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ich wende mich an die Teilnehmer des Forum in der Hoffnung etwas Klarheit zu einer Rechtsfrage zu bekommen: Wem gehören publizierte Artikel, dem Magazin für welches der Artikel verfasst wurde, oder dem Autor, der diesen Artikel verfasst hat?
Sachlage:
Es geht um ein fiktives Internet-Musikmagazine, welches hauptsächlich auf aktuellen Reviews, Liveberichten und Interviews, sowie Storys und Spezials aufbaut. Obwohl das Magazine mit ca. 20 Redakteuren und etwa 800000 Besuchern im Monat recht groß ist, läuft alles recht familiär und basiert auf Vertrauen. Das Magazine finanziert sich teilweise mit Werbung, teilweise durch privates Vermögen des Inhabers. Die Redakteure bekommen keinen Lohn, sondern arbeiten auf freiwilliger Basis. Sie bekommen jedoch monatlich Promo-CDs, DVDs und Bücher für Rezensionen und Gratis Eintritt für Festivals und Konzerte, über die Berichte geschrieben werden.
Nun, nehmen wir an, dass es einen bösen Streit gibt, welcher dazu führt, dass 2 Hauptredakteure die Redaktion verlassen. Das Vertrauen geht so weit, dass diese Personen vollen Zugriff auf den Server und die Daten haben. Noch bevor diese Zugriffsrechte entzogen werden können, löschen diese Herren alle von Ihnen verfassten Artikel und Fotos und beschädigen die Datenbank teilweise. Sie ziehen die gesamten Daten und haben vor ein eigenes Projekt, welches auf „vorhandenen Inhalten“ aufbaut, aufziehen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Dürfen diese Personen diese Daten löschen?
2. Dürfen sie die (von Ihnen verfassten) Artikel und Fotos ohne das Einverständnis des Magazine-Inhabers nutzen?
3. Welche rechtlichen Grundlagen sind bei diesem Streit gültig? (Paragraphen und Rechtstexte wären sehr interessant)
Der Streit soll möglichst ohne rechtliche Schritte bereinigt werden! Trotzdem wäre der rechtliche Hintergrund interessant.
Was steht den in dem Vertrag zwischen Redakteur und Magazin?
PS: Es gibt immer einen Vertrag!
Hallo,
es gibt in diesem Falle tatsächlich keinen "ausdrücklichen" schriftlichen Vertrag. Bis jetzt ist die "Vertrauensbasis", verbunden mit einem mündlichen Vertrag, das einzige Kriterium gewesen.
Die einzigen rechtsrelevanten Texte stehen im Impressum:
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Dabei ist der "Autor der Seiten" der Programmierer des Magazines (und zugleich der Besitzer der Seite). Gibt es keine Rechtsgrundlage für solche publizierten Artikel ohne einen schriftlichen Vertrag zwischen Magazine und Autor?
Das, was Sie oben kursiv dargestellt haben ist einer der im Internet zahlreich zu findenden "Disclaimer", die i. d. R. völlig unsinnig sind. Zudem bezieht er sich m. E. auf das Verhältnis Anbieter/Nutzer der Seiten, nicht auf das Verhältnis Anbieter/Urheber. Nebenbei: es gibt in D kein Copyright - dafür haben wir das Urheberrecht. Und das liegt auf jeden Fall bei dem, der den Text verfasst bzw. das Foto gemacht hat, da dies nur per Erbe übertragbar ist
Ich denke, dass, wenn nichts anderes vereinbart ist, sprich: wenn dem Magazin kein Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, das Urheberrecht beim Autor (Schreiberling ) bzw. beim Fotografen liegt. Bei Textbeiträgen kommt es natürlich, im Gegensatz zu den Lichtbildern, noch darauf an, dass die Artikel die nötige Schöpfungshöhe haben um urheberrechtlichen Schutz zu geniessen. Da die Artikel und Fotos bislang mit Einwilligung der Urheber veröffentlicht worden sind, könnte man aber auch davon ausgehen, dass ein Nutzungsrecht eben doch eingeräumt worden ist. Frage wäre nur: einfach, ausschließlich, zeitlich unbegrenzt?
Fazit: jetzt weiß ich auch, warum ich Verträge über Nutzungsrechte immer schriftlich schliesse - und sei das Verhältnis noch so gut _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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