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Lange Laufzeiten bei Telefon- u. DSL-Verträgen

 
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Lomi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 21:53    Titel: Lange Laufzeiten bei Telefon- u. DSL-Verträgen Antworten mit Zitat

Hallo,
mir ist aufgefallen, dass fast alle Anbieter für Telefon und DSL nur langfristige Verträge anbieten... bis zu zwei Jahren Laufzeit.

Bei einer Wohnung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel wohl 3 Monate, was ja bei einem Umzug dann im schlimmsten Fall eine Restlaufzeit von 21 Monaten für den Telefon/DSL-Vertrag nach sich zöge.

Man könnte den Vertrag vermutlich in der neuen Wohnung weiter laufen lassen... bei einem Umzug ins Ausland aber wäre dies wahrscheinlich nicht mehr möglich.

Könnte man in einem solchen Fall aus dem Vertrag herauskommen oder müsste man bis zum Laufzeitende zahlen?!

In den AGB's der einschlägigen Anbieter habe ich zu dieser Problematik nichts gefunden.

Wie ist die Rechtslage?!


Vielen Dank!

LOMI
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt auch Anbieter mit sehr kurzen Laufzeiten. Geiz ist halt nicht immer geil.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hänge mal ne Frage dazu an:
Oft hab ich die Argumentation gehört, daß, wenn der DSL- Anbieter gar nicht zur Erbringung seiner Leistungen an dem neuen Wohnort fähig ist, dem Kunden ein SOnderkündigungsrecht zustehe.

Ich frage mich gerade, ob es nicht vielmehr so ist, daß der Grund der nichterbringung ja im Handeln des Kunden begründet ist, deswegen nicht in der Verantwortlichkeit des DSL- Betreibers und der Kunde sich sozusagen in einem Annahmeverzug befindet (sowas in der Art)..
_________________
Geist ist Geil!
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 17:10    Titel: Re: Lange Laufzeiten bei Telefon- u. DSL-Verträgen Antworten mit Zitat

Lomi hat folgendes geschrieben::
Telefon und DSL - Verträge mit ... Jahren Laufzeit


§ 314 BGB

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Lomi hat folgendes geschrieben::
Umzug - Könnte man in einem solchen Fall aus dem [Telefon/DSL] Vertrag herauskommen?


Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Zitat:
Wie ist die Rechtslage?


Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund hängt davon ab, wie "zumutbar" man die Fortzahlung bei einem Umzug einschätzen kann.

Es hängt vielleicht davon ab, ob der Vertragspartner aus freien Stücken umzieht, oder ob er aus beruflicher Veranlassung die Wohnung wechselt, ob die Vertragsleistung auch am bzw. vom neuen Wohnort aus in Anspruch genommen werden könnte, bzw. mit welchem Aufwand usw.

Keine Unzumutbarkeit bei Umzug z.B. dann, wenn

- Sohn zieht im selben (Eltern-)Haus in eine neu ausgebaute Wohnung,
- Am neuen Wohnort können die Vertragsleistungen nach dem Umzug ebenfalls genutzt werden

Unzumutbarkeit z.B. bei

- Versetzung an eine Arbeitsstelle im Ausland

mbG
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Lomi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

@Gecko

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Es gibt auch Anbieter mit sehr kurzen Laufzeiten. Geiz ist halt nicht immer geil.


Es geht weniger um Geiz, als vielmehr um Ökonomisches Handeln bei dünner Kapitaldecke!

Einen Anbieter mit kurzer Laufzeit habe ich jetzt auch gefunden, der mit den Niedrigangeboten der Konkurenten durchaus mithalten kann.

@Adromir
Adromir hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich gerade, ob es nicht vielmehr so ist, daß der Grund der nichterbringung ja im Handeln des Kunden begründet ist, deswegen nicht in der Verantwortlichkeit des DSL- Betreibers und der Kunde sich sozusagen in einem Annahmeverzug befindet


Na ja, iWohnungen wechselt man ja nicht wie Hemden. Wenn dann doch ein Wohnungswechsel stattfindet, so wird in der Regel ein schwerwiegender Grund vorliegen.... Der Begriff der "Unzumutbarkeit" bezogen auf die Fortzahlung eines nicht mehr nutzbaren Telefon-/DSL-Anschußes scheint mir den Sachverhalt genau zu treffen.

@BuGeHof

Vielen Dank für Deine detaillierten Ausführungen zur Rechtslage!

Gruß

LOMI
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