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Ich kenne ehrlich gesagt die entsprechende Unfallstatistik nicht, aber ich habe in meinem Bekanntenkreis eigentlich die Erfahrung gemacht, das die meisten Fahranfänger ihre Unfälle nicht auf der Autobahn bauen. Dementsprechend wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 relativ sinnfrei meiner Meinung nach.
Sachliche Gründe für Moped statt Auto:
-Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit auf 80km/h ohne besonders hohe Beeinträchtigung des Verkehrs durch langsame Autos (50km/h Autos sind eine WESENTLICH höhere Beeinträchtigung als 50km/h Mopeds, bei 80km/h ist dies sogar noch extremer)
-Reduzierung der Gefahr für die Außenwelt. Mit einem Moped ist der Schaden den ein Fahranfänger verursachen kann wesentlich geringer als der den er mit einem Auto anrichten kann.
-Vorsichtigere Fahrt der Fahranfänger durch höhere Gefahr am eigenen Leib.
[Edit] Und nur ums erwähnt zu haben, Mopeds haben eine tolle Flexibilität und einem Jugendlichen kann man statt eines Autos auch ordentliche Schutzkleidung gegen Wind und Wetter kaufen.
dann wäre zu prüfen, ob die Unfallhäufigkeit bei jungen Fahrern darauf zurückzuführen ist, dass diese jung sind oder dass sie Fahranfänger sind. Ich gehe davon aus, dass fast alle ihren Führerschein im Alter von 18 bis 23 machen. Damit fallen fast alle Fahranfänger in diese Altersklasse, was logischerweise höhere Unfallzahlen nach sich zieht.
Zitat:
Vorsichtigere Fahrt der Fahranfänger durch höhere Gefahr am eigenen Leib.
Mir gings eigtl umgekehrt darum, dass ein Mopedfahrer westl. gefährdeter ist als ein Autofahrer, insbesondere bei Glätte. Ich glaube auch nicht, dass jemand mit 16 Jahren im tiefsten Winter bei Blitzeis mit einem Moped rumfährt. Die Gefährdung tritt hier ja gerade auch durch Fahrfehler anderer ein, so dass "vorsichtig" fahren diesbezgl. nichts bringt. _________________ mfg
Klaus
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.01.08, 21:09 Titel:
0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich würde das Führerscheinalter auf 16 reduzieren. Aus dem GS der Verhältnismäßigkeit ergibt sich, dass der Staat nur einschränken darf, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Ich halte es für falsch, dass 16J zwar Moped fahren dürfen, nicht jedoch Auto. Straßensicherheit kann auch durch mildere Mittel erreicht werden. Nachzudenken wäre zB über eine bauliche Geschwindigkeitsbegrenzung der Fahrzeuge (zB auf max 130 km/h) oder umfassendere Ausbildungsfahrten.
In den USA ist es in einigen Ländern auch mgl. mit 16 zu fahren. Wieso soll das bei uns nicht gehen?
Die USA scheinen mir da als Vorbild nicht sinnvoll, wenn man man deine Ausführungen zu Grunde legt, denn man kann dort zwar mit 16 schon Auto fahren, aber mit 20 abends noch in der Kneipe sein Bierchen zu trinken, geht nicht überall. Selbst zwischen den Bundesstaaten gibt es z.T. erhebliche rechtliche Unterschiede.
Zitat:
Das wäre auch sinnvoll, da sich viele Jgdl. mit 16 bereits in Ausbildung befinden und so die Flexibilität erhöht wird (gerade in ländl. Regionen, wo nur 2x am Tag ein Bus fährt).
Die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung seine Fahrerlaubnis früher zu erhalten, gibt es schon (§10 FeV). _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Die USA scheinen mir da als Vorbild nicht sinnvoll, wenn man man deine Ausführungen zu Grunde legt, denn man kann dort zwar mit 16 schon Auto fahren, aber mit 20 abends noch in der Kneipe sein Bierchen zu trinken, geht nicht überall. Selbst zwischen den Bundesstaaten gibt es z.T. erhebliche rechtliche Unterschiede.
Das ist aber nicht kausal. Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass Jgdl. mit Führerschein deshalb Unfälle haben, weil sie sich betrinken. Das würde nämlich auch auf über 18 zutreffen und man könnte das FüScheinalter auf 21 erhöhen.
Zitat:
Die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung seine Fahrerlaubnis früher zu erhalten, gibt es schon (§10 FeV).
§ 10 FeV bezieht sich auf Berufskraftfahrer uä. und nicht auf Azubis die zur Ausbildung hinfahren möchten.
Die sonstigen zulässigen Ausnahmen nach der FeV betreffen nur ganz seltene Ausnahmefälle zB behinderte Jgdl., für die eine Wohnung in Ausbildungsnähe nicht zur Verfügung steht (Ausnahmevorschr. sind eng auszulegen). _________________ mfg
Klaus
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