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Ein deutschlandweit agierender Verband läßt über einen Verlag, der unzählige Zeitschriften unterhält, seine Vereinszeitschrift drucken.
Der Verlag versendet auch die Verbandszeitschrift zu den Verbandsmitgliedern.
In den Mitgliedsbeitrag vom Verband sind die Kosten der Zeitschrift enthalten.
Der Verband teilt dem Verlag die Adressen der Mitglieder mit.
Ein Mitglied ändert den Wohnsitz, teilt dies aber dem Verband nicht mit.
Ca. 2 Jahre nach dem Wohnortwechsel meldet der Verlag dem Verband, dass die Zustellung der Zeitschrift zu dem Mitglied nicht möglich ist.
Da kommen mir nun Fragen:
Wo befinden sich die Zeitschriften der vergangenen 2 Jahre?
Das Mitglied hat für die Zeitschriften bezahlt, besteht Anspruch auf die Zeitschrift, obwohl die Adresse unbekannt war für den Verlag?
Hätte der Verlag das Zustellungsproblem sofort dem Verband mitteilen müssen?
Hätte das Mitglied sofort den Wohnortwechsel mitteilen müssen?
Kann das Mitglied sich die Kosten erstatten lassen, für die nicht zugestellten Zeitschriften?
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