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Verfasst am: 10.01.08, 17:17 Titel: Schreck-Schuss erlaubt auf Tier?
Hallo
eine Person A sei über 18 Jahe alt und im Bestizt des "kleinen Waffenscheins". Für Spaziergänge am Stadtrand oder Parks führt die Person A eine Schreckschusswaffe mit Pfeffergas-Patronen mit. Falls ein Hund auf die Person unangeleint zuläuft, darf die Person einen Warnschuss abgeben?
Bei einem Warnschuss kommt es zu keiner Verletzung o. ä. - könnte die Person dennoch belangt werden?
Falls das Tier einen agressiven Eindruck macht (also noch nicht zugebissen hat, A aber vermutet, dass die Gefahr dafür gegeben ist, weil das Tier nur noch 1 m von A, aber deutlich weiter vom Halter entfernt ist, das Tier die Ohren anlegt, Zähne fletscht etc, was aber nicht beweisbar ist), wäre dann ein Schuss auf das Tier erlaubt, und wie sehen mögliche Konsequenzen aus, Schadensersatz an Tierhalter, Anzeige, Vorstrafe,...?
Würde mich über Infos freuen, da wir leider noch nicht so viele brauchbaren Tipps, Links gefunden haben.
Verfasst am: 10.01.08, 20:06 Titel: Re: Schreck-Schuss erlaubt auf Tier?
josef.klupfer hat folgendes geschrieben::
Falls ein Hund auf die Person unangeleint zuläuft, darf die Person einen Warnschuss abgeben?
Nein
Zitat:
Bei einem Warnschuss kommt es zu keiner Verletzung o. ä. - könnte die Person dennoch belangt werden?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die auch mit dem Entzug des kleinen Waffenscheins einhergehen dürften
Zitat:
Falls das Tier einen agressiven Eindruck macht (also noch nicht zugebissen hat, A aber vermutet, dass die Gefahr dafür gegeben ist, weil das Tier nur noch 1 m von A, aber deutlich weiter vom Halter entfernt ist, das Tier die Ohren anlegt, Zähne fletscht etc, was aber nicht beweisbar ist), wäre dann ein Schuss auf das Tier erlaubt,
Noch immer nicht, erst wenn das Tier sich weiter nährt und tatsächlich angreift
Zitat:
und wie sehen mögliche Konsequenzen aus, Schadensersatz an Tierhalter,
danke für deine Antwort. Bin sehr überrascht, dass ein harmloser Warnschuss verboten ist, wäre doch im schlimmsten Fall nur "Ruhestörung"?
Muss A es wirklich bis zum Angriff (Bisswunde, kaputte Kleidung, Schock,...) kommen lassen, bevor er sich wehren kann? Sogar mit dem Warnschuss der Schreckschusswaffe?
Pfefferspray dürfte doch schon eher angewendet werden?
In der zweiten Kostelaltion wäre der Warnschuss wohl erlaubt, aber noch nciht der schuss auf's Tier (und "natürlich" auch kein Pfefferspray)...
Schiessen in der Öffetnlichkeit ohne Befugnis nach § 10 Abs. 5 WaffG und ohne Votliegen eines Ausnahmetatbestands nach § 12 Abs. 4 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG dar, ist also ein deutliches "mehr" als eine bloße Ruhestörung...
Schiessen in der Öffetnlichkeit ohne Befugnis nach § 10 Abs. 5 WaffG und ohne Votliegen eines Ausnahmetatbestands nach § 12 Abs. 4 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG dar, ist also ein deutliches "mehr" als eine bloße Ruhestörung...
Naja, Ruhestörung ist auch eine Ordnungswidrigkeit (vgl. § 117 OwiG) , aber ein Verstoß gg das WaffG wird i.d.R. nicht ganz billig bestraft.
Außerdem, wie teils schon angesprochen, wird es wohl zum Entzug des kleinen Waffenscheines kommen. Außerdem gibt es noch im Waffenrecht das Verbot zum Führen von Waffen und Munition aller Art, was die zuständige Waffenbehörde aussprechen kann. Dann kann man auch Schlagstock und bestimmte Messer vergessen.
Noch nicht inklusive sind mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen des Schützen, der sich ungeschickt bei der Ansprache durch die Polizei anstellt.
Würde man mir ausserhalb dieser fiktiven Behandlung diese Frage persönlich stellen, drängte sich bei mir der Eindruck auf, dass man an bestimmten Stellen einfach mal ein bisschen die Hundebesitzer ärgern wollte, die an dieser Stelle -vielleicht verbotswidrig- ihre Hunde frei laufen lassen. Diese Selbstjustiz steht in Deutschland niemandem zu. Ein Hinweis ans Ordnungsamt bzgl. frei laufender Hunde steht natürlich jedem frei.
Wenn ich bei jedem Spaziergang durch Park / Wald bei entgegenkommenden unangeleinten Hunden einen Warnschuss abgeben würde, würde vermutlich ein Magazin nicht reichen. Ist doch wohl klar, dass das nicht erlaubt sein kann, sonst würde man sich ja täglich wie Silvester oder in der Bronx fühlen.
Vielen Dank für eure Antworten. Hab mir so was schon fast gedacht. Mal ganz neugierig gefragt, wann darf man denn dann eine Schreckschusswaffe überhaupt einsetzen?
Warnschüsse sind ja soweit ich das jetzt verstande habe erst erlaubt, wenn es schon zum Angriff, Biss,... kam, weil es A sonst einfach schlecht beweisen kann, wenn A alleine spazieren ist zum Beispiel. Als Abschreckungsmaßnahme oder Drohmittel oder Warnmittel ist eine solche Waffe wohl demnach nur sehr bedingt brauchbar?
noch einen schönen Abend wünsche ich, tschüss, Josef.
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