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Bei Widerruf: Versandkosten; Nachnahme

 
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skulli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 13:48    Titel: Bei Widerruf: Versandkosten; Nachnahme Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe online Waren bestellt, wobei ich diese Bestellung gerne widerrufen würde.
Eine Stornierung ist nich mehr möglich, da die Ware schon abgeschickt wurde!
So weit ich weiss, kann ich ja innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware laut den Fernabsatzvertragsbestimmungen einen Widerruf geltende machen?!
Jetzt ist nur meine Frage: Da es sich hierbei um ein Nachnahme-Paket handelt, müsste ich ja streng genommen zuerst das Paket annehmen (=Erhalt der Ware) um einen Widerruf geltend machen zu können! Da ich dann aber weitere Versandgebühren für die Rücksendung bezahlen muss, frag ich mich ob es nicht möglich ist, das Paket erst gar nicht anzunehmen und der Post mitzuteilen dass das Paket zum Absender zurück geschickt werden soll?

Vielen Dank
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

der widerruf kann bereits vor erhalt der ware erklärt werden, damit wandelt sich der kaufvertrag in ein rückgewährschuldverhältnis, die verpflichtung zur abnahme für den verbraucher entfällt somit m.e.
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skulli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ist diese Sachlage auch irgendwo gesetzlich niedergeschrieben?
Ich durchsuche hier schon die ganze Zeit das BGB, aber finde nichts entsprechendes!

Sehe ich das richtig, dass es sich hierbei aber um abdingbares Recht handelt? Sorry, ich bin kein Jurist, aber könnte das durch die AGBs eines Unternehmens ausgeschlossen werden?

Danke
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist diese Sachlage auch irgendwo gesetzlich niedergeschrieben?
Freilich, s. § 312b ff. BGB sowie § 355 ff. BGB.

Zitat:
aber könnte das durch die AGBs eines Unternehmens ausgeschlossen werden?
mE kann der Kunde nach dem Widerruf auch nicht per AGB´s zu Abnahme gezwungen werden. Ihm können aber, falls eine Vereinbarung gemäß § 357 II BGB vorliegt, die Kosten der Rücksendung, auferlegt werden.

Grüße
KurzDa
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