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Gut zu wissen, mein Geschichtslehrer sieht das leider etwas anders.
Für mich ist das ein klarer Unterschied zum Reichspräsidenten in der Weimarer Rep., dieser durfte aus eigener Kraft Rks/Rms erennen und entlassen.
Gut zu wissen, mein Geschichtslehrer sieht das leider etwas anders.
Gib ihm Artikel 64, Abs. 1 GG zu lesen und frag ihn, ob er es danach immer noch anders sieht.
Zitat:
Für mich ist das ein klarer Unterschied zum Reichspräsidenten in der Weimarer Rep., dieser durfte aus eigener Kraft Rks/Rms erennen und entlassen.
Artikel 53 der Verfassung des Deutschen Reiches :
Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.
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