Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hakenkreuz ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hakenkreuz ?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 08.01.08, 22:42    Titel: Hakenkreuz ? Antworten mit Zitat

Ich habe schon öfter gehört, das man das Hakenkreut nur für geschichliche Filme und Literatur verwenden darf, alles andere sei verboten.

Auf einem privaten TV Sender aus Deutschaland läuft gerade eine Comedysendung wo Hitler mit Armbinde rumläuft und daraus Comedy gemacht wird.

Ich habe solche Comedy schon oft gesehen, auch in dem Film mit Klarnamen edit, wolf25
Wieso ist es da erlaubt dieses öffentlich zu machen und woanders zieht man den Pipelmatz ein wenn man über Hitler und Co spricht und tut so wie man sich davon abwendet, aber Comedy ist nach meiner Meinung auch eine Art das man den Nazionalsozialismus nciht ernst nimmt.
Nach oben
Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 09.01.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Schon komisch das keiner eine Antwort weiß. Ich denke mal das nur den kleinen Bürger vorgemacht wird, das man darüber keine Scherze macht und auch kein Hakenkreuz in der Öffentlichkeit zeigt.

In der Selben Sendung wurde gestern auch ein Afro als Negger bezeichnet.

Wenn eine Privatperson das machen würde, wäre sie gleich rassistisch.

Ich halte bestimmt ncihts von Nazis und Rassismus, aber die Frage ist doch berechtigt oder?
Nach oben
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Schon komisch das keiner eine Antwort weiß. Ich denke mal das nur den kleinen Bürger vorgemacht wird, das man darüber keine Scherze macht und auch kein Hakenkreuz in der Öffentlichkeit zeigt.


Gem. § 86 Abs. 3 StGB ist die Darstellung z.B. eines Hakenkreuzes nicht strafbar, wenn dies der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Siehe dazu z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
In der Selben Sendung wurde gestern auch ein Afro als Negger bezeichnet. Wenn eine Privatperson das machen würde, wäre sie gleich rassistisch.


Das kommt auf die Situation an.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 09.01.08, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kunst ist aber sehr weit gefächert.

Um was es bei Negger im einzelnen ging kann ich nicht mehr sagen. So wie ich das noch in Erinnerung habe, hatte Hitler was gegen Ausländer und bezeichnete die Menschen als Negger.

Ich denke trotzdem noch das Reiche in dem Fall machen und sagen können was sie wollen und nur der kleine Bürger den man auf die Füße tretten kann belangt wird.

Was soll es auch bringen einen TV Sender zu bestrafen, der Staat verdient an ihn und er beschäftigt Menschen um den Staat zu entlasten.
Nach oben
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

lesen sie doch 86 III stgb nochmal.

dort steht nichts von armen und reichen Frage

edit: und das wort 'negger' ist mir vermutlich genauso unbekannt, wie dem letzten reichskanzler oder dem angesprochenen tv-sender


Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 09.01.08, 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 09.01.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
lesen sie doch 86 III stgb nochmal.

dort steht nichts von armen und reichen Frage

und da wort 'negger' ist mir vermutlich genauso unbekannt, wie dem letzten reichskanzler oder dem angesprochenen tv-sender


Ihren letzten Sat verstehe ich vom Sinn her nicht. Bitte schreiben sie diesen anders!

Natürlich steht in keinem Gesetz was von Arm und Reich, aber ein gesunder Menschenverstand sollte da schon reichen.

Ein Richter läßt sich von Geld mehr beeindrucken als jemand der mit Pullover und Jeans zu Gericht kommt, da er sich ncihts besseres leisten kann. Aber das Thema ist mir es leid darüber zu schreiben.
Nach oben
ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::

Ein Richter läßt sich von Geld mehr beeindrucken als jemand der mit Pullover und Jeans zu Gericht kommt, da er sich ncihts besseres leisten kann..


Behauptung oder Beweis?


ratte1
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

ratte1 hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::

Ein Richter läßt sich von Geld mehr beeindrucken als jemand der mit Pullover und Jeans zu Gericht kommt, da er sich ncihts besseres leisten kann..


Behauptung oder Beweis?


ratte1


Oder polemisches Stammtischgebrabbel?
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 10.01.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
ratte1 hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::

Ein Richter läßt sich von Geld mehr beeindrucken als jemand der mit Pullover und Jeans zu Gericht kommt, da er sich ncihts besseres leisten kann..


Behauptung oder Beweis?


ratte1


Oder polemisches Stammtischgebrabbel?


Nein das ist der Lauf der Natur.
Ein Ottonormalverbraucher ist von einem Millionär auch mehr beeindruckt als von einen ärmeren. Selbst wenn man von dem Millionär nichts zu erwarten hat, schaut man auf diesen Menschen herauf, obwohl man garnicht weiß wo das Geld überhauot herkommt.

Ich glaube aber das sich die Diskussion nicht lohnt.
Nach oben
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::

Ich glaube aber das sich die Diskussion nicht lohnt.


Da haben Sie in der Tat recht. Über so unqualifizierte Thesen lohnt eine Diskussion wirklich nicht... Mit den Augen rollen
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::

Ich glaube aber das sich die Diskussion nicht lohnt.


Da haben Sie in der Tat recht. Über so unqualifizierte Thesen lohnt eine Diskussion wirklich nicht... Mit den Augen rollen


ich schließe mich gotto voll und ganz an!

Gruß

ratte1
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 10.01.08, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Schließe mich selbst an. Wie kann ich nur sowas sagen das Menschen von Geld beeindruckt sind. Mit den Augen rollen
Nach oben
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

...und was hat das jetzt mit
Zitat:
Hakenkreut ... aus Deutschaland
...zu tun?

Zitat:
Comedy ist nach meiner Meinung auch eine Art das man den Nazionalsozialismus nciht ernst nimmt.
...Comedy nimmt meines Wissens gar nichts ernst!? Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

So frisch scheint das Getränk nicht zu sein Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 11.01.08, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
...und was hat das jetzt mit
Zitat:
Hakenkreut ... aus Deutschaland
...zu tun?

Zitat:
Comedy ist nach meiner Meinung auch eine Art das man den Nazionalsozialismus nciht ernst nimmt.
...Comedy nimmt meines Wissens gar nichts ernst!? Geschockt


Dann wird es wohl so sein das der WKII eine Comedy war und die Vergassung durch Hitler einfach nur spazig war. Ich weiß auch das Romänen, Russen, Ungarn und viele andere auch Vergassungen vorgenommen haben, aber das was Hitler gemacht hat war ja zu lustig und gehört in eine Comedysendung. Mit den Augen rollen
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.