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Ich hacke ja ganz gerne auch mal auf der Polizei rum aber in dem Fall bin ich klar auf der Seite der Polizei...
Ne echte Schuld der Polizisten kann ich hier nicht erkennen. Bin da einfach nur für "selbst schuld".
Finde ich schon fast ne Frechheit jemanden dafür fahrlässige Tötung vorzuwerfen. Der Typ war einfach mal Volljährig. Dann soll der doch bitte auch die Konsequenzen seines Handelns selber ausbaden....
Wenn da sowas wäre wie jemand hat den "armen jungen im T-Shirt ausgesetzt und vorher besoffen gemacht, indem er ihn gezwungen hat alk zu trinken , dann wäre das ja was anderes aber der Typ hat seinen eigenen Zustand einfach mal selbst herbeigeführt. Ursächlich für seinen Tod war meines erachtens in keinster Weise das Handeln der Polizei.
Da könnte man mir vermutlich heute auch wieder Mord vorwerfen, weil ich zu wenig Geld für hunger leidende Kinder gespendet habe. Finde ich nicht weniger kausal und an den Haaren herbeigezogen als obiges... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Kann dir absolut nicht zustimmen. Was ist das denn bitte für eine Amtshandlung gewesen? Entweder man setzt jemanden der rumpöbelt außer Gefecht durch Mitnahme auf die Wache, Ausnüchterungszelle etc. oder man ermahnt ihn (Platzverweis) oder ähnliches. Aber einen Jugendlichen (das ist sehr wohl noch ein 18jähriger) der sich selber mal überschätzt hat und total besoffen ist, kilometerweit von Häusern u.a. im Dunkeln alleine auszusetzen, das ist definitiv fahrlässige Tötung. So etwas könnte man schon als Folter bezeichnen.
Versetz dich doch einfach mal in die Lage des Schülers, der, dank seines Alkoholkonsums einfach nicht mehr der Herr seiner Lage ist. Die Beamten aber, dank guter Ausbildung können nüchtern sehr gut abschätzen was passieren kann wenn man so jemanden irgendwo auf einer Landstrasse alleine lässt. Knast ist somit richtig und zwar ohne Bewährung, da führt kein Weg drum herum.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.01.08, 11:01 Titel: Re: Polizei ist schuld???
windalf hat folgendes geschrieben::
Finde ich schon fast ne Frechheit jemanden dafür fahrlässige Tötung vorzuwerfen. Der Typ war einfach mal Volljährig. Dann soll der doch bitte auch die Konsequenzen seines Handelns selber ausbaden.....
Ursächlich für seinen Tod war meines erachtens in keinster Weise das Handeln der Polizei..
Das ist eine Frage der Garantenpflicht. Polizeibeamte haben i.d.R durch ihre besondere Amtsstellung eine höhere Garantenpflicht als der Normalbürger. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht
Und dem Normalbürger kann in einem solchen Fall auch eine Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung blühen.
windalf hat folgendes geschrieben::
Da könnte man mir vermutlich heute auch wieder Mord vorwerfen, weil ich zu wenig Geld für hunger leidende Kinder gespendet habe. Finde ich nicht weniger kausal und an den Haaren herbeigezogen als obiges...
Doch, denn in diesem Fall gibt es keine Garantenpflicht. Anders z.B. für Leute, die sich verpflichtet haben, Geld für hunger leidende Kinder zu spenden und es dann nicht tun.
Im übrigen kann es in diesem Fall noch schlimmer kommen. Für eine Aussetzung mit Todesfolge die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
ich finde die Handlungsweise der Beamten auch unmöglich. Dazu muss man nichtmal ausgebildeter Polizeibeamter sein, um zu wissen, dass man einen Menschen ( egal wie alt ) in so einer hilflosen Situation nicht alleine lassen kann.
Ich hoffe dass diese Beamten eine höhere gerechte Strafe bekommen.
Gut der Junge hat sich sinnlos betrunken, aber dass man ihn deswegen sich selbst überlässt und er deshalb sterben muss
Ich kann die Eltern gut verstehen, dass die da nochmal nachgehakt haben.
Man darf nämlich nicht vergessen, daß bei knapp 2 Promille zum einen die absolute Untüchtigkeit zur Teilnahme am Verkehr festzustellen ist. Zugegebenermaßen konnten die Polizisten dies nur genau wissen, wenn sie ein Alk-Tester dabei gehabt hätten bzw. diesen auch angewandt. Aber die körperlichen Symptome sollten schon einen Hinweis darauf gegeben haben, daß hier eine höhergradige Alkoholisierung vorlag.. _________________ Geist ist Geil!
Falls das Aussetzen als Bestrafung für sein "rüpelhaftes" Verhalten gedacht war (ein anderer Grund fällt mir gegenwärtig nicht ein), ist das umsomehr als Verstoß gegen die Gewaltenteilung und entspricht nicht den Handlungsrichtlinien eines Polizeibeamten, die ausführende Gewalt darf keine Bestrafung vollziehen die nicht durch einen Richter entschieden wurde.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 11.01.08, 12:36 Titel:
Ah ok ich hab vielleicht den sachverhalt ein wenig schnell überflogen. MIt der Aussetzung geht natürlich nicht.
Was anderes wäre es aber in meinen Augen gewesen, wenn er selbst dorthin gegangen wäre... Wobei ich das aus dem Sachverhalt auch bei nochmaligen Lesen immer noch so verstehe, dass der nicht ausgesetzt worden ist sondern da selber hingetorkelt ist...
Zitat:
Statt ihn zu seinen Eltern zu bringen, ihn auf die Wache mitzunehmen oder einen Rettungsdienst zu rufen, hatten die Polizisten ihn allerdings 8,5 Kilometer von Lübeck und 11 Kilometer von der Disco entfernt in ländlicher Gegend einfach sich selbst überlassen. Dort wurde er später überfahren.
Zugegebener Weise steht weiter unten was von nem Urteil mit Aussetzung... Ich weiß nicht wie der Fall genau zu interpretieren ist... Es hörte sich für mich zumindest nicht so an, als ob die da extra rausgefahren sind um den dann dort abzustellen, sondern als ob die den dann dort angetroffen haben...
Zitat:
Man darf nämlich nicht vergessen, daß bei knapp 2 Promille zum einen die absolute Untüchtigkeit zur Teilnahme am Verkehr festzustellen ist.
Das ist für mich kein Argument. Für die "2,0" hat er sich selbst entschieden...
Zitat:
Gut der Junge hat sich sinnlos betrunken, aber dass man ihn deswegen sich selbst überlässt und er deshalb sterben muss
Naja die Polizei ist ja nicht davon ausgegangen das er deshalb stirbt. Es ist ja auch nciht gesagt, das es nicht besofffen nicht überfahren worden wäre. Das Risiko mag zwar gestiegen sein, aber wenn man davon ausgehen müsste, dass jeder Besoffene automatisch überfahren werden würde, dann wären wir wohl schon fast ausgestorben... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Naja die Polizei ist ja nicht davon ausgegangen das er deshalb stirbt.
eine Verletzung darf auch von den Beamten nicht in Kauf genommen werden.
Zitat:
Es ist ja auch nciht gesagt, das es nicht besofffen nicht überfahren worden wäre. Das Risiko mag zwar gestiegen sein, aber wenn man davon ausgehen müsste, dass jeder Besoffene automatisch überfahren werden würde, dann wären wir wohl schon fast ausgestorben
Die Unfallstatistiken weisen aber eindeutig darauf hin, und außerdem muss sowas jeder Polizist wissen
Ich kann in der Handlungsweise der Beamten überhaut nix entlastendes finden.
Ich kann in der Handlungsweise der Beamten überhaut nix entlastendes finden.
Vielleicht einfach mal die Sicht der Beamten...Fundstelle
Zitat:
Die Angeklagten sind sich nicht mal einer Nachlässigkeit bewusst. In ihrem Beisein habe Robert S. keinen hilflosen, nicht einmal einen volltrunkenen Eindruck gemacht. Im Gegenteil, er habe nach eigenen Angaben drei Bier getrunken und sei "gut drauf" gewesen, und Alexander M. argwöhnt eine gewisse Lust am Schabernack bei dem Jungen: Robert S. begehrt nach einem Discobesuch in Groß Weeden Einlass in ein wildfremdes Haus, hartnäckig darauf beharrend, dies sei das neue Heim seiner Eltern. Die waren tatsächlich gerade erst umgezogen, allerdings innerhalb Lübecks. Weil ein von den Angeklagten erteilter Platzverweis keine nachhaltige Wirkung zeigt, wird der Junge im Polizeifahrzeug mitgenommen. Er habe sich selbst angeschnallt, sagt einer der beiden, habe mit seinem Handy hantiert und schließlich darauf bestanden, abgesetzt zu werden. Die geplante Fahrt zum Haus seiner Eltern sei abgebrochen worden, weil Robert S. den Nachbarn keinen Anlass zum Gerede habe geben wollen. All dies habe man als Zeichen von Normalität gewertet und die später gemessenen 1,99 Promille Blutalkohol nicht annähernd vermutet. "Hat er sie genervt", will der Richter von den Angeklagten wissen. Antwort: "Nein, im Gegenteil."
Ich füge einfach mal den nächsten Absatz auch noch an:
Zitat:
Von einem wenige Minuten zuvor beendeten Einsatz von Polizei und Rettungswagen ebenfalls in Sachen Robert S. wollen M. und G. nichts gewusst haben. Da jedoch waren drei andere Polizeibeamte vom Zustand des zeitweilig regungslosen, "leichenblassen" Jungen, der mit dem Oberkörper auf der Fahrbahn liegend vorgefunden worden war, so beunruhigt, dass sie ihn in die Klinik Ratzeburg transportieren lassen wollten - eine Hilfe, die Robert S. offenbar ablehnte. Am Ende des ersten Verhandlungstages fällt dieser Satz eines Zeugen: "Auf der Leitstelle war schließlich klar, dass es sich beim zweiten Einsatz um die gleiche Person (Robert S.) handeln müsse."
Also zuerst ist er leichenblass und zeitweilig regungslos (passt mMn auf den Zustand eines 18-jährigen mit 2 Promille) und wenige Minuten später (immernoch 18 und 2 Promille) ist er dann topfit, schnallt sich selbst an und hantiert mit seinem Handy? Also wenn das wirklich die selbe Person war, dann stimmt eine der Aussagen nicht und da die ersten Beamten eigentlich keinen Grund hätten zu lügen, die zweiten sich mit einer Lüge aber selbst schützen würden und bei der zweiten auch noch Blutalkohol und Verhalten nicht wirklich gut zusammenpassen...
Dann haben die beiden sich also nicht damit verteidigt, dass ihr Verhalten objektiv in Ordnung gewesen sei sondern damit, dass sie den Sachverhalt falsch beurteilt haben. Also brauchen wir uns eigentlich auch nicht darüber zu unterhalten, ob es objektiv in ordnung ist, einen Volltrunkenen irgendwo "auszusetzen".
Wenn wir allerdings sagen würden, ein Fehlverhalten liege schon deshalb nicht vor, weil der Jugendliche seine Hilflosigkeit selbst herbeigeführt hat, dann sollten wir mal als Gedankenspiel den Fall etwas abwandeln: Er wird also irgendwo abgesetzt, läuft orientierungslos herum, ein Autofahrer weicht ihm in letzter Sekunde aus, fährt dann aber gegen eine Laterne und verletzt sich schwer.
Würde man auch in diesem Fall sagen, die Polizisten hätten schon deshalb nichts falsch gemacht, weil der Jugendliche seine Trunkenheit schließlich selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat? Nein? Kann denn ein und dasselbe Verhalten einmal pflichtwidrig und einmal nicht zu beanstanden sein, je nach dem, zu welchem Ergebnis es am Ende führt?
Ich füge einfach mal den nächsten Absatz auch noch an:
Zitat:
Von einem wenige Minuten zuvor beendeten Einsatz von Polizei und Rettungswagen ebenfalls in Sachen Robert S. wollen M. und G. nichts gewusst haben. Da jedoch waren drei andere Polizeibeamte vom Zustand des zeitweilig regungslosen, "leichenblassen" Jungen, der mit dem Oberkörper auf der Fahrbahn liegend vorgefunden worden war, so beunruhigt, dass sie ihn in die Klinik Ratzeburg transportieren lassen wollten - eine Hilfe, die Robert S. offenbar ablehnte. Am Ende des ersten Verhandlungstages fällt dieser Satz eines Zeugen: "Auf der Leitstelle war schließlich klar, dass es sich beim zweiten Einsatz um die gleiche Person (Robert S.) handeln müsse."
Also zuerst ist er leichenblass und zeitweilig regungslos (passt mMn auf den Zustand eines 18-jährigen mit 2 Promille) und wenige Minuten später (immernoch 18 und 2 Promille) ist er dann topfit, schnallt sich selbst an und hantiert mit seinem Handy? Also wenn das wirklich die selbe Person war, dann stimmt eine der Aussagen nicht und da die ersten Beamten eigentlich keinen Grund hätten zu lügen, die zweiten sich mit einer Lüge aber selbst schützen würden und bei der zweiten auch noch Blutalkohol und Verhalten nicht wirklich gut zusammenpassen...
...und um die Verwirrung vollständig zu machen:
Zitat:
Er ist »leichenblass und nicht ansprechbar«. Die Beamten hüllen den Zusammengebrochenen in eine Wärmedecke und rufen den Rettungswagen. Robert kommt wieder zu sich und kann auch sagen, wie er heißt. Den Rettungsassistenten kommt Robert betrunken, aber nicht volltrunken vor – sie rücken wieder ab.
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