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recht.de :: Thema anzeigen - Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt?
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Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt?

 
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Vielzahler
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 12:49    Titel: Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Bin geschieden, 2 Kinder (5 und 8 ) die bei meiner Ex leben, Mangelfall, zahle für beide Kinder und für meine Ex den Unterhalt.
Die Ex lebt schon länger mit einem anderen Mann zusammen (gemeinsamer Haushalt, nicht verheiratet).

Ich bin mittlerweile wieder verheiratet, meine Frau ist schwanger und arbeitslos (wer bekommt bei Schwangerschaft schon einen Job?!).

Nun meine Frage: Ist meine jetzige Frau aufgrund unsere Heirat und der Schwangerschaft unterhaltsberechtigt, bzw. in wie weit greift da meine Unterhaltspflicht ihr gegenüber? Und zwar so, dass sich das auf den Unterhalt, den ich an meine Ex zahle (ich rede nicht vom Kindesunterhalt!) mindernd auswirkt?

Würde mich sehr über fachkundigen Rat freuen!
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:15    Titel: Re: Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo Vielzahler,

die Aussichten für Deine Frau sind nicht gut, sie hat eben einen "gebrauchten " Mann geehiratet. Nun aber ernsthaft:

In der Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten sieht es so aus:

1. minderjährige Kinder
2. die 1. Ehefrau
3. die 2. Ehefrau

nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die zweite Ehefrau, wenn schon die Mittel für den Unterhalt der Kinder und er ersten Ehefrau nicht ausreichen (Mangelfall) notfalls die Hilfe des Sozialamts in Anspruch nehmen.

Einziger Lichtblick wäre hier die Möglichkeit, dass sich die erste Ehefrau wegen einer zwischenzeitlich gefestigten neuen Bindung die Leistungen auf ihren unterhaltsanspruch anrechnen lassen muss, die sie für den neuen Lebenspartner erbringt.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:22    Titel: Re: Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Habe da dann aber gleich noch eine weitere Frage:

Du gebrauchtest den Ausdruck ".... sich die erste Ehefrau wegen einer zwischenzeitlich gefestigten neuen Bindung .... ".

Wie ist eine "gefestigte Bindung" gesetzlich defniert? Steh ich da selbst irgendwie in der Beweispflicht, wenn ich diese "gefestigte Bindung" meiner Ex auf mich unterhaltsmindernd wirken lassen will?

Und grundsätzlich gefragt ..... ist man eigentlich verpflichtet sich bei einem Gerichtstermin zu solchen Angelegenheiten von einem Anwalt vertreten zu lassen?

Gruss "Vielzahler" Smilie
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 17:04    Titel: Re: Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo Vielzahler,

eine gesetzliche Norm, wann eine Bindung als gefestigt gilt, gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat 1988 einmal entschieden, dass ein zwei- bis dreijähriges Zusammenleben mit dem neuen Partner vorliegen müsse, um von einer gefestigten Bindung ausgehen zu können.

Grundsätzlich besteht keine Anwaltspflicht, aber als Laie im Unterhaltsrecht tätig zu sein ist ungefähr so, als ob man mit einem Feuerzeug nachsieht, ob noch Benzin imTank ist. Es endet meistens mit einem großen Knall.

Ich verstehe auch nicht die Angst der Leute vor uns Anwälten, in der Regel beißen wir nicht und in Deinem Fall hast Du möglicherweise sogar Anspruch auf Prozeßkostenhilfe.

Gruß Hans
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Vielzahler
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 09:55    Titel: Re: Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

zunächst mal vielen Dank für Deine Antwort!

Du schreibst ... " Ich verstehe auch nicht die Angst der Leute vor uns Anwälten, in der Regel beißen wir nicht und in Deinem Fall hast Du möglicherweise sogar Anspruch auf Prozeßkostenhilfe. ".

Nun, ich habe mit Anwälten keine guten Erfahrungen gemacht.
Vor allem meine ersten Anwälte waren derart daneben, ..... wenn ich so arbeiten würde, würd ich hochkant rausfliegen.

Es ist eben als "Nicht-Jurist" sehr sehr schwer noch zum richtigen Zeitpunkt beurteilen zu können, ob der Anwalt etwas taugt, den man vor sich hat.

Heißt aber nicht, ich würde denken, dass jeder Anwalt so ist.

Gruss vom Vielzahler Smilie
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 10:35    Titel: Re: Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo,

interessant wirds doch aber, ob für die Ex noch genug Geld da ist, wenn Mann dann für 3 Kinder unterhaltspflichtig wird.
In eigener Interesse und im Interesse des 3 Kindes sofort nach der Geburt eine Unterhaltsneuberechnung starten lassen.
Vielleicht bekommt die Ex dann keinen Cent mehr und Du ersparst Dir den Prozess wegen nachehelichen Unterhalt.
Da bei Dir eh schon eine Mangelfallberechnung vorliegt, geh ich mal davon aus, daß die Ex dann so wie Deine jetzige Frau was Unterhalt betrifft in die Röhre guckt.
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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H.L.
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 16:32    Titel: Re: Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt? Antworten mit Zitat

wohl nicht; das, was zu verteilen ist, wird dann eben auf 4 (frau u. 3 Kinder) verteilt. Ist für alle weniger, aber mehr als nichts.
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Vielzahler
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:08    Titel: Re: Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt? Antworten mit Zitat

Vielen Dank an Melly und H.L.!

Und wieder hab ich ne Frage!

Ich höre jetzt seit Tagen, dass da ein neues Unterhaltsgesetz verabschiedet oder in der Schwebe ist, das etwas anders den Ehegattenunterhalt regelt, wenn z.b. die Exfrau mit einem anderen Mann zusammenlebt, o.ä..

Ich hab leider die Zeitung verpasst, in der das drinstand!!!!!!! *schluchz*

Kann mir jemand berichten, worum es dabei geht?

Danke und Gruss

Vielzahler Smilie
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H.L.
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 17:56    Titel: Re: Ist meine schwangere Frau (2. Ehe) unterhaltsberechtigt? Antworten mit Zitat

gesetzliche Änderungen sind mir nicht bekannt. Änderungen gibt es immer mal wieder in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die das Unterhaltsrecht ausgestaltet. Vielleicht haben Sie da was von einer Entscheidung gelesen.
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