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Ausländerkriminalität
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Rosemarie Stolle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.10.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Sottrum

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 14:51    Titel: Ausländerkriminalität Antworten mit Zitat

Die Ausländerkriminalität nimmt ständig zu und unsere Politiker und Juristen sind viel zu lasch, hier hart einzugreifen.
Ein Ausländer, wie der Schläger von München, muß doch bei 42 begangenen Straftaten ohne wenn und aber ausgewiesen werden. Warum ist es in allen anderen Ländern möglich, nur bei uns nicht ??
Wir sind leider ein Land geworden, in dem die Adler sterben und die Ratten gedeihen.
Anstatt wochenlang zu diskutieren, sollten sie diese Gewalttäter sofort abschieben, wo sie hingehören. In türkischen Gefängnissen wird ihnen das Lachen vergehen.
Rosemarie Stolle Weinen Lachen
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scott
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

schöne worte aber sie treffen den kern der sache nicht!!!

warum passieren solche taten denn, was ist der auslöser von solchen taten, das wäre eher die frage die man stellen müßte?
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 09.01.08, 15:06    Titel: Re: Ausländerkriminalität Antworten mit Zitat

Rosemarie Stolle hat folgendes geschrieben::
Die Ausländerkriminalität nimmt ständig zu und unsere Politiker und Juristen sind viel zu lasch, hier hart einzugreifen.
In der Sache Dummfug, aber als Ansicht natürlich zulässig...
Zitat:
Ein Ausländer, wie der Schläger von München, muß doch bei 42 begangenen Straftaten ...
Bei der Frage, ob jemand 42 Taten begangen hat, ist nicht die Polizeistatistik relevant, die lediglich auflistet, wieoft und wo jemand einer tat verdächtig ist. Eine Straftat gilt als nachgewiesen, wenn eine verurteilung erfolgt. Und der Münchener hat 6 (!) Vorstrafen...
Zitat:
ohne wenn und aber ausgewiesen werden. Warum ist es in allen anderen Ländern möglich, nur bei uns nicht ??
Es ist bei uns möglich und wird praktiziert. Soweit es bei uns nicht möglich ist, bspw weil die Taten nicht gravierend genug waren, bleibt das hausgemahcte Problem (der junge mann wurde hier geboren, er war in seinem Leben 2 Wochen in der Türkei, er ist hier aufgewachsen und wurde durch diese unsere Gesellschaft zu dem was er ist!) bei uns. Ist in anderen Ländern nicht ein Fünkchen anders.
Zitat:
Wir sind leider ein Land geworden, in dem die Adler sterben und die Ratten gedeihen.
Voooorsicht.
Zitat:
Anstatt wochenlang zu diskutieren, sollten sie diese Gewalttäter sofort abschieben, wo sie hingehören.
Wo gehört er hin?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich halte mich zwar grundsätzlich aus den Stammtischdiskussionen raus, aber mein MP hats ja mal wieder vorgemacht, warum soll ichs den Stammtischlern dann übelnehmen.

Grundsätzlich unterliegen sowohl der in München aktiv gewordene EU-Angehörige als auch der türkische Staatsangehörige besonderen ausländerrechtlichen Regelungen, die eine Ausweisung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.

Allerdings ist hierbei zu bedenken , dass nicht jede Straftat auch zu einer Ausweisung führt. Bei EUlen und türkischen Staatsangehörigen, ggf. auch bei Angehörigen der Staaten des Mittelmeer-Abkommens sind Ausweisungen aus generalpräventiven Gründen oft nicht mehr möglich, insofern genießen EUlen und die Angehörigen der genannten Staaten einen besseren Ausweisungsschutz als der "normale" Ausländer.

Das ist schlicht geltendes Recht und führt dazu, dass wir solche Täter ertragen müssen. Leider versäumt es sowohl der Stammtisch als auch mein MP, die nicht mehr veränderbare Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen........

Das gleiche gilt aber auch für viele deutsche Dummbacken, deren Tun ich mir hier auch tagtäglich anschauen muß, die ich aber auch nicht loswerde.
Vielleicht kommt ja mal jemand auf die Idee und erobert einen Planeten, auf den wir dann sowohl die deutschen Dummbacken als auch alle anderen multiplen Straftäter verbannen können ? Winken

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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John Robie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Exrichter!

Zitat:
[...], er ist hier aufgewachsen und wurde durch diese unsere Gesellschaft zu dem was er ist!)


Warum der in Rede stehende zu dem wurde, was er ist, weiß ich nicht. Ich wurde nicht "durch diese unsere Gesellschaft" zu dem, was ich bin, zumindest nicht ausschließlich.

Freundliche Grüße
-John
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scott
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

"Warum der in Rede stehende zu dem wurde, was er ist, weiß ich nicht. Ich wurde nicht "durch diese unsere Gesellschaft" zu dem, was ich bin, zumindest nicht ausschließlich",


oder vielleicht doch?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist doch völlig rrelevant, ob einer der Poster hier durch was auch immer zu dem wurde was er ist.

Rechtlich ist die Sache ziemlich einfach:

Ein multipler Straftäter nichtdeutscher Staatsangehörigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgewiesen und oder abgeschoben werden.

Unter den Straftätern nichtdeutscher Herkunft befinden sich einige (zumindest in der aktuellen Medienberichterstattung) die zwar auch multiple Straftaten begangen haben, die aber nach dem geltenden Ausländerrecht nicht ausgewiesen werden können, oder deren Ausweisung nicht vollzogen werden kann.

Dazu gehören alle EU-Staatsangehörigen (aufgrund der EG-Verträge) und vor allem die türkischen Staatsangehörigen, denen, aufgrund des Assoziationsratsbeschlusses ARB 1/ 80 und zwischen der EG und der Türkei abgeschlossener Verträge, ein besonderer Ausweisungsschutz zusteht. In den vorgenannten Fällen langt es ausländerrechtlich eben nicht aus, einfach eine Latte an Verurteilungen anzusammeln, sondern es muß daneben eine ungünstige Zukunftsprognose vorliegen, aus welcher deutlich wird, dass von der Person des Täters auch weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dieses Staates ausgeht.

Der sattsam bekannte Fall Mehmet aus München mag als Beispiel dafür herhalten, welche Klimmzüge erforderlich sind, einen durch besondere (irreversible ) Abkommen geschützten Mehrfachtäter aszuweisen.

Das ist Fakt, und es hilft nichts wenn man sich als MP oder als Innenminister (in genauester Kenntnis der Rechtslage wohlgemerkt , denn beide haben ja mal Jura studiert) hinstellt und die Stammtische bedient.

Dass viele der Stammtischler in Unkenntns der Rechtslage ähnliches schreien sei ihnen deshalb noch verziehen, das ist auch der einzige Grund warum ich mich hierzu nochmal geäußert habe.

Grüße
Ronny Winken
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 07:48    Titel: Re: Ausländerkriminalität Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Eine Straftat gilt als nachgewiesen, wenn eine verurteilung erfolgt. Und der Münchener hat 6 (!) Vorstrafen...


und genau das ist das problem. wären alle sanktionsmöglichkeiten ausgeschöpft worden, wäre es mangels möglichkeit nicht zu der jüngsten straftat gekommen.

unser strafrecht gibt genügend her, es muss nur konsequent angewendet werden.

im münchner fall wird sich sicher wieder ein gnädiger richter finden, der jugendstrafrecht anwendet.

unsere gesetze müssen nicht geändert werden .jugendliche und junge gewalttäter müssen nur die ganze härte des gesetzes zu spüren bekommen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 09:46    Titel: Re: Ausländerkriminalität Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
wären alle sanktionsmöglichkeiten ausgeschöpft worden, wäre es mangels möglichkeit nicht zu der jüngsten straftat gekommen.


Ah, endlich mal jemand, der offenbar weitergehende Infos hat.

Wie sah denn nun der kriminelle Werdegang des aktuell eschuldigten "U-Bahn-Schlägers von München" aus?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 10:36    Titel: Re: Ausländerkriminalität Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
J_Denver hat folgendes geschrieben::
wären alle sanktionsmöglichkeiten ausgeschöpft worden, wäre es mangels möglichkeit nicht zu der jüngsten straftat gekommen.


Ah, endlich mal jemand, der offenbar weitergehende Infos hat.

Wie sah denn nun der kriminelle Werdegang des aktuell eschuldigten "U-Bahn-Schlägers von München" aus?


Zitat:
Der Innenminister bemängelte zudem, dass die Justiz bei früheren Straftaten zu milde mit den beiden geständigen Tätern umgegangen sei. "Die beiden hätten längst hinter Schloss und Riegel gehört. Bloß weil es sich um Jugendliche handelt, können wir nicht so nachsichtig sein",


sog. erziehungsmaßnahmen werden nicht als verurteilungen gewertet.

ps
die ermittlungsakten werden wohl kaum öffentlich zugänglich sein.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Und diese Taten haben dann zu sechs Vorstrafen geführt?

Und wie sah die Strafe aus?
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G4711
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BeitragVerfasst am: 10.01.08, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Liste, meiner Erinnerung nach zunächst auf wundersame Weise von der zeitung mit den vier Buchstaben veröffentlicht, ist die interne Polizeiliste, wo der junge mann als tatverdächtig aufgefallen ist. Wieviele Tatem ihm mit der für eine Anklageerhebung erfordelrichen Sicherheit tatschlich nachzuweisen sind oder waren steht bekanntlich auf einem ganz anderen Blatt.

Er hat letztlich 6 Einträge im Register, Nr. 4 4 Wochen Dauerarrest (verbüßt), Nr. 5 Jugendstrafe zur bewährung (nach 6 MOnaten verbüßter U-Haft), Nr. 6 Nochmal 2 Wochen Arrest (Tat lag zeitlich vor Nr. 5).

Also hatte er reichlich Erfahrung, wie das im "geschlossenen" so ist, und dass nach 6 Monaten U-Haft eine gewisse "Läuterung" regelmäßig angenommen werden kann (soweit die Erwägungen zum Warnschussarrest), ist normal, dementsprechend ist die Aussetzung der Jugenstrafe zur Bew. vollkommen nachvollziehbar.

Dass sich die Erwartung/Hoffung auf ein straffreies Leben sich nicht bestätigt haben ist natürlich bedauerlich, aber nicht zu verhindern...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Dann sollte er spätestens jetzt die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen!


Das mag ja sein, aber für die Feststellung der Richtigkeit des Satzes
J_Denver hat folgendes geschrieben::
wären alle sanktionsmöglichkeiten ausgeschöpft worden, wäre es mangels möglichkeit nicht zu der jüngsten straftat gekommen.
, dem Sie
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
meine volle Zustimmung!
gegeben haben, sagt eine erneute Bestrafung gar nichts aus.

Ich hätte das nur gerne mal nachgerechnet. Geschockt

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Wenn er in der Türkei SO weitermachen würde, dann wäre ganz schnell hinter Gittern!


Ja, die Türkei scheint rigoroser zu sein. Wie z.B. im Fall Marco W., aber das war ja nun auch wieder nicht richtig, obwohl die Beschuldigung auf Vergewaltigung eines Kindes lautete. Mit den Augen rollen
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 10.01.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Wie lange hätte er denn sitzen KÖNNEN, wenn die Höchststrafe verhängt und nicht zur Bewährung ausgesetzt worden wäre?
10 Jahre Jugendstrafe, das Übliche halt. Aber die sind meines Wissens nach noch nie ausserhalb eines Tötungsdeliks ausgeurteilt worden... also handelt es sich um eine rein akademische Fragestellung.

Der Junge hat schon ganz ordetlich gefangen, und auch wenn alle derzeit erwogenen Verschärfungen gegriffen hätten, hätte er nicht mehr bekommen, sprich die Tat hätte sich genauso ereignet...
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::


Ich hätte das nur gerne mal nachgerechnet. Geschockt



05.03.2005: Schwerer Raub

mindeststrafe bei § 250 3 jahre

nur mal so nebenbei. (beispiel) wer einem anderen jugendlichen ein messer an den hals hält und ihm das Handy abzieht, macht sich schuldig nach §250.

ich frage mich, warum sowas im günstigsten fall mit sozialstunden, arrest oder ähnlich milden mitteln geahndet wird.
unsere gesetze geben genügend her.jedenfalls bei konsequenter anwendung.
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