, wobei es aber viele Ausnahmen gibt, z.B. auch den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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